| Chemiewaffen
gegen Kurden
Jürgen Klute, Fragen: Agit
Boztemur, POLITIKA
Im August 2010 hat eine Delegation
von ParlamentarierInnen und Menschenrechtlern aus Deutschland Diyarbakir
besucht. Die Delegation hat sich dort über die aktuelle Situation in Kurdistan
informiert. Der Menschenrechtsaktivist Martin Dolzer, der an der Delegation
teilgenommen hat, hat über die Delegationsreise einen Bericht verfasst.
Dieser Bericht geht auch auf den vermutlichen Einsatz von chemischen Waffen
gegen die kurdische Guerilla ein. Politika hat mit dem Europaabgeordneten
Jürgen Klute (Die Linke), der ebenfalls an der Delegation teilgenommen
hat, darüber gesprochen, was aus dem Bericht geworden ist.
Was ist aus dem
Bericht von Martin Dolzer geworden.
Im Oktober war Martin Dolzer in die kurdische Freundschaftsgruppe im Europäischen
Parlament (EP) eingeladen. Dort hat er seinen Bericht vorgesellt. In einer
kürzeren Form hat Martin Dolzer den Bericht auch noch einmal auf der „7.
Internationalen Konferenz zu EU, Türkei und die Kurden" Mitte November
2010 in Brüssel vorgetragen.
Welche Reaktionen
hat der Bericht ausgelöst?
Die anwesenden Abgeordneten haben den Bericht sehr aufmerksam verfolgt,
insbesondere die Ausführungen zu den vermutlichen Angriffen mit chemischen
Waffen. Das Ergebnis des Vortrages von Martin Dolzer war, dass sein schriftlicher
Bericht, der zunächst nur in deutscher Sprache vorlag, ins Englische übersetzt
und den Mitgliedern der kurdischen Freundschaftsgruppe zur Verfügung gestellt
wurde. Mitglieder der kurdischen Freundschaftsgruppe, die zugleich Mitglieder
im Menschenrechtsausschuss des EP sind, haben den englischen Text dann
auch diesem Ausschuss zur Verfügung gestellt.
Hat es auch Reaktionen
seitens der türkischen Regierung gegeben?
Ja, es gab Reaktionen von türkischer Seite. Anfang Dezember ist der türkische
Botschafter und ständige Bevollmächtigte der Türkei bei der Europäischen
Union, Selim Kuneralp, bei mir vorstellig geworden. Er betonte, dass es
für den Vorwurf des Einsatzes chemischer Waffen durch das türkische Militär
keine Beweise gäbe und wies diesen Vorwurf zurück. Offenbar nimmt es die
türkische Regierung sehr ernst, dass sich Mitglieder des EP mit dem Bericht
von Martin Dolzer und mit dem Thema Chemiewaffeneinsatz befassen. Bedeutet
das doch immerhin, dass der Verdacht des Chemiewaffeneinsatzes durch die
türkische Armee als seriös angesehen wird.
Wenn Kurden ihre
Interessen und Forderungen als auch die Verbrechen, die sie erleben, auf
die Tagesordnung von verschiedenen Menschenrechts-Plattformen tragen,
kommt oft die türkische Botschaft ins Spiel. Wie beurteilst du dies? Was
sind die Gründe?
Die Reaktionen von türkischer Seite sind nachvollziehbar. Die Türkei ist
Beitrittskandidatin für die EU. Sie hat damit die sog. Kopenhagener Kriterien
für sich als verbindlich anerkannt. Und dazu gehört die bedingungslose
Anerkennung der Menschenrechte sowie deren Durchsetzung in der Praxis.
Außerdem hat sie als UNO-Mitglied bestehende UNO-Verträge einzuhalten.
Der Einsatz von chemischen Waffen ist ein klarer Verstoß gegen Menschenrechte
und gegen bestehende UNO-Verträge. Dagegen zu verstoßen, will sich die
türkische Regierung natürlich nicht vorwerfen lassen. Das hätte schwerwiegende
Folgen für die Beitrittsverhandlungen zur EU. Aber es reicht natürlich
nicht aus, die Verletzung von Menschenrechten nur zu bestreiten. Es wäre
ein Leichtes für die türkische Regierung, den Vorwurf, das türkische Militär
habe chemische Waffen gegen die kurdische Guerilla eingesetzt, zu widerlegen.
Sie könnte zum einen die entsprechenden Obduktionsberichte veröffentlichen,
die existieren sollten. Zum anderen könnte die türkische Regierung eine
internationale Untersuchungskommission einladen. Beides ist bisher nicht
passiert.
Gibt es Internationale
Abkommen zur Anwendung chemischer Waffen? Wie beurteilst du die Haltung
der Westlichen Länder diesbezüglich?
Ja, bereits durch das Genfer Protokoll von 1925 wurde der Einsatz von
Chemiewaffen im Krieg verboten. Am 29. April 1997 ist das „Übereinkommen
über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes
chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen" (kurz:
Chemiewaffenkonvention – CWK) der Vereinten Nationen (UNO) in Kraft getreten.
Der Titel dieser Konvention sagt es schon: Sowohl die Herstellung als
auch die Anwendung von chemischen Waffen ist verboten. Die Rechtslage
ist also eindeutig. Nur sieht die Praxis oft anders aus, als das geltende
Recht. Mit anderen Worten: Die westlichen Länder könnten auf der Grundlage
der CWK weit mehr tun und die Türkei dazu drängen, die Vorwürfe aufzuklären
und dafür Sorge zu tragen, dass die türkische Armee auf keinen Fall chemische
Waffen einsetzt. Andererseits muss man auch fragen, wer die westlichen
Länder sind. „Westliche Länder" ist ein abstrakter Begriff. In jedem
westlichen Land gibt es unterschiedliche Interessengruppen, auch solche,
die (verbotener Weise) an der Produktion von Chemiewaffen viel verdienen.
Entscheidend sind handelnde Personen, wie z.B. unsere Delegation. Denn
nach den mir vorliegenden Informationen hat es seit der Veröffentlichung
des Berichts von Martin Dolzer und der Vorstellung des Berichts im EP
keine Angriffe mehr mit chemischen Waffen auf die kurdische Guerilla gegeben.
Yeni Özgür Politika,
04.01.2011
http://www.dielinke-europa.eu/article/7560.chemiewaffen-gegen-kurden.html
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