Frauen trauen der Polizei nicht

In einem Gutachten der Anwaltskammer Diyarbakir zu „Ehrenmorden“ und innerfamiliärer Gewalt wird aufgezeigt, dass Frauen in der [kurdischen] Region über ihre gesetzlichen Rechte nicht aufgeklärt sind und den Sicherheitskräften aufgrund der lang anhaltenden gewalttätigen Konflikte nicht vertrauen.

Das Gutachten ist Ergebnis einer Studie in der Region zum Gesetz 4320 zum Schutz der Familie und wurde von der Anwaltskammer an die parlamentarische Untersuchungskommission zu Ehrenmorden weiter geleitet. Entsprechend des Gutachtens wurden seit dem Erlass des Gesetzes im Jahr 1998 bis zum September 2005 insgesamt 183 Prozesse eröffnet. Diese niedrige Zahl wird in dem Gutachten damit begründet, dass das Gesetz den Bürgern unbekannt ist und aufgrund der gewalttätigen Konflikte in der Region Misstrauen gegenüber den Sicherheitskräften besteht. Weitere Probleme in der Anwendung des Gesetzes betreffen die lange Zeitdauer zwischen Anzeige und Urteilsverkündung, wodurch die Opfer ihre Klage oftmals zurückziehen. Dadurch wird der Schutz der betroffenen Frauen verhindert. Die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Frauen wird nicht ausreichend verfolgt, wodurch Frauen erneut Gewalt ausgesetzt sind. Um eine Vorsichtsmaßnahme beschlussfähig zu machen, ist der Nachweis erfahrener physischer Gewalt notwendig. Andere Formen der Gewalt, wie zum Beispiel die psychische Gewalt, werden nicht untersucht. Ein weiteres gewichtiges Hindernis stellt das Verhalten von Polizeibeamten dar. Von Gewalt betroffene Frauen, die sich an das nächste Polizeirevier wenden, bekommen oft zu hören, dabei handele es sich um ein familieninternes Problem, dass die Polizei nichts angehe. Die geringe Anzahl von Frauenhäusern in Diyarbakir, die von Gewalt betroffenen Frauen Schutz bieten können, stellt außerdem ein großes Problem in der Anwendung der Schutzmaßnahmen dar.

Quelle: Radikal, 28.12.2006, ISKU