Chronologie der Ereignisse

Am 28. Oktober 1998 meldet der kurdische Sender Med.TV, dass Andrea Wolf und acht weitere PKK-Kämpferinnen im Verlauf eines Gefechts mit türkischen Armee-Einheiten gefangen genommen, verhört und anschließend hingerichtet worden seien.
Am 4. November erreicht diese Nachricht auch die FreundInnen und GenossInnen von Andrea Wolf in Deutschland.
Am 5. November veröffentlicht das Kurdistan Informations-Zentrum Köln folgende Presseerklärung der Europavertretung der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans, ERNK (Auszüge):
«Am 23. Oktober 1998 gab es in Van, im Distrikt Catak/ Region Kelaxte ein Gefecht, in dem die ARGK-Guerilla Ronahi (Andrea Wolf) lebend von den türkischen Spezialteams gefangen genommen und später hingerichtet wurde ...»
Am 7. November erinnern FreundInnen und GenossInnen in München auf einer Demonstration zu 80 Jahren Räterevolution und 60 Jahren Reichspogromnacht mit einem Redebeitrag und einem Transparent «Andrea presente» an Leben, Kampf und Ermordung von Andrea Wolf.
Ab 7. November werden Berichte von Nachrichtenagenturen und Zeitungen bzw. Magazinen über die Ermordung verbreitet; kurdische Medien berichten kontinuierlich bis heute über das Massaker (bei der IUK kann ein Pressespiegel bestellt werden).

Presse I

Spiegel, Online, 7.11.98:
Der Spiegel berichtete am Samstag vorab, die 33-Jährige sei am 24. Oktober mit anderen Guerillakämpfern der kurdischen PKK nahe der osttürkischen Stadt Van von türkischen Einheiten gefangen genommen und «kurzerhand liquidiert» worden.
FAZ 7.11.98:
Die mutmaßliche deutsche Terroristin Andrea Wolf ist nach Informationen dieser Zeitung in der Türkei von türkischen Sicherheitskräften erschossen worden. (...) Einzelheiten darüber, wo und auf welche Weise Frau Wolf ums Leben gekommen ist, lägen bisher nicht vor, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Nach den bisherigen Informationen war die mutmaßliche Terroristin vor ihrer Erschießung von türkischen Sicherheitskräften festgenommen worden. Die deutschen Sicherheitsdienste gehen davon aus, dass die Nachricht über den Tod Wolfs mit hoher Wahrscheinlichkeit zutrifft.
Am 8. November rufen FreundInnen von Andrea Wolf aus München zu einer Demonstration zum türkischen Generalkonsulat in München am 14. November auf. Gefordert wird, dass die «Ermordung Andrea Wolfs in Gefangenschaft und weiterer mindestens acht Genossinnen durch das türkische Militär von einer Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission aufgeklärt» wird.
Am 9. November findet in Frankfurt/Main eine Demonstration zur Ermordung von Andrea Wolf statt - sie führt an verschiedene Orte in der Stadt, wo Andrea gelebt und mit anderen zusammen gekämpft hat.

Presse II

Focus, 9.11.98:
... Türkische Sicherheitskräfte haben die nahe der iranischen Grenze getötete Linksextremistin Andrea Wolf offenbar nach einem Verhör kaltblütig erschossen. Nach Erkenntnissen deutscher Verfassungsschützer wurde Wolf beim Zusammenstoß mit einer Antiterror-Einheit in der Nähe der osttürkischen Stadt Van Ende September gefangen genommen ... In Verhören soll die 33-Jährige, so seriöse Quellen, über PKK-Strukturen geschwiegen haben. Daraufhin sei sie liquidiert worden ...
Der Spiegel, 9.11.98
... Ronahi blieb unverletzt, wurde aber gefangen genommen. Wenig später, so berichten Überlebende ihrer Gruppe und Dorfbewohner, fielen noch einmal Schüsse: Ronahi sei kurzerhand liquidiert worden ... Vom Tod der Kämpferin wurden in Deutschland die Spitzen der Sicherheitsbehörden und sogar die Bundesregierung durch eilige Fernschreiben des Bundeskriminalamtes (BKA) informiert. Denn mit Ronahis «Festnahme und Erschießung» (BKA) starb in den Bergen Kurdistans eine Frau, die auch in Deutschland als Staatsfeind galt - Andrea Wolf, 33 ...
Sollten die Angaben über die Exekution tatsächlich stimmen, wäre das ein Verstoß gegen alle Regeln, wie mit Gefangenen umzugehen ist - ein kaltblütiger Mord ...

