Angriff auf die Pressefreiheit

Schily brachte eine Stimme der Kurden zum Schweigen

10 Jahre lang war die türkischsprachige Tageszeitung Özgür Politika eine der wichtigsten Informationsquellen der millionenstarken kurdischen Migration in Europa. Auch demokratisch gesinnte Türken nutzten die in einer Auflage von bis zu 10.000 Exemplaren erschienene „Freie Politik“ als Alternative zu monopolisierten nationalistischen Hetzblättern wie Hürriyet.

Ein Schwerpunkt der Özgür Politika waren Korrespondentenberichte aus Kurdistan, der Türkei und dem gesamten Mittleren Osten. Während die Auseinandersetzungen in den kurdischen Landesteilen in den europäischen Medien nach der Verschleppung von Abdullah Öcalan weitgehend ignoriert wurde und in der türkischen Presse nur unter dem Stichwort „Terrorismus“ Erwähnung fand, meldeten die Korrespondenten der Özgür Politika täglich die Fort- oder Rückschritte der Türkei auf dem Weg zur Demokratisierung und Gleichberechtigung der Völker. In der Natur der Sache liegt es, daß auch die in Nordkurdistan unbestreitbar stärkste politische Gruppierung - die PKK und Kongra-Gel – in der Zeitung zu Wort kamen.
Doch an objektiven Informationen über die Menschenrechtsverbrechen der türkischen Armee ist den Herrschenden in der Türkei und Deutschland ebenso wenig gelegen, wie an der Propagierung erfolgreicher Beispiele demokratischer Selbstorganisation der Zivilgesellschaft oder militärischer Erfolge der Guerilla.

Ankara hatte daher schon lange ein Verbot der Özgür Politika gefordert. Wie der türkische Generalstabsvorsitzende Ilker Basburg erneut am 19. Juli deutlich machte, gehe es darum, „Institutionen, Personen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die eine Verbindung zur Organisation [PKK] unterhalten, die diese unterstützen und Propaganda für sie machen“, zu bekämpfen. Neben der Özgür Politika sind insbesondere die in Dänemark lizensierten Fernsehsender Roj TV und Mezopotamya TV ins Visier des türkischen Staates gerückt.

Am 5. September folgte der Schlag. Die E.Xani-Herausgebergesellschaft der Özgür Politika wurde aufgrund eines Bescheids des Bundesinnenministers vom 30. August wegen angeblicher Unterstützung der PKK verboten, Redaktions- und Verlagsräume im hessischen Neuisenburg sowie Privatwohnungen der Mitarbeiter von der Polizei gestürmt. In acht Bundesländern wurden 66 Objekte durchsucht. Darunter waren allerdings Räumlichkeiten und eine Moschee, die von einem ebenfalls verbotenen Kinderhilfsvereins genutzt wurden, der der palästinensischen Widerstandspartei Hamas nahestehen soll.

Die Polizei beschlagnahmte bei der E Xani Presse- und Verlags-GmbH Gelder in Höhe von 22.000 Euro und 70.000 Schweizer Franken sowie Computer und andere zur Zeitungsproduktion notwendiger Geräte. Mitgenommen wurden auch das Archiv der Zeitung und selbst die Topfpflanzen aus den Redaktionsräumen. Anschließend wurden die Räume versiegelt. Für 20 hauptamtliche Mitarbeiter bedeutet das Verbot Arbeitslosigkeit, betroffen sind aber auch bis zu 80 weitere Korrespondenten.

