Willkommen beim Kurdistan Informationszentrum Köln
  
  
    PRESSEERKLÄRUNGEN 
  
 
November '98
  
    Köln, den 29.11.1998 
      

    An die Redaktionen:  
    Aktuelles/Inland/Ausland/Kurdistan/Tükei 
      

    Im folgenden dokumentieren wir die Presseerklärung der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans, ERNK vom 29.November 1998, zur Gründung eines internationalen Gerichts für den Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans. 
     
     

    „Mit der Ankunft unseres Vorsitzenden Herrn Abdullah Öcalan in Rom hat die Diskussion um die kurdische Frage, den Krieg in Kurdistan, den politischen Status unseres Vorsitzenden und ganz besonders die Frage eines internationalen Gerichtsverfahrens unter europäischer Initiative intensiv zugenommen. 
    Während sich die Drohungen und Tatsachenverdrehungen durch den Türkischen Staat fortsetzen, kam beim Treffen von Bundeskanzler Schröder mit dem italienischen Ministerpräsidenten D´Alema in Bonn die Bildung eines internationalen Gerichts zur Sprache. Eine Kommission hat die Arbeit aufgenommen, um die Möglichkeiten hierfür zu überprüfen. 
    Für die Gründung eines unabhängigen Gerichts wird die Aufklärung des Krieges in Kurdistan, die Aufklärung der geschichtlichen Ereignisse bis zum heutigen Zeitpunkt und die Beurteilung der Beweisdokumente unumgänglich sein. 
    Da es hier um die Aufklärung eines Krieges geht und um die Aufdeckung seiner Schuldigen, ist die PKK bereit, Rechenschaft abzulegen. Dies bedeutet aber auch, daß der Türkei nicht erlaubt werden darf, sich ihrer Verantwortung als Konfliktpartei zu entziehen. Unser Vorsitzender ist bereit, dem Gericht für diese Aufklärung Informationen zu liefern. 

    Von Beginn an waren wir der Überzeugung, daß wir im Recht sind, und daß wir einen legitimen Widerstand für die Rechte des kurdischen Volkes führen. Die Schlußfolgerung hieraus war, daß wir ohne Zögern die Genfer Konvention von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 im Januar 1995 unterzeichnet haben. 
    In diesem Sinne sind wir bereit, im Rahmen einer Plattform Rechenschaft abzulegen. Es müssen aber auch die Dutzenden Urteile des ´Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte` gegen die Türkei in Betracht gezogen werden. 

    Es sollte eine Kommission gegründet werden. Diese sollte bei ihrer Untersuchung auch die Berichte von Menschen, die aufgrund der Zerstörung von Dörfern in türkische und kurdische Metropolen flüchten mußten, sowie die Berichte von Angehörigen von Opfern „unbekannter“ Täter und die Aussagen von Folteropfern anhören und zu ihrer Auswertung heranziehen. 

    Wir erinnern die Öffentlichkeit und alle mit diesem Thema befaßten Institutionen mit Nachdruck daran, daß auch der Türkische Staat als eine Konfliktpartei dieses Krieges vor ein solches Gericht gestellt werden muß.“