Stellungnahme 
        der YPG zum Bericht von Amnesty International 
      18. Oktober 2015 
        Stellungnahme der Generalkommandantur der Volksverteidigungseinheiten 
      An die Presse und die allgemeine 
        Öffentlichkeit 
      Der Bericht von Amnesty International, 
        der am 12. Oktober 2015 unter dem Titel: „Wir konnten nirgendwo hin – 
        gewaltsame Vertreibung und Zerstörungen in Nordsyrien“, veröffentlicht 
        wurde, ist widersprüchlich und stellt das Vertrauen zu Amnesty International 
        in Frage. 
      Einleitung 
        1. Grundlegendes Argument der Reaktion 
        1.1. Der Inhalt des Berichts widerspricht seinem Titel, dies ist Anlass 
        genug, um sein Haltlosigkeit zu beweisen und die Anklage seiner Verfasser 
        zu verlangen. 
        1.2. Die im Bericht genannten Vorwürfe stehen im Widerspruch zum Römischen 
        Statut des Internationalen Strafgerichtshofes 
        2. Unterstützende Argumente 
        2.1. Das Verbreiten unbegründeter Vorwürfe ohne ausreichender Beweise. 
        2.2. Das Verlassen auf Aussagen von Leuten, die vermeintliche Ereignisse 
        bezeugen, ohne ihre Darstellung zu überprüfen. 
        2.3. Einige der im Bericht vorkommenden Augenzeugen sind Mitglieder terroristischer 
        Organisationen, waren an kriminellen Handlungen beteiligt und sind Teil 
        des Konflikts. 
        2.4. Die Stellungnahme der YPG widerspricht dem Inhalt des Berichtes von 
        Amnesty International. 
        2.5. Während dieser Bericht von Amnesty International erstellt wurde, 
        waren dessen Verfasser zu Gast bei politischen Parteien, die sowohl der 
        YPG, als auch der Selbstverwaltung von Rojava feindlich gegenüber stehen. 
      Einleitung 
        Am 12. Oktober 2015 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht 
        unter dem Titel: „Wir konnten nirgendwo hin – gewaltsame Vertreibung und 
        Zerstörung in Nordsyrien“, in Bezug auf die dortige Selbstverwaltung, 
        die auf Kurdisch als Rojava bekannt ist. Laut dem Bericht konnten MitarbeiterInnen 
        von Amnesty International ihre Untersuchungen in Rojava unabhängig anstellen, 
        ohne durch Verwaltung oder Sicherheitskräfte bedrängt zu werden, nachdem 
        sie die notwendigen Befugnisse von den zuständigen Behörden erhalten haben. 
        Der Bericht von Amnesty International beruht zum einen auf Zeugenaussagen 
        von lokalen Dorfbewohnern, die angeblich der „gewaltsamen Vertreibung“ 
        ausgesetzt waren und deren Häuser „zerstört“ worden sein sollen und zum 
        anderen auf Satellitenbilder, die gesammelt wurden. Jedoch enthält der 
        Bericht trügerische Beweise, die Aussagen der Personen, die durch Amnesty 
        International befragt wurden, sind falsch und widersprüchlich gegenüber 
        den Tatsachen und Beweisen, die massenhaft zur Verfügung stehen und für 
        jeden einfach zugänglich sind. Mit dieser offiziellen Stellungnahme wollen 
        wir auf einige dieser ungeheuerlichen Lügen eingehen, die die Vertrauenswürdigkeit 
        in den Bericht und in Amnesty International in Frage stellen. 
