Gericht lässt Urteil gegen Tuncel zu

Ein türkisches Berufungsgericht hat am 28. Dezember die Haftstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten gegen die Kovorsitzende der HDP und Istanbul-Abgeordnete Sebahat Tuncel einstimmig bestätigt. Ihr wird „Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ vorgeworfen. Tuncel droht ihre Abgeordneten-Immunität zu verlieren und kann dann zur Gefängnisstrafe verurteilt werden. Tuncel stand vor dem 10. Strafgerichtshof in Istanbul als Angeklagte vor Gericht. Da sie 2007 zur Parlamentsabgeordneten gewählt worden war, wurde sie freigelassen. Die Haftstrafe von 8 Jahren und 9 Montan wurden nun vom Berufungsgericht zugelassen.
Gegenüber der Nachrichtenagentur ANF nahm Tuncel zu dieser Entscheidung Stellung: ,,Es wäre falsch diese Entscheidung als eine juristische zu bewerten, das diese Entscheidung eine politische ist steht außer Frage. Unser demokratischer Kampf wird weitergehen.“ Tuncel wies zudem auf die tausenden kurdischen politischen Gefangenen hin, die Engagement für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage im Gefängnis sitzen.
Auch die beiden Kovorsitzenden der Partei für Frieden und Demokratie (BDP) Gültan Kışanak und Selahattin Demirtaş erklärten in einer schriftlichen Erklärung, dass die Gerichtsentscheidung ein „Angriff auf das Recht der demokratischen Politik“ sei.

ANF, 28.12.2013, ISKU

ISKU | Informationsstelle Kurdistan