Razzien gab es auch bei der Mesopotamischen Nachrichtenagentur MHA und dem Roj-Online-Dienst, die im gleichen Gebäude wie die Redaktion der Özgür Politika untergebracht sind. Auch hier beschlagnahmte die Polizei Arbeitsmittel und Archivunterlagen. Weiterhin durchsucht wurden der MIR-Musikverlag in Düsseldorf und der Mezopotamien-Verlag in Köln. Beschlagnahmt wurde dabei neben CDs und Kassetten mit Liedern über die Guerilla auch die im deutschen Atlantik-Verlag erschienenen Verteidigungsschriften Abdullah Öcalans, Ausgaben des Kurdistan Reports und nahezu die gesamte Auflage eines neuen Romans des kurdischen Exilschriftstellers Haydar Isik. „Son Siginma“ handelt vom Schicksal eines Lehrers, der aufgrund seiner kurdischen Herkunft Verfolgung, Gefängnis, Folter und Exil erleidet und sich der Guerilla anschließt. Wie das Bundesinnenministerium erklärte, laufen derzeit vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die MHA sowie die beiden Verlage. Ein zukünftiges Verbot ist nicht auszuschließen. Zudem ist die Arbeit der betroffenen Institutionen durch die Beschlagnahmung ihrer Arbeitsmittel und Lagerbestände weitgehend lahmgelegt.

Zwei Wochen vor der Bundestagswahl präsentierte sich Bundesinnenminister Otto Schily einmal mehr als Hardliner und Law-and-Order-Mann, dem demokratische Grundrechte nicht viel gelten. Die Bundesregierung gehe entschlossen gegen jedwede Aktivitäten vor, die einen extremistischen oder terroristischen Hintergrund haben, erklärte Schily anläßlich des Verbotes der Özgür Politika. Worin der „extremistische“ oder „terroristische“ Hintergrund der Tageszeitung bestehen soll, blieb Schily allerdings schuldig.
„Die türkischsprachige Europaausgabe der Tageszeitung Özgür Politika ist nachweislich in die Gesamtorganisation der PKK eingebunden. ... Durch die Art der Berichterstattung versorgt die Özgür Politika die Anhänger in Europa mit Informationen über die PKK und gibt Vorgaben der Führung laufend weiter. Es handelt sich also um ein und dieselbe Organisation“, heißt es lapidar.
Wie dies durch die "Art der Berichterstattung" geschehen soll, wird in der Vorabfassung des neuesten Bundesverfassungsschutzberichtes erklärt. "Auch die türkischsprachige Tageszeitung ‚Özgür Politika’ bietet dem KONGRA GEL ein Forum, indem sie Interviews oder Stellungnahmen von Führungsfunktionären der Organisation veröffentlicht. Regelmäßig wird auch auf Veranstaltungen mit Bezug zum KONGRA GEL hingewiesen oder darüber berichtet." Wer also regelmäßig über verbotene oder unliebsame Organisationen berichtet und dabei auch wiedergibt, was diese Organisationen sagen und tun, wird nach dieser Logik als Teil dieser Organisationen betrachtet und muß mit Verbot und Verfolgung rechnen.