       Seite 5 – 
        Absatz 1 – Zeile 3 
        Die Formulierung „gewaltsame Vertreibung“ ist willkürlich benutzt worden 
        in Anbetracht der Beispiele, in denen die Formulierung gemäß Artikel 7 
        (d) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes verwendet 
        wird, der eindeutig sagt, dass „Vertreibung oder zwangsweise Überführung 
        der Bevölkerung die erzwungene, völkerrechtlich unzulässige Verbringung 
        der betroffenen Personen durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen 
        aus dem Gebiet, in dem sie sich rechtmäßig aufhalten“ sind. Im Vergleich 
        und in den Unterschieden zwischen dem Bericht von Amnesty International 
        und der Stellungnahme der YPG zeigt sich deutlich, dass die Formulierung 
        „gewaltsame Vertreibung“ im krassen Gegensatz zu Artikel 7 des Statuts 
        steht. Dementsprechend ist der im Bericht gestellte Vorwurf der „Kriegsverbrechen“ 
        durch die YPG eine falsche Beschuldigung. 
       Seite 6 – 
        Absatz 4 – Zeile 3 
        „Die mutwillige Zerstörung ziviler Häuser, wie sie in diesem Bericht beschrieben 
        wird, verstößt gegen das Internationale Menschenrecht, das die Zerstörung 
        oder Beschlagnahme des Eigentums eines Feindes, wenn nicht durch die zwingende 
        militärische Lage erforderlich, verbietet.“ Innerhalb der letzten Jahre 
        haben eine Mehrzahl von Berichten klar gezeigt, dass dieses Gebiet von 
        bewaffneten Auseinandersetzungen und dem Gebrauch schwerer Waffen durch 
        alle kriegsführenden Parteien, einschließlich des syrischen Regimes, betroffen 
        ist, und dass die meisten im Bericht erwähnten Gebiete durch Fass-Bomben 
        und Scud-Raketen angegriffen wurden, die die Zerstörungen in den nahegelegenen 
        Dörfern verursacht haben. 
       Seite 8 – 
        Absatz 4 – Zeile 6 
        „Der IS (Islamische Staat) ist für schwerwiegende Verbrechen gegen das 
        Internationale Menschenrecht verantwortlich, einschließlich für Kriegsverbrechen 
        in dem unter der autonomen Selbstverwaltung stehenden Gebiet; dies beinhaltet 
        gezielte Angriffe auf ZivilistInnen, Folter und Ermordung von Gefangenen, 
        einschließlich ZivilistInnen, Kindern und gefangengenommenen KämpferInnen, 
        bewusste Verhinderung lebenserhaltender Maßnahmen und massenhafte gewaltsame 
        Vertreibung“. Dieser Absatz zeigt deutlich, dass das Gebiet von bewaffneten 
        Auseinandersetzungen betroffen ist und dass der IS für die Zerstörung 
        der Dörfer und die massenhafte gewaltsame Vertreibung verantwortlich ist. 
      Seite 10 – 
        Absatz 1 
        „Die Einwohner gaben an, dass das Dorf seit Februar 2013 unter der Kontrolle 
        der Freien Syrischen Armee (FSA), einer bewaffneten Oppositionsgruppe, 
        stehe. Ein lokaler arabischer Beamter aus der Gegend von Tel Hamees sagte, 
        dass die YPG im Februar 2013 Zusammenstöße mit der FSA und anderen nichtstaatlichen 
        bewaffneten Gruppen in der Gegend von Tel Hamees hatte und dass die größte 
        Auseinandersetzung zwischen FSA und YPG im Februar 2014 im Dorf Husseiniya 
        stattfand. Der Beamte gab weiter an, dass damals mehrere bewaffnete Gruppen, 
        einschließlich Ahrar al-Sham, Liwa' 114, Forsan al-Sunna und eine verbündete 
        Gruppe des IS die YPG zum Rückzug zwangen.“  
        Unsere Einheiten der YPG haben 2014 das Dorf Husseiniya, das unter der 
        Kontrolle der Terroristen stand, nicht betreten. Statt dessen haben sich 
        die Einheiten nach Vollendung ihrer Operation mit dem Namen „Operation 
        Abschreckung und Zerstreuung“ vom Rand des Dorfes zurückgezogen. Auch 
        dieser Artikel zeigt deutlich, dass das Gebiet von bewaffneten Auseinandersetzungen 
        zwischen verschiedenen Gruppen betroffen war – die ausreichend waren, 
        um jedwedes Dorf zu zerstören. 
