Aus: Kurdistan-Rundbrief, Nr. 7, Jg. 11, 7.4.1998 

Eva Juhnke wurde gegen ihren Willen nach Van verlegt

Hungerstreik der Gefangenen in Mus spitzt sich zu

In der letzten Ausgabe hatten wir über den Hungerstreik der politischen Gefangenen im Gefängnis von Mus berichtet und daß sich die im Oktober letzten Jahres von türkischen Einheiten festgenommene Eva Juhnke diesem Hungerstreik angeschlossen hat. Am 1.4. berichtete die Kurdistan-Solidarität Hamburg: 

... Eva Juhnke wurde am 29. März gegen ihren Willen in das Gefängnis von Van zwangsverlegt. Bis zu diesem Zeitpunkt war sie unter extremen Haftbedingungen im Gefängnis von Mus ... 

Laut Auskünften des Auswärtigen Amt Bonn, des Herrn Forschmann, wurde Eva Juhnke im Gefängnis von Van eine Polizistin direkt mit in die Zelle gesteckt. Begründet wurde dieser Beschluß der Gefängnisleitung nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amtes mit dem schlechten Gesundheitszustand der Gefangenen. Ferner versacken Besuchsanträge zwischen türkischem Außenministerium und türkischem Justizministerium, so daß dringender Kontakt nach außerhalb des Gefängnisse verhindert wird. 

Wir fordern die sofortige Beendigung der Isolationsfolter an den Gefangenen und solidarisieren uns mit den weiteren Forderungen der Gefangenen. Wir fordern Menschenrechtsorganisationen, politische Organisationen und Parteien sowie die Öffentlichkeit auf, den menschenverachtenden Methoden der türkischen Regierung nicht länger tatenlos zuzusehen. (...) 

Gefangenenvertreter erklärten, daß sie eher sterben, als sich in die Isolationszellen sperren zu lassen. Die Isolationstrakte - es werden an vielen Orten zur Zeit solche gebaut - sind in der Öffentlichkeit als Todeshäuser bekannt. 

Des weiteren erheben die streikenden Gefangenen in Mus Forderungen nach: 

  • humanitären Bedingungen, z.B. ausreichende Beheizung und Warmwasserversorgung der Zellen, Bücher und Zeitungen, Bezugsmöglichkeiten für Lebensmittel 
  • Angemessene medizinische Versorgung bei akuten und chronischen Erkrankungen 
  • Kontaktmöglichkeiten aller politischen Gefangenen untereinander 
  • gemeinsamen Freigang und Möglichkeiten zu Sport- und Kulturveranstaltungen 
  • keine Angriffe auf die Angehörigen 
  • freien Zugang für Rechtsanwälte 
  • keine Folter in Polizeigewahrsam und im Gefängnis 
  • keine Mißhandlungen auf dem Transport zu Gerichtsverhandlung 
  • die Garantie einer dauerhaften Anerkennung und Umsetzung der Forderungen 
(Kurdistan Solidarität Hamburg, 1.4.)