Aushebelung der Pressefreiheit durch das Vereinsgesetz

Im Verbotsbescheid des Bundesinnenministeriums heißt es: „Auch strafrechtliche Sanktionen gegen die Leitung und/oder die Mitarbeiter des Vereins scheiden als milderes Mittel aus, da diese nur punktuelle Wirkung entfalten und nicht den Verlag als Ganzes treffen werden.“ Das hohe Gut der Pressefreiheit wird über den Umweg des Vereinsgesetzes ausgehebelt, indem die E.Xani Presse- und Verlags-GmbH kurzerhand zum Verein erklärt und wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen das Betätigungsverbot der PKK verboten wurde. Zwar ist damit die Özgür Politika nicht direkt verboten, doch in der Verbotsverfügung heißt es: „Es ist verboten, Kennzeichen der E.Xani Presse- und Verlags GmbH öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden können oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Dies gilt insbesondere für das Logo der Zeitung ÖZGÜR POLITIKA in roten Großbuchstaben.“ Prompt wurde am 10. September in Hamburg eine kurdische Demonstrantin festgenommen, weil sie ein Schild mit der Aufschrift „Özgür Politika ist meine Stimme“ hochhielt.
Die Herausgeber der Özgür Politika Cemal Ucar und Canan Kasapoglu sowie Geschäftsführer Ahmet Yüdedag stellten in einer Presseerklärung klar: „Die Tätigkeit der E. Xani Presse- und Verlags GmbH läuft keinen Strafgesetzen zuwider, denn bisher hat es kein einziges Strafverfahren gegen den Verlag, deren Geschäftsleitung oder die Redaktion gegeben. Wenn diese den Strafgesetzen zuwider gehandelt hätten, wie es vom Ministerium behauptet wird, hätten die Staatsanwälte und Richter sich mit großer Sicherheit damit auseinandergesetzt. Presse- und Strafgesetze hätten problemlos angewendet werden können. Jedoch ist noch nicht einmal der Versuch unternommen worden.“ Bereits im Jahr 2000 hatte es einmal eine Durchsuchung bei der Zeitung wegen ihrer Berichterstattung anläßlich der Verschleppung Abdullah Öcalans gegeben. Aus Mangel an Beweisen wurde das Verfahren später eingestellt.
Politische Begründung
In erstaunlicher Offenheit liefert Otto Schily die politische Begründung für das Verbot gleich mit: „In Anbetracht der erneuten Eskalation der Anschläge und Kampfhandlungen in der Türkei bin ich nicht gewillt, zu tolerieren, daß trotz eines bestandskräftigen Betätigungsverbots gegen die PKK diese Organisation ihre Propaganda in Deutschland offen verbreiten kann. Daran ändert auch die jüngst seitens der PKK verkündete `einseitige Waffenruhe´ nichts, da bereits erneute Kampfhandlungen in der Türkei zu verzeichnen sind.“
Tatsächlich kam es auch während der seit dem 20. August verkündeten Waffenruhe zu Gefechten. Doch gingen diese nicht von der HPG-Guerilla aus, sondern vom türkischen Militär, das seine Militäroperationen in unverminderter Härte fortsetzten. Otto Schilys Begründung des Zeitungsverbots entlarvt auch den Anspruch der rot-grünen Regierung, für eine friedliche Lösung der Konflikte in der Welt einzutreten. Tatsächlich knebelt die Bundesregierung mit dem Verbot der Özgür Politika ebenso wie mit dem gleichzeitig erlassenen Verbot des palästinensischen YATIM Kinderhilfe-Vereins die rechtlosen Völker der Kurden und Palästinenser und ergreift Partei für ihre Unterdrücker und Besatzer.
Türkischstämmige Wähler im Blick
Wie das türkische nationalistische Massenblatt Hürriyet meldete, bedankte sich die türkische Regierung umgehend bei Schily. Das Verbotsverfahren habe mit einem Brief von Außenminister Gül an seinen deutschen Amtskollegen Fischer begonnen, meldete die Hürriyet am 7. September. So habe Gül am 2. Juni umfassende Informationen über angebliche PKK-Aktivitäten in Deutschland an Fischer weitergeleitet und ein Verbot dieser Einrichtungen gefordert. Fischer leitete das Ansinnen umgehend an Schily weiter, der die nötigen Schritte veranlaßte.