       Seite 11 
        – Absatz 4 & 5 
        „Im Januar 2015 übernahm der IS die komplette Kontrolle über das Dorf. 
        Mehrere Anwohner erklärten, dass niemand der Ortsansässigen Angehöriger 
        des IS war, jedoch sagte ein Anwohner aus, das tatsächlich drei Männer 
        aus dem Dorf dem IS angehörten“. 
        „Mariam, Mutter von sieben Kindern aus dem Dorf, äußerte, dass vier oder 
        fünf Häuser zerstört wurden, nachdem der IS die Kontrolle über das Dorf 
        errungen hat“." 
        Der erste Absatz ist ein klarer Beweis für Beteiligung und Mitgliedschaft 
        einiger Ortsansässiger im IS und somit an militärischen Operationen gegen 
        die YPG, damit sind sie legitime Ziele nach Artikel 7 (d) des Römischen 
        Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes.  
        Der zweite Absatz zeigt, dass der IS an der Zerstörung von Häusern beteiligt 
        war. Es gibt keinen Zweifel, dass die Bevölkerung im militärischen Notfall 
        nicht seelenruhig warten, sondern das Gebiet freiwillig aus Angst um Leib 
        und Leben räumen würde. 
       Seite 11 
        & 12 – Letzter Absatz & Absatz 1 
        „Wir verließen die Gegend, bevor die YPG eintrafen und kehrten Anfang 
        März 2015 zurück. Als wir zurückkamen, sahen wir unsere zerstörten Häuser. 
        … Wir wussten nicht, wer dafür verantwortlich war ...“. Diese Aussage 
        verdeutlicht, dass die sogenannten „Augenzeugenberichte“ auf bloßen Annahmen 
        beruhen, ohne wirkliche Ereignisse zu bezeugen. 
       Seite 12 
        – Absatz 4 
        „... Wir flohen, als die Auseinandersetzungen begannen ...“ 
        Diese Erklärung zeigt klar, dass die Migration nicht gewaltsam erzwungen 
        wurde, sondern auf freiwilliger Basis vonstatten ging. 
       Seite 13 
        – Letzter Absatz 
        „... er sagte, dass er glaubt, dass die Zerstörung eine Rache für die 
        Bombardierungen sein kann.“. Dieser Absatz ist ein weiteres Beispiel, 
        das zeigt, dass die Aussagen von Augenzeugen auf Vermutungen basieren, 
        anstatt wirkliche Ereignisse zu bezeugen. 
       Seite 14 
        – Absatz 1 
        „Amnesty International sammelte Informationen über die gewaltsame Vertreibung 
        der EinwohnerInnen von acht weiteren Städten und Dörfern in der Region, 
        die unter der Kontrolle der autonomen Selbstverwaltung stehen. Mitarbeiter 
        von Amnesty International untersuchten vier dieser Städte und Dörfer, 
        deren EinwohnerInnen vertrieben wurden, um mit einigen von ihnen zu sprechen.“. 
        Diese Behauptung ist widersprüchlich – mit einigen der EinwohnerInnen 
        in den Städten und Dörfern zu sprechen, obwohl sie gewaltsam vertrieben 
        wurden. Auch diese Aussage zeigt, dass sich die untersuchenden Mitarbeiter 
        von Amnesty International auf Annahmen von Personen, aber nicht auf echte 
        Aussagen von Augenzeugen verlassen haben. 
       Seite 14 
        – Absatz 3 – Zeile 4, 5, 8 & 9 
        „..., wie sie von Kämpfern, die sie für Mitglieder der YPG hielten, gewaltsam 
        aus ihren Häusern vertrieben wurden.“. 