Am 10. November veröffentlicht das Kurdistan Informations-Zentrum in Köln folgende Erklärung (Auszüge):
Von Augenzeugen des Angriffs der türkischen Armee, bei dem die ARGK-Guerilla Ronahi (Andrea Wolf) ermordet wurde, erhielt die Nationale Befreiungsfront Kurdistans, ERNK, einen ersten Bericht von der Volksbefreiungsarmee Kurdistans, ARGK, über die Ereignisse. Daraus geht hervor, dass Ronahi nicht, wie zunächst gemeldet, am 24. Oktober, sondern bereits am 22. Oktober 1998 in Beytüssebap-Catak, im Kreis des Dorfes Keles festgenommen wurde. Sie gehörte zu einer Guerillaeinheit der ARGK von 39 KämpferInnen, die von der türkischen Armee angegriffen wurde. 24 Guerillakämpferinnen und -kämpfer kamen dabei ums Leben.
In dem Bericht heißt es:
«(...) Der Kampf dauerte von morgens 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr am Nachmittag. Später folgten Angriffe von Kobra-Hubschraubern, die bis abends andauerten. Ronahi fiel zusammen mit 8 bis 10 Genossen und Genossinnen in die Hände der türkischen Armee. Das war nachts zwischen 1.30 und 2.00 Uhr.» Weiter heißt es in dem Bericht: «20 Minuten lang wurde sie von türkischen Offizieren verhört. Nachdem sie erfuhren, dass sie eine deutsche Staatsbürgerin ist, sagten sie: 'Sie wird uns genauso großen Ärger bereiten wie Kani.' (Kani ist der Guerillaname der Hamburgerin Eva Juhnke, die im September wegen PKK-Mitgliedschaft vor dem Staatssicherheitsgericht in Van zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.)
Dann haben sie sie kaltblütig erschossen. Drei Freundinnen und Freunde, die sich in einer Höhle versteckt hielten, sahen aus einer Entfernung von vier Metern, wie Ronahi und die anderen Freunde gefangen genommen wurden. Zweimal wurden Handgranaten in die Höhle geworfen, aber ihnen passierte nichts.»
Weiter wird berichtet, dass die Namen der anderen Guerillas, die zusammen mit Ronahi gefangen genommen wurden, bisher noch nicht bekannt sind.
« ... Acht der Guerillas, die sich versteckt gehalten hatten, konnten sich befreien und zu den Freunden zurückkehren. Drei Tage später kehrten die Freunde an den Ort des Geschehens zurück, um zu untersuchen, was dort geschehen ist.
Sie fanden den Leichnam von Heval Ronahi und auch die Leichname der anderen Guerillas. Sie beerdigten die Leichname unserer Freunde und Freundinnen. Heval Ronahi hat Tagebuch geführt. Ihr Tagebuch und auch andere persönliche Sachen werden vermisst. Höchstwahrscheinlich wurde alles von den Armeesoldaten beschlagnahmt.
Der Bericht schließt mit einigen Daten zu den letzten Aktivitäten von Ronahi: «In der letzten Zeit, bis Mai 1998, befand sich Ronahi Heval in Südkurdistan. Ab Mai war sie in der Ebene von Botan. Sie war vor allem im Hauptquartier der Freien Frauenbewegung Kurdistans, YAJK ...»
Die Münchner Stadtversammlung von Bündnis 90/Die Grünen verabschieden einstimmig eine Resolution mit der Forderung «Die Ermordung von Andrea Wolf muss lückenlos aufgeklärt werden». Von Parteifreund und Außenminister Joschka Fischer wird gefordert, «die Arbeit einer unabhängigen Kommission in der Türkei sicherzustellen». Resolution und Begleitbrief werden am 10. November veröffentlicht.

