FRAUENRECHTSBÜRO GEGEN SEXUELLE FOLTER e.V.

FRIEDELSTR. 52
12047 BERLIN

tel: 030 - 627 37 941
fax: 030 - 627 37 942

email: info@womensrightsproject.de
internet: www.womensrightsproject.de

Statistische Angaben (Stand: 20.8.2001)

 

Zahl der Anträge: 25
Selbst: 17
Über Kontaktpersonen(1): 8
   
Art der Menschenrechtsverletzung:  
Folter und Vergewaltigung: 16
Sonstige sexuelle Folter: 9
Durch Folter erlittene Fehlgeburten: 4
   

Täterkategorien:

 
Polizei: 16
Gendarmerie: 7
Dorfschützer : -
Özel Tim: 2
   
Herkunft der Frauen:  
Kurdisch 22
Türkisch 3
   
Auszumachender Hintergrund:  
politischer Art oder kriegsbedingt: 10
Nicht politischer Art: -

Um Informationen über Aktivitäten Angehöriger
(Ehemänner, Brüder etc.) zu erhalten:

13
Als "Bestrafung" für politisch aktive Angehörige: 2
Um Verwandte oder Freund/innen zum Sprechen zu bringen: -
   
Asylsituation:  
Anerkennung (durch das Bundesamt): 5
Ablehnungen (zunächst): 20
Kontakt zu uns direkt vor oder direkt nach der Flucht: 5
Kontakt zu uns erst im Laufe des Asylverfahrens: 20
   
Anerkennung gem. Art. 16 GG (2)  
(Fluchtweg nachgewiesen) nach Intervention (3) : 3
   
Anerkennung gem. § 51 AuslG  
(Genfer Flüchtlingsstatus, Fluchtweg nach geltenden
Kriterien nicht nachgewiesen) nach Intervention:
5
   
Anerkennung gem. § 53 AuslG
( Duldung aufgrund von Abschiebungshindernissen, zumeist
Traumatisierung und deren Behandlungsbedürftigkeit,
welche in der Türkei nicht gegeben ist):
4
   
Laufende Asylverfahren: 13
   
Anzeigenerstattung gegen die Folterer
über unser Projekt (4) :
4
   
Traumatisierung mit Selbstmordabsichten (5): 9
   
Keinerlei Umfeld und Kontakte in asylrechtlich
zugewiesener Region
(z.T. mit hohem Neonazianteil, Totalisolierung) (6):
4
  1. Es kommt vor, daß sich Anwält/innen oder sonstige Kontaktpersonen für eine Betroffene bei uns melden, um Unterstützung verschiedenster Art (z.B. Informationsmaterial über die Situation im Herkunftsland, Dokumente, exemplarische Urteile, die Vermittlung von Behandlungszentren bzw. Therapeutinnen, Vertrauens-Dolmetscherinnen und - AnwältInnen oder regionalen Kontaktpersonen etc.) zu erhalten, ohne daß sich die betroffene Frau selber direkt an uns wendet. Über den Ausgang der entsprechenden Verfahren erhalten wir jeweils schriftlich belegte Auskunft.
  2. Zumeist bei Kontakt
  3. Nach Intervention heißt: Unser Verein hat nach Anfragen (siehe Fußnote 1) Vermittlungstätigkeit verschiedener und angeforderter Art geleistet.
    Die meisten Frauen, die sich bei uns gemeldet haben, schrecken davor zurück, Anzeige gegen ihre Folterer zu erstatten und damit als Zeuginnen von Menschenrechtsverbrechen gegen die Türkei auszusagen.
  4. Gründe: Sorge um zurückgebliebene Familienangehörige, Angst wegen eines ungeklärten Aufenthaltsstatusses und damit einhergehender Gefahr, eines Tages zurückgeschickt zu werden; zum Teil aus Furcht, daß ihre Familienangehörigen von ihren Erlebnissen Kenntnis erlangen könnten.
  5. Hängt z.T. mit nachfolgendem Punkt zusammen; in den neuen Bundesländern ist es darüber hinaus fast unmöglich, Therapieplätze und Kontaktpersonen ausfindig zu machen. Die in die neuen Bundesländer Zugewiesenen sind dort zumeist totalisoliert und zusätzlich mit Angriffen von " Deutschen Nationalen" konfrontiert. Umverteilungsanträgen aufgrund dringend notwendiger therapeutischer Behandlungsbedürftigkeit in Regionen, in denen eine solche Möglichkeit besteht, wird zumeist nicht stattgegeben.
  6. Diese Frauen vertrauen sich uns an und sonst meist niemandem und sind in der asylrechtlich zugewiesenen Region total allein. Sie sprechen häufig von Selbstmord , z.T. auch aufgrund der abweisenden Behandlung auf den Ämtern (sowohl Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als auch und insbesondere Sozialämter (welche z.B. keine Behandlungsscheine erteilen, etc.); z.T. trauen sich diese Frauen nicht, ihre Unterkunft zu verlassen aus Furcht, sie könnten von Deutsch-Nationalen angegriffen werden, die sich erkennbar überall aufhalten., was zusätzlich eine totale Retraumatisierung darstellt.