        „Dorfbewohner äußerten Amnesty International gegenüber, dass sie glaubten, 
        dass sie gemeinsam bestraft wurden, weil einige der Dorfbewohner Mitglieder 
        des IS waren oder den IS unterstützten.“ 
        Dieser Absatz zeigt auch, dass die sogenannten „Augenzeugen“ die wirklichen 
        Ereignisse nicht wirklich gesehen haben. Außerdem bezieht sich der Bericht 
        auf ein Dorf namens al-Maghat, welches so gar nicht existiert, vielmehr 
        geht es um ein südliches Vorstadtviertel von Suluk, das wiederum ein militärischer 
        Bereich unter der Kontrolle des IS war. Suluk war deshalb die erste Verteidigungslinie 
        und militärischer Stützpunkt des IS für Tel Abbyad. Der Großteil der Häuser 
        von Suluk wurde mit Sprengfallen versehen, bevor der IS sich zurückzog 
        und die Stadt verließ. 
       Seite 19 
        – Absatz 1 – Zeile 6, 7, 8 & 9 
        „... nach einer Woche kamen gegen Mittag drei rasierte Männer, die arabisch 
        sprachen. Sie sahen nicht aus, als gehörten sie der YPG an. Sie trugen 
        grüne Uniformen und befahlen uns, dass wir bis drei Uhr nachmittags verschwinden 
        sollen, aber wir sagten ihnen das selbe, das wir auch denen davor gesagt 
        haben.“. 
        Dieser Absatz veranschaulicht erneut, dass die Vertrauenswürdigkeit der 
        Aussagen der „Augenzeugen“ in diesem Bericht angezweifelt werden müssen 
        – „Augenzeugen“, die die Zugehörigkeit der Kämpfer, von denen sie bedroht 
        wurden und die sie zur Räumung gedrängt haben , nicht einwandfrei zuordnen 
        können. 
       Seite 21 
        – Absatz 3 – Zeile 2, 3 & 4 
        „Reporter haben berichtet, dass die YPG am 6. Juli 2015 Turkmenen vertrieben 
        hat und einige der Betroffenen namentlich ausfindig gemacht werden konnten.“. 
        In diesem Teil stützt sich Amnesty International auf einen Fotoreport, 
        der auf der Siraj Presse Website veröffentlicht wurde, diese gehört der 
        "Generalkommission der Syrischen Revolution" an, welche mit 
        der nationalen Koalition der Syrischen Revolution und den Oppositionskräften 
        zusammenhängt. Der Bericht gibt die Namen einiger Familien an, die angeblich 
        von der YPG vertrieben wurden. Allerdings wird auch die Personen benannt, 
        die diese Aussagen dokumentiert hat, Anwar Al Katav, der Kommandant eines 
        islamischen Bataillons, das an der Vertreibung von KurdInnen und der Plünderung 
        ihres Hab und Guts in Tel Abbyad und den umliegenden Dörfern beteiligt 
        war. Er ist zur Zeit ein Angestellter der syrischen Übergangsregierung 
        in der Türkei. 
       Seite 24 
        – Absatz 3 – Zeile 2 & 3 
        „..., zu diesem Zeitpunkt, als sie das Dorf bereits eine Woche verlassen 
        hatten, während es zu Auseinandersetzungen zwischen der YPG und den anderen 
        bewaffneten Gruppen in dem Gebiet kam.“. 
        Dieser Absatz zeigt noch einmal deutlich, dass es zu bewaffneten Auseinandersetzungen 
        in dem genannten Gebiet kam, die im Normalfall immer zur Zerstörung von 
        einfachen oder massiveren Gebäuden durch den Gebrauch von schweren Waffen 
        und Luftangriffen führen. 
       Seite 26 
        – Letzter Absatz – Zeile 1, 2 & 3 
        „Ahmad, ein Einwohner aus Ras al-Ayn, erzählte Amnesty International, 
        dass einer seiner drei Söhne Kämpfer in der FSA bei der Farouq Brigade 
        war, die 2013 begann, die YPG in Ras al-Ayn anzugreifen.“. 
        Dieser Absatz verdeutlicht, dass einige Ortsansässige an Militäreinsätzen 
        gegen die YPG beteiligt waren. Damit wurden sie zu einem legitimen Ziel 
        in einem Kriegsgebiet. Daher sind Verhöre und Festsetzungen von Person, 
        die verdächtigt werden, dem Feind zu helfen, keine Kriegsverbrechen. 