Presse III

taz, 11.11.98:
... Die türkische Regierung ist der Darstellung entgegengetreten, türkische Sicherheitskräfte hätten die mutmaßliche RAF-Terroristin Andrea Wolf «hingerichtet». Wolf sei offenbar im Gefecht zwischen Einheiten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und türkischen Sicherheitskräften getötet worden, zitierte die Zeitung «Hürriyet» einen ungenannten türkischen Diplomaten. Die Behörden wüssten nicht, wo die Leiche der 33-Jährigen sei. «Möglicherweise haben die PKK-Kämpfer die Leiche mitgenommen», erklärte der Diplomat. Mit Blick auf die Anfrage der Bundesregierung sage er, Deutschland solle zunächst einmal untersuchen, wie Bundesbürger dazu kämen, sich einer «Terrororganisation» wie der PKK anzuschließen ...
SZ, 14/15.11.98:
Die türkische Regierung hat offiziell dementiert, dass die mutmaßliche RAF-Terroristin Andrea Wolf von türkischen Sicherheitskräften gefangen genommen und erschossen worden sei. Wolf sei bei keiner Operation der türkischen Sicherheitsbehörden «innerhalb der Türkei oder außerhalb tot oder lebendig aufgefunden» worden, erklärte die türkische Botschaft in Bonn nach Angaben des Bonner Außenamtssprechers Martin Erdmann vom Freitag. Diese «abschließende Stellungnahme» der türkischen Regierung zu dem Fall sei dem Bonner Außenministerium nach mehreren dringlichen Nachfragen in Ankara und bei der türkischen Botschaft zugeleitet worden, sagte Erdmann. Darin heiße es, die türkische Regierung habe keine Erkenntnisse über den Verbleib der 33-jährigen Frau ... Erdmann betonte, diese Stellungnahme der türkischen Regierung stehe im Gegensatz zu anderslautenden Meldungen, die aber aus unklaren, schwer nachprüfbaren Quellen stammten.
Demonstration vor dem türkischen Generalkonsulat in München am 14.11.98.

Presse IV

junge welt, 16.11.98:
... Über 200 deutsche, kurdische und türkische Freunde und Genossen der aus München stammenden Internationalistin protestierten am Samstag vor dem türkischen Generalkonsulat in München gegen diesen Mord. Sie forderten die sofortige Einstellung der deutschen Militärhilfe an die Türkei ... Freunde der Ermordeten kündigten unterdessen die Einrichtung einer internationalen unabhängigen Untersuchungskommission an ...
Am 22. November erscheint der «Münchner Aufruf» (siehe S. 8). Darin ruft der Initiativkreis der FreundInnen und GenossInnen von Andrea Wolf aus München, Marburg und Frankfurt zur Unterstützung einer IUK auf. Dafür werden auch noch weiterhin neue Unterstützer und Spender gesucht: Bitte melden!

Presse V

junge welt, 26.11.98:
... in Norddeutschland (haben) in verschiedenen Städten Mitglieder von Kurdistan-Solidaritätsgruppen Büros der Grünen besetzt ..., um die Bundesregierung zu drängen, sich für eine politische Lösung des Kurdistankonflikts einzusetzen und sich um die Aufklärung der Todesumstände der deutschen Internationalistin Andrea Wolf zu bemühen ...
Am 27.11.98 antwortet der Leiter des Strafrechtsreferats im Auswärtigen Amts den Münchner Grünen: «Der Bundesregierung ist am 12. November 1998 in einer amtlichen Stellungnahme der türkischen Regierung mitgeteilt worden, dass die Türkei über keine Erkenntnisse über das Schicksal von Andrea Wolf verfügt. Weitere Informationen über das Schicksal von Andrea Wolf liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.»
«Der Tod von Andrea Wolf (Ronahi) muss aufgeklärt werden»: Kundgebung am 1. Dezember vor dem Auswärtigen Amt in Bonn zur Unterstützung der IUK

Chronologie - Fortsetzung von Seite 3

Presse VI

Der Spiegel 14.12.98
Aus dem Interview mit Abdullah Öcalan:
Öcalan: ... Das ist doch Augenwischerei. Es wird eben auf andere Art und Weise hingerichtet, massenhaft und ohne Gerichtsurteil, von Militärs wie von Zivilfaschisten. Die Türken behaupten, sie hätten 20 000 Kämpfer getötet. Ich sage Ihnen: Die Hälfte dieser Leute wurde erst gefangen genommen und dann ermordet.
Spiegel: Ist auch die deutsche PKK-Kämpferin Andrea Wolf im Oktober auf diese Weise getötet worden?
Öcalan: Ehre ihrem Angedenken, ich verneige mich in Hochachtung vor dieser großen Märtyrerin. Ich wollte nicht, dass sie nach Kurdistan in den Krieg zog. Aber sie ließ sich nicht abhalten. Soweit wir wissen, wurde sie mit sechs weiteren Guerilleros lebend festgenommen und anschließend liquidiert. Die Militärs fürchteten, als Gefangene würde Andrea Wolf eine Belastung für die deutsch-türkischen Beziehungen sein.