Daß die Bundesregierung ausgerechnet zwei Wochen vor den vorgezogenen Bundestagswahlen diesem Wunsch Folge leistet, kann kaum ein Zufall sein. Offensichtlich zielt Schilys Vorgehen auf die Gewinnung Stimmen türkischstämmiger Wähler, die ihr Wahlverhalten häufig von den Vorgaben der türkischen Regierung sowie türkisch-nationalistischen Massenmedien abhängig machen. Schon nach der Bundestagswahl vor drei Jahren hielt sich hartnäckig das Gerücht, 6000 „türkische“ Stimmen seien ausschlaggebend für den knappen Sieg der rot-grünen Regierungskoalition gewesen. Da die Linkspartei mit dem Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland Hakki Keskin einen bekannten Vertreter der türkischen Migration aufgestellt hatte, drohte jetzt die Abwanderung türkischer Wähler zur ehemaligen PDS. Wie wichtig die Stimmen eingebürgerter Türken für die Bundesregierung sind, bestätigte der Besuch von Bundeskanzler Gerhard Schröder in der Deutschlandvertretung des türkischen Medienkonzerns Dogan im hessischen Mörfelden-Walldorf. Mit den Zeitungen Hürriyet und Milliyet sowie den Fernsehsendern CNN-Türk und Kanal D erreicht Aydin Dogan täglich rund eine halbe Million türkischstämmiger Wähler. Vor einer überdimensionalen türkischen Fahne ließ sich der Kanzler eine knappe Woche vor dem Wahltag als Freund der Türkei feiern.

Reaktionen auf das Verbot

Noch während Polizeikräfte das Inventar der Özgür Politika abtransportierten, versammelten sich spontan Hunderte Kurden aus dem Raum Frankfurt vor dem Redaktionsgebäude, um gemeinsam mit den Mitarbeitern gegen das Verbot zu protestieren. Gemeinsam mit der Publizistin und Filmemacherin Ayan Hirsi Ali protestierte auch der ungarische Literaturnobelpreisträger Imré Kertesz noch am Verbotstag gegen die Verfolgung kurdischer Stimmen: „Der aktuelle Angriff auf die Freiheit des kurdischen Wortes und die Medien und Stimmen der Menschen kurdischer Herkunft ist vielleicht wahlkampftaktischen Gründen geschuldet – keinesfalls aber entspricht er der Demokratie, der Vernunft und der historischen Gelegenheit, über die Anbindung der Türkei an Europa auch den legitimen kurdischen Erwartungen zu entsprechen. In einem Dialog, der Frieden begründet.“

Während Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) die Schließung der Özgür Politika „überfällig“ nannte, protestierten die Linkspartei und die Wahlalternative Arbeit &Soziale Gerechtigkeit gegen den „Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit“ und einen „Wahlkampf auf dem Rücken der Migrantinnen und Migranten“. Die Bundesregierung liefere „in ihrer Härte der türkischen Regierung ein Beispiel, welche Vorgehensweise aus europäischer Sicht tolerabel ist“, beklagt sich der Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein über „die blinde Gefolgschaft des Bundesinnenministers gegenüber den Wünschen der türkischen Regierung“.

Die in der „Kooperation für den Frieden“ zusammengeschlossenen Verbände der Friedensbewegung halten das Verbot der Özgür Politika für „friedensfeindlich“, denn die Zeitung setze „sich für eine zivile und politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts ein und tritt gegen eine Eskalation von Gewalt auf“. Die Friedenskooperative warnt: Wer er auch in Deutschland die kurdisch-stämmige Bevölkerung ihrer demokratischen Möglichkeiten und Rechte beraubt und damit als verlängerter Arm der reaktionären Kräfte der Türkei dient, macht Deutschland nicht sicherer, sondern zerstört die Möglichkeiten zu friedlichen Lösungen.“

Die Dokumentation politischer Grundsatzpositionen der PKK sei „nicht gleichzusetzen mit der Einbindung in eine Befehls- und Kommandostruktur“, erklärte der hessische Geschäftsführer der deutschen Journalistenunion dju Manfred Moos. Polizeiliche Aktionen gegen eine Redaktion sind aus Sicht der dju besonders schwerwiegend. Sie gefährden den Vertrauensschutz von Informanten gegenüber der Presse und zugleich den grundgesetzlich garantierten Schutz der Presse.

Pressefreiheit in Gefahr

„Die durch das Verbot einer Zeitung berührte Pressefreiheit hat einen hohen Stellenwert; sie muß im vorliegenden Fall jedoch hinter den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und dem Interesse des Staates, sein vereinsrechtliches Verbot der PKK aus dem Jahre 1993 nachhaltig durchzusetzen, zurücktreten“, erklärte Otto Schily am Tag des Verbots.

