Samstag, 14. November 1998, 11:49 Uhr

Türkei will angeblich Todesstrafe abschaffen

Abschaffung soll laut Zeitungsbericht Auslieferung von Öcalan erleichtern

Ankara (AP) Die Türkei will einem Zeitungsbericht zufolge die Todesstrafe abschaffen, um damit die Auslieferung des in Italien festgenommenen Chefs der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan, zu erleichtern. Justizminister Hasan Denizkurdu habe angekündigt, schon in der nächsten Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten, der dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll, berichtete am Samstag die türkische Tageszeitung «Milliyet».

In der Türkei ist der PKK-Chef wegen Anstiftung zum Mord, Führung einer terroristischen Vereinigung und Gefährdung der territorialen Integrität des Landes angeklagt und könnte wegen dieser Vergehen zum Tode verurteilt werden. Seit 1984 ist in der Türkei allerdings keine Todesstrafe mehr vollstreckt worden. Italien hat bislang kategorisch Auslieferung in Staaten verweigert, in denen Verurteilten die Hinrichtung droht.

Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Öcalan war am Donnerstag abend überraschend in Rom festgenommen worden. Außer von der Türkei wird der PKK-Chef seit 1990 auch von Deutschland wegen Anstiftung zum Mord an abtrünnigen Parteimitgliedern und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gesucht.

Samstag, 14. November 1998, 11:26 Uhr

Penner hält Auslieferung Öcalans nach Deutschland für möglich

Saarbrücken (AP) Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Willfried Penner, hält eine Auslieferung des in Rom gefaßten PKK-Chefs Abdullah Öcalan nach Deutschland für möglich. Im Saarländischen Rundfunk sagte der SPD-Politiker am Samstag: «Ich würde sagen, es spitzt sich zunächst alles darauf zu, daß die Italiener wahrscheinlich vorrangig interessiert sind, Öcalan an Deutschland auszuliefern.» Mit dem Schengener Abkommen seien zwischen Italien und Deutschland «Fragen der Auslieferung relativ einfach geworden».

Den Italienern sei daran gelegen, den Chef der Arbeiterpartei Kurdistans sobald wie möglich loszuwerden, sagte Penner. An der Person Öcalan gebe es von der Türkei und Deutschland ein gleich starkes Interesse. Die für Öcalan in der Türkei drohende Todesstrafe sei aber ein Abschiebungshindernis. Allerdings könne eine Auslieferung mit der Maßgabe erfolgen, «daß eine eventuell zu verhängende Todesstrafe nicht vollstreckt wird», erklärte der Innenpolitiker.

Für den Fall einer Abschiebung in die Bundesrepublik warnte der Ausschußvorsitzende vor möglichen Vergeltungsaktionen seitens der PKK. Deutsche Sicherheitsbehörden hätten in ihre Überlegungen miteinzubeziehen, «daß Racheakte in der Form von Terroranschlägen zu befürchten sein können».
In Deutschland liegt gegen Öcalan ein Haftbefehl wegen Mordes und Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung vor. Der Bundesanwaltschaft zufolge wird Öcalan der Befehl zur Liquidierung abtrünniger PKK-Leute vorgeworfen.