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Berlin, 04. Oktober 1999


An die Redaktionen:
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· Dem Asylantrag des Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan wurde stattgegeben.
· Dieser Status, der Öcalan zugesprochen wurde, bedeutet, dass ein oberster Gerichtshof eines europäischen Staates offiziell die Situation der Kurden in der Türkei anerkennt.


Dem Asylantrag des Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan wurde stattgegeben. Das Verfahren Öcalans, welches am Römischen Zivilgericht geführt wurde, ist heute abgeschlossen worden. Das Römische Zivilgericht stand Öcalan mit diesem Beschluss den Asylstatus zu.
Während seines Aufenthaltes in Italien stellte der Vorsitzende der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan sich auf die 1951 ratifizierte Genfer Konvention und auf den 10. Artikel der italienischen Verfassung berufend einen speziellen Antrag auf einen Asylstatus. Nachdem Öcalan Italien verließ entfiel der Antrag in bezug auf die Genfer Konvention und das Verfahren wurde eingestellt.
Die Verantwortlichen der ERNK in Italien sagten in Bezug auf den Beschluss: "Dieser Asylstatus ist wichtiger als die Anerkennung nach den Richtlinien der Genfer Konvention, weil die italienische Verfassung die gleichen demokratischen Freiheiten und Rechte denjenigen zugesteht, die diese in keinem anderen Land erhalten, und ihnen so in Italien das Recht auf Asyl zusprechen. Dies ist der in Italien am schwierigsten zu erhaltende Status."
Dieser Status, der Öcalan zugesprochen wurde, bedeutet, dass ein oberster Gerichtshof eines europäischen Staates offiziell die Situation der Kurden in der Türkei anerkennt.