FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e.V.
Cinsel Iskenceye Karsi Kadin Hukuk Bürosu

Friedelstr. 52
12047 Berlin

tel: 030 - 627 37 941
fax: 030 - 627 37 942

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Stand der Verfahren Ende Juni 2001  
   
Anzahl der Anträge 140
Anzahl der Anträge direkt an das Istanbuler Büro
(2 Anträge aus Deutschland, vor Eröffnung des Büros in Berlin)
137
Vom Berliner Büro zur Anzeigenerstattung 3
   
Gesamtzahl der mittlerweile im Ausland befindlichen Frauen 12
Von diesen werden durch Berliner Büro nach wie vor betreut 7
Anzahl der Frauen in der Türkei, die sich in Haft befinden 17
   
Art der staatlichen Menschenrechtsverletzung:  
· Folter / Vergewaltigung 48
(Zwei der Frauen begingen nach der Tat Selbstmord; eine Frau wurde durch die Tat getötet; ein 14-jähriges Mädchen wurde nach der Tat durch Verwandte zur «Ehrenrettung» getötet; eine der Frauen starb im Dezember 1999 an den Langzeitfolgen der Tat; eine der Frauen starb infolge eines grossen Hungerstreikes in der Türkei.)  
· Zwangsprostitution 1
· Sexuelle Misshandlung und Entführung 2
· Sonstige sexuelle Folter 89
Von obigen Fällen;  
Durch die Foltertat erlittene Fehlgeburten 5
Gemeinsam mit Kindern im Alter zwischen 3 ½ -10 Jahren gefoltert 5
Durch die Tat schwanger geworden 3
(1 Kind lebt, 1 Kind wurde abgetrieben, 1 Kind ist tot geboren)  
Alter:  
Jüngste 10
Älteste 67
Anzahl der minderjährigen Betroffenen unter 18 Jahren 21
   
Täterkategorien : ( Die hohe Zahl kommt dadurch zustande, dass in manchen Fällen verschiedene Täterkategorien gemeinsam gehandelt haben.)  
· Polizei 102
· Gendarmerie / Militär 31
· Spezialeinheiten (Özel Tim) 3
· Dorfschützer 6
· Vollzugsbeamte 9
· Abschwörer ( "Abschwörer" sind Personen, denen der Vorwurf einer "Organisationszugehörigkeit" gemacht wird und die Strafminderung über Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen erhalten.) 2
   
Herkunft der Frauen:  
· Kurdisch 105
· Türkisch 29
· Deutsch 1
· Roma 4
· Bulgarisch 1
   

Hintergründe:

 
- Politischer Art oder kriegsbedingt 125
- Kriegsbedingt 13
- Selber politisch 92
- Um männliche Familienangehörige zum Sprechen zu bringen oder Informationen über (meist) männliche Familienangehörige zu erhalten 13
- Als Bestrafung für politisch aktive Angehörige
7
- Nicht politischer Art 15
   
A) Rechtlicher Stand der Verfahren: 75
- Vor dem EGMR anhängig ( 1 Verfahren auch nach Selbstmord anhängig) 25
- Vor innerstaatlichen unteren Gerichtsinstanzen hängig 13
- Vor dem Kassationsgerichtshof in Ankara hängig
( 1 Verfahren war zuvor dem EGMR mit Urteil zuungunsten der Türkei beendet worden)
2
- Bei den Staatsanwaltschaften hängig ( 2 Verfahren nach Einspruch gegen Einstellungsbescheid gewonnen und nun erneut bei der Staatsanwaltschaft) 32
- Einspruch nach Einstellung des Verfahrens - noch nicht entschieden 3
   
B) Im Projekt abgeschlossene bzw. zur Dokumentations-zwecken archivierte Akten 60
1. Gerichtliche Schritte aus Angst nicht gewollt
( In einer Angelegenheit ist der Täter / Militär trotzdem des Amtes enthoben worden)
27

2. Im Laufe des Verfahrens von Anzeige zurückgetreten
( In einem Fall wegen schwerer Repression nach Eröffnung des Gerichtsverfahren zurückgetreten,
in einem weiteren Fall erfolgte Freispruch, die Betroffene trat jedoch zurück nachdem der Freispruch durch dem Kassationsgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die untere Instanz zurückverwiesen worden war)

9
3. Nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges zurückgetreten 3
4. Betroffene nicht mehr erreichbar 3
5. Eigene Anwälte kümmern sich um die Verfahren
(2 Verfahren vor dem EUGH anhängig)
6
6. Durch Fehler eigene Anwälte keine Rechtsmittel eingelegt 2
7. Betroffene kümmert sich selber um ihr Verfahren 1
8. Beweislage schlecht, daher keine Rechtsmittel
( 1 Akte aus Deutschland)
4
9. Bereits vor Antragstellung innerstaatliche Rechtsmittelwege erschöpft 2
10. Durch innerstaatliches Gerichtsurteil beendet
( 10 Monate auf Bewährung)
1
11. Durch Zwangsverheiratung mit dem Täter Verfahren eingestellt 1
12. Täter (Kommissar) durch Drogenmafia getötet 1
   
C) Todesfälle 6
· Durch Tod der Betroffenen Verfahren beendet 3
· Nach Selbstmord der Betroffenen beim EGMR anhängig
1
· Verurteilung zur einjährigen Haft wegen fahrlässiger Tötung 1
· Im Fall des 14 jähriges Mädchen Strafverfolgung wegen Vergewaltigung durch die Verwandte nicht bewilligt 1
   
Wegen Anzeigenerstattung schweren Repressionen ausgesetzt 30
· Infolge Druck und Repression, Umsiedlung innerhalb der Türkei 8
· Einschüchterung, Bedrohung, erneute Festnahme und/oder Folter 15
· Eröffnung von Strafverfahren gegen Folterüberlebende 7