21 Jahre Haft für Gündem-Korrespondentin gefordert

Auf Weisung des Generalstabs sind gegen Birgül Özbaris, Korrespondentin der Tageszeitung Ülkede Özgür Gündem, in den Jahren 2005 und 2006 sieben Strafverfahren eingeleitetet worden. Insgesamt werden gegen die Journalistin nach Paragraph 118 des neuen türkischen Strafgesetzbuches 21 Jahre Haftstrafe wegen „Abkühlung der Beziehung des Volkes zum Militär“ verlangt.

Özbaris ist damit nur eine von mehreren JournalistInnen, die wegen Artikeln über das in der Türkei nicht vorhandene Recht auf Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen strafrechtlich verfolgt werden. Nahezu wegen jeder von ihr verfassten Meldung wird ein Prozess eröffnet. Inkriminiert wird sogar ein Artikel über den Widerstand von Offizieren in Frankreich und Deutschland gegen den Krieg während des ersten Weltkrieges, den sie aus Anlass des Internationalen Tages für Gewissensverweigerer veröffentlichte. Ein Artikel hat sogar zu zwei Strafverfahren geführt, weil sowohl der Generalstab als auch der Staatsanwalt Nihat Erdem in Istanbul-Beyoglu eine Straftat darin vermuteten. Die Überschriften einiger ihrer inkriminierten Artikel lauten: „Weder Militär noch Krieg“, „Schießt nicht auf eure Geschwister“ und „Geht nicht zum Militär“.

Özbaris selbst bezeichnet die gegen sie eingeleiteten Prozesse als „bezeichnend für die tragische Lage der Meinungsfreiheit in der Türkei“.

Quelle: ANF, 11.06.2006, ISKU