       Seite 32 
        – Absatz 1 – Zeile 3, 4 & 5 
        „Das Internationale Menschenrecht verbietet die Vertreibung von Bürgern 
        im Fall eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter 
        hat, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betreffenden 
        Zivilpersonen oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.“. 
        Im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes steht: „..., 
        sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betreffenden Zivilpersonen 
        oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.“, dies schließt 
        Ausnahmen zu diesen Regeln ein. Die im Bericht von Amnesty International 
        angeführten Beweise bezeugen, dass es unvermeidliche „zwingende militärische 
        Gründe“ gab. Deshalb widerspricht der Amnesty International Bericht den 
        Beweisen, die er vertritt und ignoriert damit absichtlich die „Ausnahmeklausel“ 
        im Römischen Statut. 
        Hinsichtlich der Untersuchungen im Bericht von Amnesty International werden 
        wir einige der Punkte überprüfen, um zu beweisen, dass der Bericht auf 
        unprofessionelle Weise geschrieben und dabei von bestimmten Parteien gesteuert 
        wurde, um die autonome Selbstverwaltung und die YPG zu diskreditieren: 
       1. Das Dorf 
        Al Hosseinieh 
        In dem Bericht behauptet Amnesty International, Anfang August diesen Jahres 
        das Dorf Al Hosseinieh inspiziert zu haben, das in der Nähe der Stadt 
        Tel Hamis liegt und dass dabei Einwohner aussagten, dass die YPG für die 
        Zerstörung von 90 Häusern verantwortlich sind. Außerdem gaben 'Ortsansässige', 
        die von Amnesty International befragt wurden, an, dass Tel Hamis im Februar 
        2013 unter die Kontrolle einer Oppositionsgruppe, der sogenannten 'Freien 
        Armee' fiel. Entsprechend 'lokaler arabischer Funktionäre' aus Tel Hamis 
        kam es am Stadtrand von Tel Hamis im Dezember 2013 zu Auseinandersetzungen 
        zwischen der YPG und der 'Freien Syrischen Armee' sowie anderen bewaffneten 
        Gruppen. Die 'lokalen Funktionäre' erklärten weiter, dass die heftigsten 
        dieser Konfrontationen im Februar 2014 zwischen der YPG und der 'Freien 
        Syrischen Armee' im Dorf Al Hosseinieh stattfanden – eine Behauptung, 
        die laut des Berichts von Amnesty International auch von einer Frau namens 
        Farah unterstützt wird, die aus dem gleichen Dorf stammt. Sie bestätigt, 
        dass sie während der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der YPG 
        und der 'Freien Syrischen Armee', die im Februar 2014 zur Zerstörung von 
        einigen Häusern im Dorf geführt haben, anwesend war. Diese Erklärung ist 
        erlogen und verdreht die Tatsachen. Die bewaffneten Auseinandersetzungen 
        in Tel Hamis und den umliegenden Gebieten zwischen der YPG und den extremistischen 
        Gruppen begannen am 28. Dezember 2013 und endeten am 6. Januar 2014, während 
        dieser Zeit konnte das Dorf Al Hosseinieh nicht betreten werden und die 
        YPG veröffentlichte eine Erklärung, in der die Operation unter dem Namen 
        „Abschreckung und Zerstreuung“ bekannt gemacht wurde. Wir können daher 
        davon ausgehen, dass die zwei oben genannten Behauptungen im Bericht von 
        Amnesty International bezüglich des Dorfes Al Hosseinieh von der Wahrheit 
        weit entfernt sind. Außerdem fand der Kampf im Februar nicht im Dorf Tel 
        Hamis, sondern im Dorf Tel Brak statt. Die militärische Operation der 
        YPG in Tel Brak gegen al Qaeda nahestehende Gruppen wurde damals in einer 
        Stellungnahme der YPG unter dem Namen „Loyalität den MärtyrerInnen von 
        Tel Brak und Tel Hamis“ veröffentlicht. 
