Hamza
Polat
gefallen am 8. März
2000 in Berlin
Selbstverbrennung
vor dem Reichstag "weil er die Spitzelanwerbung durch die deutsche
Polizei und das türkische Konsulat nicht mehr ertragen hat."
(Hamza Polats Vater)
Hamza Polat war 28
Jahre jung und lebte in Augsburg. Begonnen hatte die Repression gegen
ihn nach den Newroz- Feiern 1994. Ein Sohn der Familie wurde aus verschiedenen
Gründen zu einer 27-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der
türkische Staat hatte den Pass des Sohnes beschlagnahmt und die deutschen
Behörden die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert. Die Familie
geriet ins Fadenkreuz deutscher und türkischer Behörden. Im
Generalkonsulat in München wurden in Gegenwart eines Agenten des
türkischen Geheimdienstes MIT, Angebote für Spitzeltätigkeiten
gemacht. Diese reichten von Geldbeträgen bis über die Bereitstellung
eines Diplomatenpasses mit beliebigen Namen.
Hamza Polats Vater klagt an: "Mein Sohn hat sich angezündet,
weil die Spitzelanwerbungen durch die deutsche Polizei und das türkische
Konsulat nicht mehr ertragen hat. Man hat den Pass meines Sohnes beschlagnahmt,
nachdem er sich geweigert hatte, für sie als Spitzel zu arbeiten.
Wenn mein Sohn das Haus verließ, wurde er jedes Mal von der Polizei
in Gewahrsam genommen. Er hat sich getötet, weil er die sechs Jahre
andauernden Versuche genauso wenig ertrug wie den auf ihn ausgeübten
Druck."
Auch ihn habe die Polizei versucht als Spitzel anzuwerben. Die Familie
beerdigt Hamza Polat in Wuppertal. Sein Vater sagte dazu: "Ich möchte
den Leichnam nicht in die Türkei bringen. Wenn Kurdistan geschaffen
wird, werde ich die Knochen meines Sohnes nehmen und in unser Land bringen."
YEK-KOM, die Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland e.V. erklärte
zum Tod von Hamza Polat: "Die Wahl des Ortes seiner Selbstverbrennung,
das bundesdeutsche Parlamentsgebäude, weist darauf hin, dass er damit
vor allem die deutschen PolitikerInnen anklagen wollte, die solche Praktiken
durch Gesetze decken." Auch eine Aussage seiner Mutter weist in diese
Richtung: Sie macht in erster Linie den deutschen Staat für den Tod
ihres Sohnes verantwortlich und erklärte, die Familie habe versucht,
den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in dieser Sache
einzuschalten, es habe sich jedoch kein Rechtsanwalt für ein solches
Verfahren bereit gefunden. |