Der Fall „Özgür Politika“ ist nur die Spitze des Eisbergs. Tatsächlich kam es in den letzten Monaten in Deutschland zu einer ganzen Reihe von staatlichen Übergriffen gegen Redaktionen und Journalisten. So wurde Anfang Juni die Münchner Wohnung des Autors dieses Artikels als angeblicher Organisator einer antifaschistischen Protestaktion von der Polizei durchsucht und sämtliche journalistischen Arbeitsmittel, Adreß-, Termin-, und Notizbücher beschlagnahmt. Wie sich herausstelle, war es ein Ziel des Staatsschutzes, an die Daten des junge-Welt-Korrespondenten über linke Strukturen in München zu kommen.
Einen Monat später durchsucht die Polizei die Wohnungen dreier Redakteurinnen und Redakteure des Internetportals LabourNet Germany in Bochum und beschlagnahmte wegen eines vom Labournet nicht zu verantwortenden Anti-Hartz-Flugblatts CDs, Disketten und Schriftverkehr.
Im August waren die Redaktionsräume der Zeitschrift anti atom aktuell von einer Durchsuchung betroffen, die nachträglich vom Gericht für unzulässig erklärt wurde.
Im September wurde mit einer Razzia beim konservativen Politmagazin Cicero in Potsdam wegen angeblichen Geheimnisverrats und Polizeimaßnahmen gegen einen Journalisten der Dresdner Morgenpost deutlich, daß nicht nur linke Journalisten von den staatlichen Angriffen auf die Pressefreiheit betroffen sind.

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger Helmut Heinen warnte nach der Razzia bei Cicero, in Deutschland werde die Pressefreiheit durch Beschlagnahme, Abhörmaßnahmen und die Durchsuchung von Büros und Redaktionsräumen zunehmend gefährdet.

Daß das Verbot der Özgür Politika kein Ausrutscher war und Otto Schily offensichtlich generell mit der Pressefreiheit auf Kriegsfuß steht, offenbarte der Bundesinnenminister ausgerechnet in einer Rede vor dem Zeitungskongreß am 26. September im Berliner Maritim-Hote. Journalisten stellen sich "außerhalb der Gesetze". Ginge das so weiter, kenne er bald "kein Pardon" mehr, erklärte Schily als Gastredner.

Beunruhigend ist, daß es weder beim Verbot der Özgür Politika noch anläßlich der Polizeimaßnahmen gegen andere Journalisten oder den Ausfällen von Schily gegen die Medienfreiheit zu einem Aufschrei einer breiteren demokratischen Öffentlichkeit kam, wie etwa 1962 bei der Durchsuchung der SPIEGEL-Redaktion. Und selbst die Proteste von Zeitungsverlegern und Medienexperten gegen die Durchsuchung der Cicero-Redaktion haben das Verbot der Özgür Politika gänzlich ignoriert.
Offenbar sei "der Rang der Pressefreiheit massiv geschwunden", meint dann auch Heribert Prantl, der Leiter des Innenressorts der Süddeutschen Zeitung. „Die Pressefreiheit heute und hierzulande ist ein einbalsamiertes Grundrecht, prächtig präpariert von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe, so daß sie beinahe ausschaut wie lebendig. Aber nur beinahe: Es ist wie bei einem ausgestopften Tier: Von Zeit zu Zeit wird es aus der Vitrine geholt und abgestaubt. Der Biologielehrer stellt es vor der Klasse auf und erzählt, was das Tier gemacht hat, als es noch lebte, jagte und fraß. Ein prächtiges Tier, sicher; noch im ausgestopften Zustand kann man sich gut vorstellen, wie es wohl war, als es noch lebte.“
Nick Brauns, Oktober 2005