       2. Das Dorf 
        Hammam Al Turkman 
        In dem Bericht behauptet Amnesty International, das Dorf Hammam Al Turkman 
        nahe der Stadt Suluk besucht zu haben, wo Mitarbeiter von Amnesty International 
        Einwohner befragten. Ein Zeuge gab an, dass es in dem Dorf 1400 turkmenische 
        Familien gäbe, während ein anderer Zeuge behauptete, es seien 1000 turkmenische 
        Familien. Diese Angaben widersprechen jedoch den tatsächlichen Zahlen. 
        Im 15000 Seelen Dorf Hammam Al Turkman leben mehr als 1500 turkmenische 
        Familien – diese Zahlen widersprechen den Angaben der 'Zeugen', die im 
        Bericht von Amnesty International aufgenommen wurden, dies wiederum zeigt, 
        dass die 'Zeugen' erfunden sind und nicht aus dem Dorf stammen. Außerdem 
        fand zwischen den Ältesten des Dorfes Hammam Al Turkman und der militärischen 
        Führung der YPG am 1. September 2015 ein Treffen in der Stadt Tel Abbyad 
        statt, bei dem die Ältesten eine Liste mit 79 Personen des Dorfes vorlegten, 
        die Mitglieder des IS waren und nach ihrer Niederlage aus dem Dorf geflüchtet 
        sind. Die Ältesten baten die militärische Führung der YPG darum, den IS-Anhängern 
        aus dem Dorf die Rückkehr in das Dorf zu verwehren. Alle anderen Familien 
        leben weiterhin im Dorf und jede Nachrichtenagentur oder unabhängige NGO, 
        einschließlich Amnesty International können das Dorf besuchen und die 
        EinwohnerInnen treffen, die YPG wird für den Schutz und die Sicherheit 
        jeder Delegation sorgen. 
        Der Bericht von Amnesty International wirft der YPG vor, am 6. Juli 2015 
        die „turkmenische Bevölkerung deportiert" zu haben und beruft sich 
        dabei auf Pressemeldungen, die von dem 'Reporter' Ghadaf Rajeh auf der 
        Siraj Press Website veröffentlicht wurden. Diese unseriöse Website ist 
        für ihre Verbindungen zur Syrischen Koalition bekannt, welche bekannterweise 
        der autonomen Selbstverwaltung und der YPG feindlich gesinnt ist. Im Gegensatz 
        zum Amnesty International Bericht, der die YPG beschuldigt, TurkmenInnen 
        deportiert zu haben, behauptet der Bericht auf der Siraj Press Website, 
        dass die YPG Araber aus ihren Dörfern deportiert hätte. Diese Widersprüche 
        werfen Fragen gegen die Mitarbeiter von Amnesty International bezüglich 
        ihrer Integrität und persönlichen Interessen an falschen Tatsachen auf. 
      Zusammenfassung 
        Der Bericht von Amnesty International wirft der YPG viele Gewalthandlungen 
        bis hin zu „Kriegsverbrechen“ vor. Jedoch ist der Bericht weit von der 
        Realität entfernt und nimmt die komplexe Wirklichkeit des Krieges nicht 
        war. Die Verfasser des Berichts erwähnen mit keinem Wort die Gräueltaten, 
        die durch den IS und seine Verbündeten begannen wurden, nachdem sie eine 
        Niederlage in der Region einstecken mussten. Daher ist der Bericht von 
        Amnesty International beeinflusst, unprofessionell, politisch gefärbt 
        und entspricht damit nicht dem Zweck der Organisation. 
        Der Bericht trägt außerdem zur Vertiefung der ethnischen Spannungen bei, 
        da er den andauernden Konflikt als Konfessionskrieg zwischen KurdInnen 
        und AraberInnen darstellt. Das ist eine gefährliche und unmoralische Aussage, 
        die die Vertrauenswürdigkeit von Amnesty International und seiner MitarbeiterInnen 
        aufs Spiel setzt. Die Realität ist eine ganz andere und die Region erfreut 
        sich eines friedlichen Zusammenlebens verschiedener ethnischer und religiöser 
        Gruppen.  
