FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e.V.
(gemeinnütziger Verein)

Kooperationsbüro des Istanbuler Projekts
"Rechtliche Hilfe für Frauen, die von
staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt
oder auf andere Weise sexuell mißhandelt wurden"

Friedelstraße 52
12047 Berlin

Tel.: 0049-30-627 37 941
Fax: 0049-30-627 37 942

Mail : info@womensrightsproject.de
Internet: www.womensrightsproject.de
(In Kürze)

"Ihr Ziel ist es, uns zu einem schweigenden Nichts zu machen, voller Angst und Selbsthaß. Sie nutzen es aus, daß wir an unsere Familien und Angehörigen denken. Sie sind überzeugt davon, daß wir es nicht wagen werden, Zeugnis abzulegen über ihre Verbrechen und sie zur Rechenschaft zu ziehen. Aber das ist der einzige Weg, denn wir sterben sowieso jeden Tag aufs Neue. Wenn WIR schweigen, haben sie ihr Ziel erreicht..." (eine Betroffene)

Sexuelle Folter gelangt sowohl als Methode des Verhörs als auch als Mittel der Kriegsführung in der ganzen Welt als schärfstes Instrument der Repression gegen Frauen zum Einsatz. Auch in der Türkei und in den Gebieten, die mehrheitlich von KurdInnen bewohnt sind, setzen staatliche Sicherheitskräfte, d.h. Polizei, Gendarmerie, Militär und Dorf-schützer, sexuelle Folter weit verbreitet und systematisch mit dem Ziel ein, die einzelne Frau zu demütigen und innerlich zu zerstören. Gleichzeitig richtet sich die Gewalt immer wieder gegen die ethnische Gruppe, der die Frau angehört.

Das FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e.V. knüpft mit seiner Arbeit an das Istanbuler Projekt "Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell mißhandelt wurden" an. Dieses wurde 1997 von Eren Keskin und anderen Rechtsanwältinnen gegründet.

Mit diesem Projekt soll den betroffenen Frauen und Mädchen unentgeltlich rechtliche Hilfe angeboten werden. Gegen die staatlichen Täter werden bei den Staatsanwaltschaften Straf-anzeigen erstattet; kommt es zur Anklageerhebung, werden die Interessen der Betroffenen vom Projekt vertreten. Bei ergebnisloser Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechts-mittelwegs legen die Anwältinnen des Projekts Beschwerde beim Europäischen Gerichts-hof für Menschenrechte ein. Zugleich wird durch Zusammenarbeit mit medizinisch-psycho-logischen Einrichtungen, von denen es jedoch nur sehr wenige gibt, versucht, Gutachten über die insbesondere psychischen Langzeitfolgen zu erhalten, um diese als Beweise zu verwerten. Es wird auch versucht, den Frauen zu dringend nötigen Therapien zu verhelfen.

Durch gleichzeitige Öffentlichkeitsarbeit soll die Realität der Anwendung sexueller Folter auf gesellschaftlicher Ebene thematisiert werden, um so das Tabu zu brechen und den betroffenen Frauen und ihren Angehörigen zu dem Bewußtsein zu verhelfen, dass es sich bei diesem Verbrechen nicht um individuelle Einzelschicksale handelt, sondern um ein poli-tisches Instrument der Repression. Durch die Diskussion der Systematik und Ursachen dieser Art von Folter sollen andere Frauen ermutigt werden, ihr Schweigen zu brechen, die Täter zu benennen und deren Bestrafung zu fordern. Hierdurch soll das Gefühl individueller Scham und Schuld überwunden und durch Anklage der Täter die Voraussetzung dafür geschaffen werden, daß diese nicht mehr in der Sicherheit ihrer Anonymität folgenlos agieren können. Bis Juni 2001 haben sich 138 Frauen an das Istanbuler Projekt gewandt.

