21.07.1998
     Todesdrohung im Gefängnis
     Türkei: Bis zu 18 Jahre Haft wegen PKK-Mitgliedschaft
     Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation
prison watch international (pwi) erwartet die in der Türkei
     inhaftierte Eva Juhnke eine Haftstrafe von
bis zu 18 Jahren. Das Urteil gegen die Hamburgerin, der Mitgliedschaft
     und Unterstützung der PKK vorgeworfen
werden, soll am 23. Juli gesprochen werden.
     Juhnke wurde im vergangenen Herbst gefangengenommen.
Während das türkische Militär behauptet, die 33jährige
     am 16. Oktober bei Hakkari auf türkischem
Boden festgenommen zu haben, gibt die Betroffene selbst an, sie sei am
     5. oder 6. Oktober im Nordirak während
der Operation »Morgenröte« von türkischen Spezialeinheiten
verhaftet
     worden. »Drei Wochen lang erfolgten
tage- und nächtelange Verhöre in Hakkari und Diyarbakir«,
so die
     pwi-Vorsitzende und Göttinger PDS-Bundestagskandidatin
Heidi Lippmann- Kasten, die Juhnke seitdem mehrfach
     besucht hat. Bei den Vernehmungen sei der
Gefangenen immer wieder angedroht worden, sie verschwinden zu
     lassen und zu töten. »Stundenlang
mußte sie mit verbundenen Augen und gefesselten Händen in ihrer
Zelle stehen,
     Tag und Nacht brannte Licht.«
     Am 26. Oktober erhob der Generalstaatsanwalt
des Staatssicherheits- und Militärgerichtes in Van Anklage wegen
     »Mitgliedschaft in der terroristischen
PKK.« Die meiste Zeit ihrer fast zehnmonatigen Untersuchungshaft
war
     Juhnke im Gefängnis von Mus isoliert
von den übrigen Gefangenen untergebracht. Aus Protest gegen die
     Haftbedingungen beteiligte sie sich an einem
42 Tage dauernden Hungerstreik.
     Lippmann-Kasten übte gestern scharfe Kritik
an der Verhandlungsführung des Gerichtes. Bei den bislang acht
     Terminen sei die Angeklagte immer wieder am
Verlesen ihrer Verteidigungsrede gehindert worden. Gleichzeitig
     habe das Gericht Anzeigen von Juhnkes Anwalt
und des türkischen Menschenrechtsvereins IHD wegen
     unmenschlicher Behandlung und sexueller Folter
an Eva Juhnke zurückgewiesen. Journalisten sei mehrfach der
     Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt
und einem Kameramann, der die Angeklagte filmen wollte, seien mehrere
     Finger gebrochen worden.
     Dem Auswärtigen Amt wirft pwi im Zusammenhang
mit dem Verfahren »Untätigkeit« vor. Abgesehen von der
     Verfahrensbeobachtung beschränke sich
die BRD-Botschaft in Ankara darauf, Juhnke »hin und wieder im
     Gefängnis zu besuchen«. Proteste
gegen die Verhaftung der Frau und ihre »rechtswidrige Verschleppung«
in die
     Türkei seien bislang ausgeblieben, sagte
Lippman-Kasten.
Reimar Paul