        Die Gegend, auf die sich der Bericht bezieht und die zerstört wurde, ist 
        eine Gegend, in der bestätigte intensive Gefechte zwischen der YPG und 
        dem IS stattfanden, wobei schwere Waffen verwendet und Straßenkämpfe geführt 
        wurden. Es handelt sich um die selbe Gegend, die zuvor von verschiedenen 
        militanten Gruppen wie beispielsweise der Jabhat Al Nusra, mehreren Einheiten 
        der 'Freien Syrischen Armee' und dem IS kontrolliert wurde. Diese aufeinander 
        folgenden Gruppierungen wandten terroristische Strategien an, wie z.B. 
        eingegrabene improvisierte Sprengkörper, Minen, Autobomben, Selbstmordattentäter 
        und Häuser mit Sprengfallen. Es ist militärisch gesehen allgemein bekannt, 
        dass diese Taktiken die tödlichsten und gefährlichsten terroristischen 
        Kampfmethoden in Bezug auf das Ausmaß der Zerstörung und die Schwere der 
        Auswirkung auf das Leben von ZivilistInnen darstellen. Gegenwärtig gibt 
        es ungefähr 16.000 Landminen in der Gegend zwischen Tel Hamis und Tel 
        Abbyad. Unsere Spezialeinheiten haben ein Viertel davon entfernt und es 
        gibt immer noch hunderte von Landminen in der Nähe von Dörfern und Farmen, 
        da wir nicht über ausreichende Mittel verfügen, um mehr zu entfernen. 
        Wir haben wiederholt die internationale Gemeinschaft und Institutionen 
        dazu aufgerufen, uns dabei zu helfen, diese Landminen zu entfernen, um 
        es den ZivilistInnen zu ermöglichen, sicher in ihre Dörfer zurückzukehren. 
      Burkan Al Furat (Euphrates 
        Volcano), einer gemeinsame Operationszentrale bestehend aus der YPG, Gruppierungen 
        der 'Freien Syrischen Armee' und anderen verbündeten lokalen Kräften, 
        war es mit Hilfe der internationalen Luftwaffenkoalition möglich, zwischen 
        Februar 2015 und Juli 2015 mehr als 1.500 Dörfer zwischen Tel Hamis (Ost) 
        und Sarrin (West) vom IS-Terror zu befreien. Die Menschen in diesen Dörfern 
        und den 'arabischen Ortschaften' leben friedlich in ihren Häusern. Unter 
        dem IS wurden die DorfeinwohnerInnen entweder verschleppt, als menschliche 
        Schutzschilde verwendet oder getötet. Ebenso wurden Häuser im Dorf geplündert, 
        zerstört, mit Ölbehältern befüllt und angezündet, um Rauchwände zu erzeugen, 
        die die Koalitionskampfjets sowie unsere KämpferInnen in die Irre führen 
        sollten, bevor sie sich in eine Gegend zurückziehen konnten, in die sie 
        vertrieben wurden – völlige Zerstörung hinter sich lassend. Leider beschuldigt 
        der Bericht unsere Einheiten und macht sie für die stattgefundenen Zerstörungen 
        in Tel Hamis und Tel Abbyad verantwortlich. Den AutorInnen des Berichts 
        war es nicht möglich, sich ein Gesamtbild zu machen und sie waren beeinflusst 
        von Berichten Einzelner, wie z.B. dem von Anwar Al Kataf, der beschuldigt 
        wird, unschuldige ZivilistInnen vertrieben und getötet zu haben sowie 
        Mitglied des IS zu sein. Diese Einzelnen sowie die Organisationen hinter 
        ihnen, die syrische Koalition eingeschlossen, sind der YPG und der Selbstverwaltung 
        in Rojava feindlich gesinnt. 
