Untersuchungskommission Andrea Wolf
 

Internationale Unabhängige Untersuchungskommission zur Aufklärung der Todesumstände von Andrea Wolf und weiterer Kämpferinnen durch das türkische Militär in Kurdistan und zur Untersuchung der Behandlung von Kriegsgefangenen und Kriegsverbrechen.

 Koordinationsbüro München c/o Rechtsanwältin Angelika Lex, Landwehrstraße 55, 80336 München. Tel.: 089/544 044 34.
                          Fax: 089/ 544 044 36, vorläufige @: oskar.schmid@ t-online.de
 

                                                                       Münchner Aufruf

Der Initiativkreis der FreundInnen und GenossInnen von Andrea Wolf ruft zur Unterstützung einer Internationalen unabhängigen Untersuchungskommission auf

Augenzeugen berichten, daß am 22.10.1998 Andrea Wolf, deutsche Internationalistin in der YAJK, der Frauenarmee des freien Frauenverbandes innerhalb der Kurdischen Arbeiterpartei PKK bei Keles/Kurdistan während eines Angriffs der türkischen Armee gefangengenommen wurde. Nach einem Verhör wurde sie als unbewaffnete Gefangene erschossen, weil sie sich weigerte mit dem türkischen Militär zu kooperieren.Wie die Augenzeugen berichten, wurden außer Andrea Wolf mindestens acht weitere kurdische Guerillas, deren Namen uns noch nicht bekannt sind, kaltblütig hingerichtet.
Die Erschießung von wehrlosen Gefangenen erfüllt nach geltendem, internationalem Recht den Tatbestand des Mordes. Die Tötung bereits entwaffneter und kampfunfähiger Gefangener ist ein eklatanter Verstoß gegen alle Kriterien des internationalen Völkerrechts.Die Mißhandlung und Tötung gefangener Kombattantinn/en ist ausdrücklich durch für alle Staaten geltendes, internationales Recht verboten. Das wurde in der Haager Landkriegsordnung ebenso festgelegt wie in den Zustatzprotokollen der Genfer Konvention von 1977, die sowohl für zwischenstaatliche wie innerstaatliche Konflikte gelten.
Die Ermordung von Andrea Wolf und der anderen, noch unbekannten Kriegsgefangenen ist offensichtlich kein Einzelfall. Es gibt zahlreiche Berichte und Hinweise auf systematische Verstöße der türkischen Armee gegen das internationale Völkerrecht im Krieg gegen Kurdistan.
Während von kurdischer Seite die Genfer Konvention 1995 unterzeichnet wurde und eingehalten wird, verweigert die Türkei bis heute ihre Unterschrift.
Das Ergebnis ist ein schmutziger Krieg in Kurdistan, den das türkische Militär gegen die Zivilbevölkerung und, unter Verletzung
internationalen Kriegs- oder Völkerrechts, auch gegen die Guerilla führt: Seit 1984 gibt es eine massenhafte Vertreibung der kurdischen Bevölkerung und über 3000 zerstörte Dörfer. Menschenrechtler/innen "verschwinden", im staatlichen Auftrag wird auf Journalist/innen geschossen und Schriftsteller/innen werden inhaftiert, gefoltert oder ermordet, weil sie über die Existenz von Kurdistan sprechen und von der blutigen Realität des türkischen Krieges gegen Kurdinnen und Kurden berichten.
Der türkische Staat betreibt diesen Krieg, die Bundesrepublik Deutschland unterstützt ihn: Mit Militärhilfe, Ausbildung von
Spezialeinheiten, enger geheimdienstlicher und diplomatischer Zusammenarbeit. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die freie politische Betätigung von Kurdinnen und Kurden aufgehoben ("PKK-Verbot": Schließung kurdischer Organisationen und Vereine) und türkische und kurdische Regimegegner/innen werden in die Türkei abgeschoben.
Nachdem der Tod von Andrea Wolf und die Umstände bekannt wurden, reagierte die türkische Regierung auf die offizielle Anfrage der Bundesregierung, in dem sie den Vorfall abstritt. Diese bisherigen Reaktionen machen deutlich: Wie unzählige Male vorher soll eine Aufklärung und Verurteilung der Täter nicht stattfinden.