Kleine Anfrage der PDS und Antwort der Bundesregierung

Die PDS-Abgeordnete Ulla Jelpke hatte bereits am 11. November 1998 der Bundesregierung eine Kleine Anfrage betreffs Andrea Wolf vorgelegt. In ihrer Antwort vom 11. 12. 1998 behauptet die Bundesregierung, dass sie lediglich über die «am 28. Oktober vom PKK-Fernsehsender «MED-TV» verbreitete Nachricht» vom Tod von Andrea Wolf erfahren habe, was sie veranlasst habe, bei den türkischen Behörden nachzufragen. Am 12. November 1998 hätte dann die türkische Botschaft in Bonn amtlich mitgeteilt, dass die türkische Regierung über keine Hinweise hinsichtlich des Verbleibs von Frau W. verfüge. Die PDS war mit siebzehn detaillierten Fragen zur Gefangennahme und Erschießung von Andrea Wolf und anderen PKK-KämpferInnen nach ihrer Festnahme durch die türkische Armee an die Bundesregierung herangetreten. Die Antwort war dürftig:

Sie verfüge über keine Erkenntnisse von dritter Seite, sondern beziehe sich lediglich auf die «MED-TV» Meldung, die die deutschen Sicherheitsbehörden per Fernschreiben am 30. Oktober 1998 erhalten hätten. Die Bundesregierung hätte am 4. November 1998 den türkischen Gesandten einbestellt und nachdrücklich um umfassende Unterrichtung gebeten. Am gleichen Tag hätte der Gesandte der Deutschen Botschaft in Ankara in gleichem Sinne im türkischen Außenministerium vorgesprochen. Nach mehreren Nachfragen um Aufklärung des Vorfalls, ließen dann am 12. November die türkischen Behörden Bonn wissen, ihnen sei von der ganzen Sache nichts bekannt (« ... dass die türkische Regierung über keine Hinweise über den Verbleib von Frau W. verfüge ... »)

«Die Frage einer Expertenkommission stellt sich angesichts der Mitteilung der türkischen Botschaft vom 12. November für die Bundesregierung nicht», heißt es daraufhin in der Beantwortung von Frage 16. Dort wollte die PDS wissen: «wäre die Bundesregierung bereit, Untersuchungen über die Umstände der Festnahme und Exekution von Frau W. durch international anerkannte und unabhängige Expertinnen und Experten zu unterstützen und wenn nein, warum nicht?»
Die Frage, ob nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Strafverfolgungsbehörden bzw. Nachrichtendienste vor der Festnahme Informationen über Frau W. an die türkische Seite übermittelt hätten, wurde dafür bestätigt: «Das Bundeskriminalamt führt im Auftrag des Generalbundesanwalts ein Ermittlungsverfahren gegen Frau W. wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wird gegen Frau W. auch international gefahndet. Im Juni 1998 erfolgte eine internationale Ausschreibung zur Festnahme, die auch den Fahndungsraum Türkei erfasst und somit an Interpol Ankara weitergeleitet worden ist.»
Mittlerweile hat das Landgericht Frankfurt «ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Tötung zum Nachteil der Frau W. eingeleitet».
Auf Nachfrage bleibt das Auswärtige Amt bei der Behauptung, die Information, dass Andrea Wolf erschossen wurde, nur aus MED-TV bzw. PKK-Kreisen bzw. aus dem Spiegel-Interview mit Öcalan zu kennen und lässt durchblicken, dass Andrea Wolf nicht freiwillig in der Türkei war, sondern um der hiesigen Fahndung zu entgehen, und dass sie deshalb unter Umständen ein Interesse daran haben könnte, die Fahnder glauben zu machen, nicht mehr am Leben zu sein. Die Akte Andrea Wolf sei aufgrund der Lage nicht geschlossen, und es gäbe auf diplomatischen Kanälen weitere Versuche, Näheres zu erfahren.

In Berlin findet im Dezember eine Frauen/Lesben-Solidisco für die IUK statt.

Januar 1999: Konstituierung der IUK (S. 3). Anfang Februar 1999 erscheint der 1. Rundbrief der IUK (zu bestellen bei der Kommission). Darin wird der Auftrag von Lilo Wolf, der Mutter von Andrea Wolf, und des Initiativkreises der FreundInnen und GenossInnen von Andrea Wolf aus München, Marburg und Frankfurt an die Kommission skizziert.