      Nachdem das Gebiet vom IS befreit 
        wurde, übernahm die YPG die Kontrolle und versuchte, die unmittelbaren 
        Bedürfnisse der EinwohnerInnen zu stillen und die mittelbaren Hilfen so 
        schnell wie möglich, teilweise sogar vor der Ankunft internationaler humanitärer 
        Organisationen, zu sichern. Es ist wichtig festzuhalten, dass die Menge 
        an KämpferInnen mit arabischem oder einem anderen ethnischen Hintergrund 
        mittlerweile ein Viertel der YPG ausmacht, dies ist ein klarer Widerspruch 
        zum im Bericht genannten Vorwurf über die „gewaltsame Vertreibung“ bestimmter 
        ethnischer Gruppen. Die Verfasser des Amnesty International Berichts befragten 
        und hörten die Aussagen von Personen, die aus ihren Dörfern flohen, weil 
        sie Mitglieder der Terrororganisation IS waren, sie für die begangenen 
        Gräueltaten verantwortlich sind und somit Blut syrischer Menschen an ihren 
        Händen klebt. Zweifelslos waren ihre Beobachtungen und Aussagen sowohl 
        beeinflusst, als auch objektiv, was die Vertrauenswürdigkeit des Amnesty 
        International Berichts in Frage stellt. 
        Seit dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs sind die Gebiete, die durch 
        die YPG vom Terrorismus befreit wurden, die sichersten und stabilsten 
        im ganzen Land. Die Realität des anhaltenden Krieges ist eine grausame. 
        Syrien ist Austragungsort eines Stellvertreterkrieges geworden, indem 
        jede Gruppe die Interessen der jeweiligen Regionalmacht umsetzt. In diesen 
        Verhältnissen die Sicherheit und Stabilität sowie den Schutz der BürgerInnen 
        zu erhalten ist äußerst schwierig und verlangt viel Aufwand und Unterstützung. 
        Ungeachtet der Tatsache, dass in den Gebieten, die unter der autonomen 
        Selbstverwaltung und der Kontrolle der YPG stehen, die Ressourcen und 
        Mittel knapp und begrenzt sind, haben wir es geschafft, die Ausmaße der 
        Zerstörung und Verluste im Vergleich zu anderen Teilen des Landes gering 
        zu halten. Dies ist den enormen Opfern unserer Kämpferinnen und Kämpfer 
        zum Schutz der BürgerInnen zu verdanken. 
      Fazit 
        Amnesty International ist eine weltweite Zivilorganisation, die Licht 
        auf viele Menschenrechtsprobleme dieser Welt geworfen hat. Sie spielt 
        eine Hauptrolle im Aufdecken von Tatsachen und weltweiten Menschenrechtsverletzungen. 
        Leider sind die Verfasser des Amnesty International Berichts gescheitert, 
        der breiten Öffentlichkeit die Realität zu eröffnen. Stattdessen haben 
        sie viele Fachbegriffe benutzt und einen Titel gewählt, der den wirklichen 
        Inhalt des Berichts nicht widerspiegelt, sondern uns dazu bringt, die 
        Vertrauenswürdigkeit des Berichts und die Wahrheit der angeführten Beweise 
        in Frage zu stellen. 
        Wir versichern der Öffentlichkeit, dass eine Organisation wie die YPG 
        oder eine ihrer Verbündeten, deren Mitglieder fest an die Gleichheit der 
        Ethnien und Religionen und an den Kampf gegen den internationalen Terrorismus 
        glauben, um Frieden und Sicherheit zu schaffen, niemals Missbräuche oder 
        Verletzungen durch ihre KämpferInnen dulden oder verzeihen würden, unabhängig 
        von ihrer Position oder ihrem Rang. Wir betonen noch einmal die Offenheit 
        der YPG-Einheiten im Umgang mit lokalen und internationalen NGOs, humanitären 
        und Menschenrechtsorganisationen, einschließlich Amnesty International, 
        die wir bitten, ihren Bericht zu überprüfen und die Wirklichkeit auf Grund 
        ihrer Grundsätze darzulegen. 
      Generalkommandantur der Volksverteidigungseinheiten 
         
        Freitag, der 16. Oktober 2015 
         
       
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