                 Deshalb unterstützen wir die Internationale Unabhängige Untersuchungskommisssion

Gemeinsam mit Lilo Wolf, der Mutter von Andrea, wollen wir eine unabhängige Untersuchung: Sie soll aufklären, was am 22.10.1998 in Keles/Kurdistan genau geschehen ist und die Umstände des Todes von Andrea Wolf und mindestens acht weitere Kämpferinnen recherchieren. Sie soll die Öffentlichkeit darüber unterrichten, welche völkerrechtlichen, strafrechtlichen und politischen Konsequenzen aus den Untersuchungsergebnissen zu ziehen sind.
Von zentraler Bedeutung bei dieser Untersuchung ist: Die Ermordung von Andrea Wolf ist kein Einzelfall. Das Massaker vom 22.10.1998 steht in einer langen Reihe von Kriegsverbrechen. Die Statistiken der international renommierten IHD-Menschenrechtsvereine lügen nicht. Immer wieder begehen türkische Militäreinheiten im Krieg gegen die kurdische Guerilla Greueltaten: Gefangene werden auf entsetzliche Weise mißhandelt, gefoltert, Frauen vergewaltigt. Die Arbeit der Kommission ist insofern von grundsätzlicher Bedeutung. Ihre zentrale Aufgabe wird es sein, die Systematik der Mißhandlung und Hinrichtung von Kriegsgefangenen zu klären
Die Aufklärungsarbeit der Untersuchungskommission soll eine öffentliche Verurteilung des türkischen Staates unterstützen. Der türkische Staat muß gezwungen werden, die Genfer Konvention zu unterschreiben, anzuerkennen und einzuhalten. Die Verantwortlichen für die Mißhandlung, Folter und Ermordung müssen zur Rechenschaft gezogen werden, der türkische Staat wegen seiner ständigen Verstöße gegen das Völkerrecht und seiner Kriegsverbrechen international geächtet werden.
Zudem fordern wir die sofortige Einstellung der deutschen Militärhilfe an den türkischen Staat, den Stop der Ausbildung türkischer Spezialeinheiten und die Untersuchung, Verurteilung und Einstellung der Zusammenarbeit deutscher und türkischer Geheimdienste. Die Kommission soll mit ihrer Arbeit und ihren Initiativen dazu beitragen, die Einhaltung der Genfer Konvention und des internationalen Völkerrechts durchzusetzen, sowie eine lückenlose Aufklärung und Bestrafung von Kriegsverbrechen zu ermöglichen. Menchenrechte sind kein Privileg der Mächtigen, Menschenrechte sind unteilbar: Ob für Zivilist/innen, Journalist/innen, Gewerkschafter/innen, Politiker/innen, Soldaten oder Guerilla-Kämpfer/innen.
Auch deshalb sind wir der Überzeugung, daß die Aufklärung der Kriegsverbrechen in Kurdistan, deren internationale Verurteilung und Beendigung zu einer politischen Lösung des Krieges in Kurdistan beitragen kann, die die Rechte und Interessen des kurdischen Volkes wahrt.

München, Marburg und Frankfurt, den 22. November 1998

Der Aufruf mit den ErstunterzeichnerInnen wird Anfang Dezember veröffentlicht und danach laufend aktualisiert

Ich/Wir (Einzelpersonen,Initiativen, Organisationen, Parteien, etc.) unterstützen diesen Aufruf und die Arbeit der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission Andrea Wolf:
______________________________________________________________________________________________ Ort, Datum Name (bitte in Großbuchstaben) Unterschrift
Ich wünsche von den Ergebnissen laufend unterrichtet zu werden und abonniere den Rundbrief des Münchner Koordinationsbüros (vier- bis sechswöchentlich) durch einen monatlichen Dauerauftrag von mindestens 5 Mark:
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Adresse

                         Die Internationale Unabhängige Untersuchungskommission bittet um Spenden:

Ich/wir spenden _______ Mark auf das Konto: Angelika Lex, Rechtsanwalts-Ander-Konto, Genossenschaftsbank, Bankleitzahl: 701 694 64, Konto-Nummer: 32 72 71
Die Verwendung der Spendengelder wird regelmäßig im Rundbrief veröffentlicht und verantwortet.

                        Informationen und Rundbrief über Internet abrufbar: www. libertad.de\archiv\andrea

                      Verantwortlich und Herausgeber: Hans-Peter Kartenberg, Förderverein Libertad f. int.Kommunikation und Solidarität e.V.
                                      c/o 3.Welt Haus, Westerbachstr.47/H3, 60489 Frankfurt

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