Beispiel 2: Dokument über Rechte der "kurdisch-stämmigen türkischen Bürger"

Zum ersten Mal hat die Türkei ein internationales Dokument unterzeichnet, in der die Wörter "Kurden" oder "Kurdisch" vorkommen. Zum Abschluss eines Treffens im April 2000 zwischen Vertretern der EU und der türkischen Regierung fand sich in einer gemeinsamen Erklärung die Formulierung "Verbesserung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der kurdisch-stämmigen türkischen Bürger".
Der EU-Ratsvorsitzende Jaime de Gama, der für die Erweiterung zuständige Kommissar Günter Verheugen und der türkische Außenminister Ismail Cem waren sich einig geworden, in dem Dokument die Wörter "das kurdische Volk" durch die Wörter "kurdisch-stämmige türkische Bürger" zu ersetzen. In der gemeinsamen Erklärung wurde die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, die auch die Rechte der "kurdisch-stämmigen türkischen Bürger" beinhaltet, und die Abschaffung der Todesstrafe gefordert.
Der derzeitige EU-Ratspräsident de Gama erklärte, man habe die Gesetzesvorlagen der türkischen Regierung zur Abschaffung der Todesstrafe und zur Gewährung der Meinungs- und Pressefreiheit studiert und bewerte sie positiv. Die türkische Regierung habe versichert, nach und nach und Schritt für Schritt die Rechte der Kurden zu gewähren.
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*7 H, ÖP, 12.4.00; NN 2/00

Bundespräsident Rau auf Staatsbesuch in Ankara