| Anhang II INSAN HAKLARI DERNEGIHUMAN RIGHTS ASSOCIATION
 MENSCHENRECHTSVEREIN
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 ERKLÄRUNG ZU DEN OPERATIONEN GEGEN DIE HUNGERSTREIKENDEN Die Einschätzungen und Forderungen des Türkischen Menschenrechtsvereins 
        (IHD) betreffend den Operationen gegen die Hungerstreikenden in den Gefängnissen 
        sind wie folgt:
 1. Der IHD qualifiziert diese Operationen als geplanten Massenmord. Infolge 
        der Operationen wurden mindestens 20 Hungerstreikende und 2 Gendarmerie-Offiziere 
        getötet, hunderte von Gefangenen wurden verletzt. Das Innenministerium 
        erklärte, dass die Operation vor einem Jahr geplant wurde.
 
 2. Der IHD hält fest, dass die Begleitbedingungen der Operation, 
        die Art und Weise, wie die Operation durchgeführt wurde und die Angriffe 
        auf die NGO und die Verwandten der Gefangenen Staatsterrorismus gleichkommt.
 
 3. Der IHD ist der festen Meinung, dass der Schaden, der das Beharren 
        der Regierung auf F-Typ-Gefängnissen verursacht, nicht durch die 
        Haltung der Hungerstreikenden, sondern durch die Auffassung des Nationalen 
        Sicherheitsrats und der Regierung über den Gesetzesvollzug hervorgerufen 
        wird. Ihrer Meinung nach ist das Problem die Herstellung der "Staatsautorität" 
        in den Gefängnissen. Was sie jedoch als "Staatsautorität" 
        bezeichnen, kann nicht mit groben Menschenrechtsverletzungen und totalitären 
        Massnahmen erreicht werden.
 
 4. Wir beschuldigen die Regierung zudem, in zahlreichen Fällen Desinformation 
        betrieben zu haben, sowohl national, wie international. Die Regierung 
        behauptet beispielsweise, die F-Typ-Gefängnisse würden von internationalen 
        NGO und der Kommission zur Prävention der Folter (KPF) unterstützt, 
        um zu begründen, dass keine baulichen Veränderungen vorgenommen 
        werden können. Sie behaupten weiter, die Gefangenen und nationale 
        NGO, die gegen die Isolationspolitik opponieren, wollten das bestehende 
        Gefängnissystem aufrecht erhalten, um so einen konstruktiven Dialog 
        zu verhindern.
 
 5. Der IHD kann die Behauptung, die Gefangenen hätten die Verhandlungen 
        gestoppt, nicht unterschreiben, da sie zum Zeitpunkt des Abbruchs des 
        Dialogs eine Sicherheit gegen die Isolation wollten. Zu diesem Zeitpunkt 
        war keine NGO oder professionelle Organisation in der Lage, Zusicherungen 
        zu machen, da die Regierung bisher keine seiner Versprechungen in Bezug 
        auf die Menschenrechte gehalten hat. Tatsächlich wurde der Todesstreik 
        von 1996 auf der Basis von Versprechungen an die Gefangenen beendet, deren 
        Forderungen hauptsächlich adäquate medizinische Behandlung der 
        Hungerstreikenden beinhaltete sowie die Strafverfolgung jener Offiziere, 
        die die Morde bei früheren Operationen in den Gefängnissen verübten. 
        Diese Versprechungen wurden nicht eingehalten und jene, die für weitere 
        Morde während den Operationen in Gefängnissen verantwortlich 
        sind, sind bis heute nicht vor Gericht erschienen.
 
 6. Der IHD qualifiziert die F-Typ-Gefängnisse als Isolationsgefängnisse, 
        welche Menschenrechtsstandards total widersprechen, und führte verschiedene 
        Verhandlungen mit den Behörden in Bezug auf Revisionen. Die Behörden 
        lehnen jedoch jegliche Revisionen ab mit der Begründung, der Nationale 
        Sicherheitsrat unterstütze diese Art von Gefängnissen vehement.
 
 7. Inzwischen wurden die Gefangenen in F-Typ-Gefängnisse überführt, 
        was einen Bruch des Versprechens des Justizministers vom 9. Dezember darstellt 
        und weitere Gefangene in den Hungerstreik treibt. Ferner haben die Familien, 
        Anwälte und Anwältinnen sowie MenschenrechtsaktivistInnenen 
        keine Möglichkeit, die Situation der Gefangenen der gestürmten 
        Gefängnisse zu überprüfen oder die Gefangenen in den Spitälern 
        zu besuchen. Die AnwältInnen und Familien haben keine Erlaubnis, 
        die Autopsien zu beobachten.
 
 8. Zum jetzigen Zeitpunkt erklärt der IHD, dass er keine Hoffnung 
        auf positive Schritte durch die Regierung in Bezug auf Menschenrechte 
        hat, dass er kein Vertrauen in die Regierung hat und aus diesem Grund 
        die Kommunikation mit der Regierung an keinem Punkt weiterführen 
        kann.
 
 9. Wir rufen internationale Regierungsorganisationen, möglichst die 
        KPF auf, unverzüglich eine Reise in die Türkei anzutreten.
 
 10. Wir rufen die UN-Menschenrechtskommission auf, das Menschenrechtsproblem 
        in der Türkei auf ihre Agenda zu setzen und eine entsprechende Resolution 
        zu verfassen.
 
 11. Wir rufen die UN-Berichterstatter zu Folter und Extralegalen Hinrichtungen 
        auf, mit der türkischen Regierung Kontakt aufzunehmen und eine Mission 
        betreffend die Gefängnisoperationen ins Auge zu fassen.
 
 12. Wir rufen die internationalen Menschenrechtsorganisationen, einschliesslich 
        Amnesty International, Human Rights Watch und FIDH, auf, eine Mission 
        zu bilden, um Informationen vor Ort zu sammeln und zwischen der Regierung 
        und der Zivilgesellschaft zu vermitteln, um weitere Morde zu stoppen, 
        die Familien über ihre wirkliche Situation aufzuklären und die 
        Regierung daran zu erinnern, ihrer Verpflichtung, Anwälte ihre Klienten 
        treffen zu lassen und die Autopsien zu beobachten, nachzukommen.
 
 Wir werden die Übersetzung zu unserem Bericht über die Untersuchungen 
        und Beobachtungen zu den Hungerstreiks und Operationen bald nachliefern.
 21. Dezember 2000
 (Übersetzt aus dem Englischen von Marianne Roth)    |