Erklärung des TTB zum Hungerstreik

Der Zentralrat des Verbandes der Türkischen ÄrztInnen (TTB) gab bekannt, dass das Justizministerium immer noch nicht ihr Gesuch beantwortet hat. Vor 4 Wochen hat der TTB einen Brief mit der Forderung die Hungerstreikenden der PKK und PAJK in den Gefängnissen besuchen zu können an das Justizministerium geschickt.
In der Erklärung heißt es u. a.:
„Hungerstreik ist keine Form des Selbstmords. Es handelt sich hier um eine Form des Protestes. Der Mensch lehnt mit seinem eigenen Willen und Bewusstsein das Essen ab. Der Hungerstreik kann mit dem Tod enden, doch handelt es sich bei dem Hauptziel nicht um den Tod. Die tägliche Zunahme einer bestimmten Menge von Wasser, Salz und Zucker bildet die Grundlage für das Fortsetzen. Zudem müssten Präparate, die das Vitamin B1 beinhalten, eingenommen werden, um bleibende neurologische Krankheiten zu vermeiden.“
In der Mitteilung heißt es weiterhin, dass gewisse Symptome bei den Hungerstreikenden, die sich schon im 41.Tag befinden, auftreten, die als Zeichen dafür gesehen werden können, dass die lebensbedrohlichen Tage begonnen haben: „In dieser Situation, weigern sich mehrere Gefangene Vitamin B1 zu sich zu nehmen. Darüber hinaus erhalten wir Meldungen, dass zahlreiche Hungerstreikende der Isolation unterzogen werden, und ihnen gesundes Trinkwasser, Salz, Zucker und Vitamin B1 vorenthalten werden. In der Vergangenheit hätten viele Todesfälle während der Hungerstreiks durch einfache Vorkehrungen vermieden werden können. Wir wurden bedauerlicherweise zu Zeugen von bleibenden Behinderungen und Todesfälle. So etwas möchten wir nicht noch einmal erleben.“
Des weiterhin heißt es, dass jede Person die ihr auferlegte Verantwortung tragen muss, um Verluste zu vermeiden. Diejenigen Gefangenen, die kein Vitamin B1 zu sich nehmen, müssen über die möglichen Folgeursachen informiert werden. „Dass wir als TTB die Bereitschaft zeigen diese Aufgabe zu übernehmen, haben wir in den vergangenen Tagen der Öffentlichkeit und dem Justizministerium mitgeteilt. Leider steht eine Beantwortung unseres Gesuchs seitens des Justizministeriums immer noch aus. Wir weisen die Verantwortlichen erneut zur Verantwortungsübernahme hin.“

Quelle: DIHA, 22.10.2012, Übersetzungskollektiv

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