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Berlin, der 19. Dezember 1999



Mitteilung an die Presse

  • Eva Juhnkes Gesundheitszustand ist äußerst kritisch

  • 120 Frauen im Gefängnis von Sivas im Solidaritätshungerstreik

    Eva Juhnke befindet sich nach Aussagen ihrer Angehörigen und ihres Rechtsanwalt Metin Kilavus seit dem 1. November im Hungerstreik. Zur Zeit befindet sie sich auf der Krankenstation des Gefängnisses. Dort wurde versucht sie Zwangszuernähren.
    Ihr Gesundheitszustand ist äußerst kritisch. Direkt am Anschluß eines 3 tägigen Hungerstreik der Gefangenen von Sivas, begann sie am 1. November einen unbefristeten Hungerstreik für ihre Verlegung in ein anderes Gefängnis.
    Eva Juhnke protestiert mit dem Hungerstreik gegen die Haftbedingungen und fordert eine Zusage, zurück nach Batman verlegt zu werden. Von dort war sie im August nach Sivas verlegt worden.
    Bei Ihrer Ankunft im Gefängnis von Sivas wurde Eva Juhnke in einer Kellereinzelzelle mit Schlägen und Schikanierungen empfangen. Die Gefangenen müssen täglich zum Zählappell antreten, wo sie weiteren Schikanen ausgesetzt sind. Permanent werden sie von dem Wachpersonal beleidigt und mit faschistischen Parolen beschimpft.
    Menschenrechtsverletzungen, vor allem in den Gefängnissen, sind in der Türkei alltäglich. Offen massakriert der türkische Staat Gefangene. Erst im September diesen Jahres erreichte uns die Nachricht, dass 11 Gefangene im Gefängnis Ulucanlar in Ankara mit schweren Knüppeln "zu Tode geprügelt worden" sind.
    Zeki Rüzgar, Mitglied des Vereins Zeitgenössischer Juristen (CHD), erklärte: »Wenn man sich die Verletzten und die Verstorbenen ansieht, läßt sich feststellen, daß kein Kampf, sondern ein direkter Angriff stattgefunden hat.« (junge Welt, 29.9.99)
    medico international apellierte in einer Erklärung nach diesem Massaker an den Europarat, "unverzüglich eine Kommission einzusetzen, die sich mit den menschenunwürdigen Haftbedingungen in der Türkei auseinandersetzt. Der Zustand einer Justiz gibt Auskunft über den Zustand einer Gesellschaft. Die Aufnahme der Türkei in die europäische Union kann erst erfolgen, wenn die gesellschaftlichen Verhältnisse der Türkei in allen Bereichen den europäischen demokratischen Rechtsstandards genügen."