Am 22. Februar 1999 fragt die IUK nochmals beim Auswärtigen Amt in Bonn nach. Hintergrund: der offensichtliche Widerspruch zwischen der Stellungnahme der türkischen Behörden und den Presseberichten, zuletzt der Stellungnahme von PKK-Chef Abdullah Öcalan, der die Meldungen in einem Spiegel-Interview vom 14. Dezember 1998 nochmals bestätigt.
In ihrer Einladung zur Pressekonferenz am 2. März in Bonn erklärt die IUK daraufhin:
«Entweder werden der Öffentlichkeit wichtige Informationen der Dienste vorenthalten oder die Bundesregierung ist nicht ausreichend um die Aufklärung bemüht ... Sämtliche Kriegshandlungen werden in der Türkei genau dokumentiert, die Berichte an den Sondergouverneur für die unter Kriegsrecht stehenden Provinzen weitergeleitet. Zudem werden über getötete PKK-KämpferInnen Dossiers angefertigt, die beim Sondergericht in Diyarbakir zusammengetragen werden. Was hat die Bundesregierung unternommen, um an die Informationen dieser Stellen zu gelangen?»
Am 2. März 1999 stellt die IUK in Bonn auf einer Pressekonferenz die Frage nach den Todesumständen von Andrea Wolf nochmals öffentlich vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Kurdistan nach der Verhaftung von Abdullah Öcalan. Madame Danielle Mitterand musste ihre Teilnahme kurzfristig absagen, hat jedoch eine Erklärung an die Presse übermittelt. (Die Beiträge sind dokumentiert im Rundbrief 2 vom April 1999 der IUK - zu bestellen über die IUK)

Am 12. März beantwortet Dr. Ludger Volmer vom Auswärtigen Amt die 2. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS an die Bundesregierung zur «Festnahme und Erschießung einer deutschen Staatsangehörigen in der Türkei»:
Die Antwort: «Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor». Mit einem klaren «Nein» wird z.B. die Frage beantwortet, ob die Bundesregierung beabsichtige, eine Untersuchungskommission ins Leben zu rufen.
Wesentlich auskunftsfreudiger gibt sich die Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS am 1. April 1999 zur «Zusammenarbeit zwischen bundesdeutschen und türkischen Sicherheitsbehörden» - ohne nach Andrea Wolf direkt gefragt worden zu sein. Diesmal zeichnet das Bundesinnenministerium für die Beantwortung der Fragen verantwortlich: «Das Bundeskriminalamt unterhält wegen der besonderen kriminalgeographischen Relevanz der Türkei für die Kriminalitäts- und Sicherheitslage in Deutschland Beziehungen zu türkischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden im fachlich notwendigen Umfang... ». (...)
Zur Erörterung grundsätzlicher Fragen der polizeilichen Zusammenarbeit haben jeweils im November der Jahre 1997 und 1998 Treffen auf Leitungsebene zwischen Bundeskriminalamt und der Generaldirektion der türkischen Polizei stattgefunden. Bei dem letztgenannten Treffen standen ... Meldungen über die Tötung einer deutschen Staatsangehörigen im Rahmen der Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK im Vordergrund. Im Anschluss an dieses Treffen fand ein Informationsbesuch der türkischen Seite bei der Grenzschutztruppe 9 des Bundesgrenzschutz statt.»
IUK-Veranstaltung in der «Infokneipe Konstanz» am 16. März 1999
Vertreter der IUK beteiligen sich an der Internationalen Arbeitskonferenz «Befriedung oder Befreiung? Perspektiven internationaler Solidarität» der Initiative Libertad vom 1. bis 5. April 1999 in Berlin.
In mehreren kurdischen Zeitungen werden insgesamt fünf Augenzeugenberichte von Überlebenden des Massakers vom 23. Oktober 1998 veröffentlicht (siehe S. 4-6).
Die Bundesanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Andrea Wolf wegen des Sprengstoffanschlags auf den Bau der JVA Weiterstadt ein.
Die IUK arbeitet mit der Rechtsanwältin Eren Keskin in der Türkei zusammen (S.2). Die Anwältin erhält von der Mutter von Andrea Wolf im November 1999 das Mandat.
Zum ersten Todestag von Andrea Wolf und ihrer GenossInnen findet am 24. Oktober 1999 in Hamburg eine Gedenkveranstaltung statt - dort wird neben vielen Rede- und Musikbeiträgen erstmals auch der Film «Ronahi - Andrea» mit deutschen Untertiteln vorgeführt (Bestelladresse S. 8).
Benefiz für die IUK: «Konzert & Kino» am 19.11.1999 in München.
Im Dezember 1999 erscheint die 1. Auflage des Buches «Im Dschungel der Städte, in den Bergen Kurdistans - Leben und Kampf von Andrea Wolf» (siehe unten).
Februar 2000: Zweite Auflage des Buches.

 

aus:
Rundbrief Nr. 3
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