Haftstrafen für Pro-YPG Slogans

Nordkurdistan/Türkei: Nach der Verlesung einer Presseerklärung der Demokratischen Partei der Völker (HDP) am 25. Januar in der Stadt Adiyaman riefen die ca. 250 anwesenden Menschen Slogans wie "Es lebe die YPG" und "Es lebe der Vorsitzende Apo". Obwohl sich die Zuhörer danach anschließend friedlich entfernten, hat die Staatsanwaltschaft von Adıyaman Untersuchungen gegen verschiedene Teilnehmer eingeleitet. Anschließend wurde vor dem 1. Strafgerichtshof von Adıyaman ein Verfahren gegen insgesamt sechs Personen eingeleitet, die an der Presseerklärung teilgenommen hatten.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird den sechs Personen u.a. vorgeworfen, sie hätten "Es lebe die YPG" gerufen, sie hätten ein Transparent getragen, auf dem zu lesen sei "Die YPG marschiert und der Boden bebt" oder sie hätten "Es lebe Apo" gerufen. Der Angeklagte Abuzer Y. erklärte am 09. Juli vor Gericht, es treffe zu, dass er Slogans für die YPG gerufen habe und fuhr fort, dass er allerdings die Anschuldigung, die YPG sei eine Terrororganisation, nicht akzeptiere. Die anderen Angeklagten erklärten, dass sie aus Protest gegen den IS an der Presseerklärung teilgenommen hätten.

Am Ende des Verfahrens wurden alle sechs Angeklagte durch das Gericht mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung belegt. Eine Haftstrafe wurde anschließend in eine Geldstrafe umgewandelt und bei zwei weiteren wurde die Bewährungsstrafe auf zehn Monate verkürzt. Der Vorsitzende der Zweigstelle Adıyaman des Menschenrechtsvereins IHD, Osman Sürat, erklärte nach Verkündung der Haftstrafe durch das Gericht, dass eine Verurteilung, die darauf beruhe, dass die Angeklagten Slogans für die YPG gerufen haben, reine Willkür und Schikane sei. "Nach türkischem Antiterrorgesetz ist es nicht möglich, die YPG als Terrororganisation zu werten. Auch hat die Republik Türkei die YPG nicht auf die Terrorliste gesetzt. Während des Kobanê-Widerstands wurden zudem verletzte YPG-Mitglieder in türkischen Krankenhäusern behandelt. Nach der Logik dieses Gerichts, müssten die behandelnden Ärzte deswegen wegen Unterstützung einer Terrororganisation angeklagt werden. Die Verurteilung der Angeklagten auf dieser Grundlage stellt deswegen eine reine Willkür dar", so Sürat.

Radikal, 17.07.2015, Demokratie hinter Gittern


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