25 Verfahren wegen sexueller Folter sind mittlerweile vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Es wurde zunehmend deutlich, dass sich die Probleme der betroffenen Frauen auch im Exil fortsetzen. Etliche Frauen mussten aus begrün-deter Furcht vor erneuten Übergriffen ins Ausland fliehen. Auch im Exil leben unzählige Frauen aus der Türkei und den mehrheitlich von KurdInnen bewohnten Gebieten, die bis heute nicht über die an ihnen begangenen Verbrechen reden konnten. Die geltenden Glaubwürdigkeitskriterien in Asylverfahren, wie z.B. Detailreichtum in der Darstellung des Erlebten und das Erinnern von Daten, mißachten völlig die Situation, in der sich die Betroffenen befinden. Auch Scham und Angst vor möglichen Racheakten sowohl der Familien als auch insbesondere des Staates selber hindern die Frauen am Sprechen.
In der BRD führen so Sprachprobleme, fehlende Vertrauensverhältnisse, eine erneute Retraumatisierung insbesondere durch verständnislose und demütigende Behandlung auf Behörden und Ämtern und eine mangelnde Zukunftsperspektive für die betroffenen Frauen oft zu totaler Isolierung und Selbstaufgabe.

Angesichts dieser Situation ist es das Ziel unseres Vereins, gemeinsam mit betroffenen Frauen ein Netz aufzubauen, das alle Lebensbereiche umfassen soll. Hierfür suchen wir die Zusammenarbeit mit Anwältinnen, Ärztinnen, Therapeutinnen aus Behandlungszentren für Folterüberlebende, weiteren Medizinerinnen, Sozialarbeiterinnen, Sprachmittlerinnen und allen anderen interessierten und engagierten Frauen.


Was wir tun

  • Unterstützung bei der Anzeigenerstattung gegen staatliche Täter, die auch aus dem Exil heraus innerhalb der Verjährungsfrist von 5 bis 10 Jahren möglich ist, in Zu-sammenarbeit mit dem Istanbuler Projekt, Einleitung von Verfahren vor dem Euro-päischen Gerichtshof für Menschenrechte;
  • Unterstützung bei allen Fragen im Zusam-menhang mit Asylverfahren, Vorbereitung auf die Anhörung, Vermittlung von erfah-renen Rechtsbeiständen, Bereitstellung von Dokumenten und Materialien zur Situation von Frauen in der Türkei einschließlich der mehrheitlich von KurdInnen bewohnten Gebiete, Argumentationshilfen;
  • Vermittlung qualifizierter Therapieplätze bei physischen und psychischen Folter-folgen einschließlich der Möglichkeit zum Erhalt ärztlicher Gutachten, Vermittlung vertrauenswürdiger Dolmetscherinnen;
  • Vermittlung von Ansprechpartnerinnen und Gruppen in den verschiedenen Regionen Deutschlands, die mit uns zusammen-arbeiten;
  • Übersetzung und Archivierung von Hinter-grundmaterial; Herausgabe von Informa-tionen über die soziale, kulturelle, politi-sche und ökonomische Situation in den Herkunftsländern der betroffenen Frauen;
  • Durchführung von Veranstaltungen, Fort-bildungskursen und Seminaren;
  • Beratung und Auseinandersetzung in Bezug auf Behörden und Unterkunft, Sprachkurse, Vermittlung von Schul- und Berufsausbildung sowie politische Bildung.
    Wie Sie uns unterstützen können:

Da alle Arbeiten des Vereins ehrenamtlich erfolgen und auch die Tätigkeiten, die für Betroffene entwickelt werden, häufig kost-spielig sind, sind wir dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Sie können uns helfen:

  • durch eine Spende
  • durch einen regelmäßigen Förderbeitrag
  • durch eine Schenkung
  • durch Übernahme einer Patenschaft für eine konkret betroffene Frau in der Türkei einschließlich der kurdischen Gebiete oder hier, im Exil.

Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen und Materialien wünschen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt.


Bankverbindung:
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 100 205 00
Kto-Nr.: 324 34 00


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Dienstag 10.oo - 14.oo Uhr
Freitag 14.oo - 18.oo Uhr
und nach Vereinbarung