Schulbesuch der Töchter Bedingung im Tarifvertrag

Der Stadtrat von Diyarbakir-Kayapinar hat im Tarifvertrag für seine Angestellten eine Klausel festgelegt, dernach „Arbeiter, die ihre Töchter nicht zur Schule schicken“ nicht von für Bildung vorgesehenen Hilfsleistungen profitieren dürfen. Der Tarifvertrag, der zwischen dem Stadtrat und der Gewerkschaft Genel-Is abgeschlossen wurde, betrifft 98 ArbeiterInnen. Eine weitere Klausel sieht vor, dass 50 Prozent des Gehalts von Arbeitern, die Gewalt gegen ihre Frauen anwenden, direkt der Ehefrau übergeben wird.

Quelle: Milliyet, 01.02.2006, ISKU