28.11.2012

Immunität von neun Abgeordneten der Partei für Frieden und Demokratie soll aufgehoben werden

Gestern reichte das türkische Regierungsamt auf Antrag des Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan dem Parlamentspräsidium einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von neun ParlamentarierInnen der Partei für Frieden und Demokratie (BDP) und der unabhängigen Abgeordneten Aysel Tugluk ein. Dies berichteten mehrere türkische Nachrichtenagenturen.

Bereits am Montag verkündete der türkische Ministerpräsident in einer Rede das Vorhaben, die Immunität der Abgeordneten der BDP aufheben lassen zu wollen. „Wir werden unseren Beschluss bezüglich dieser Personen, die sich unter dem Schutzmantel der Immunität meinen, fassen, indem wir ihre Immunität aufheben. Das Anschließende ist dann Sache der Justiz“, ließ Erdogan verlautbaren. Schon im September äußerte Erdogan, dass er der Justiz den Befehl zur Aufhebung der Immunität der BDPlerInnen aufgegeben hatte. „Wir haben der Justiz das Notwenige mitgeteilt. Diese wird das Nötige tun. Ebenso sehr werden wir das Erforderliche im Parlament tun.“, hieß es damals von Erdogan.

Dem Vorwurf, die BDP Abgeordneten würden sich unter dem Schutzmantel der Immunität wähnen, begegnete die Co-Vorsitzende der BDP Gülten Kisanak, deren Immunität ebenfalls aufgehoben werden soll, folgendermaßen: “Wir sind nicht als Abgeordnete geboren, ebenso sind wir mit keinem Immunitätsschutzmantel auf die Welt gekommen“. Der zweite Co-Vorsitzende der BDP Selahattin Demirtas erklärte, dass die Begründung für eine mögliche Aufhebung der Immunität sich ausschließlich auf Meinungsäußerungen der betroffenen Abgeordneten stütze.

Auch die Co-Vorsitzende der Demokratischen Volkskongress (DTK) Aysel Tugluk gab eine erste Stellungnahme zu dem Vorhaben der AKP-Regierung ab und erklärte, dass solch ein Schritt „tiefe Wunden in die Politik der Türkei reißen würde.“

Derzeit befinden sich 6 Abgeordnete der BDP im Gefängnis, obwohl diese nach türkischem Gesetzt nach der Wahl ins Parlament hätten entlassen werden müssen.

Bereits 1994 kam es zur Immunitätsaufhebung von kurdischen Abgeordneten. Damals wurden 7 Abgeordnete der DEP, darunter EU-Menschenrechtspreisträgerin Leyla Zana, nach dem Beschluss zur Aufhebung ihrer Immunität direkt vom Parlamentsgebäude ins Gefängnis gebracht, und später zu 15 Jahren Haft verurteilt. Nun liegt die Befürchtung nahe, dass sich ein ähnliches Vorgehen erneut verzeichnen könnte.

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