Pressemitteilung: Gasgranaten auf Kinder

Einführung von Kurdischunterricht an türkischen Schulen ist eine Farce

Mit Gasgranaten und Wasserwerfern löste die türkische Polizei am Montag in mehreren kurdischen Städten Demonstrationen der im Parlament vertretenen Partei für Frieden und Demokratie (BDP) für das Recht auf muttersprachlichen Unterricht auf.

In der Stadt Sirnak schoss die mit Panzerwagen vor der BDP-Zentrale aufgefahrene Polizei mit Gasgranaten auf einen Demonstrationszug von mehreren Hundert Personen. Auch ein Wasserwerfer aus deutscher Produktion (Daimer-Benz Unimog) kam zum Einsatz gegen den bereits nach 50 Metern von der Polizei gestoppten Demonstrationszug. An der Spitze der Demonstration marschierten mehrere Dutzenden Grundschüler. Die Kinder hielten Plakate mit den weiterhin verbotenen Buchstaben X, Q und W hoch und riefen Parolen für das Recht auf kurdischsprachigen Schulunterricht. Zahlreiche Demonstrationsteilnehmerinnen- und -teilnehmer einschließlich älterer Frauen und Kinder wurden durch den massiven Reizgaseinsatz sowie den Strahl des Wasserwerfers verletzt. Gezielt wurde auch die BDP-Zentrale, in die zahlreiche Demonstrantinnen und Demonstranten geflohen waren, mit Gasgranaten beschossen. In Sirnak stellt die BDP den Bürgermeister und den Stadtrat.

Die Polizei nahm während der gewaltsamen Auflösung der Demonstration zwei im Auftrag der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke) zur Menschenrechtssituation in der Türkei recherchierende Journalisten vorübergehend fest. Die Staatsschutzbeamten löschten auf einer Digitalkamera alle Aufnahmen des Polizeieinsatzes gegen die Schüler. Die Kinder seien mit Geld bestochen worden, um mit Steinen auf die Polizisten zu werfen, rechtfertigte ein Beamter den brutalen Polizeieinsatz.

Hintergrund der Proteste war die Einführung von Kurdischunterricht als Wahlfach ab der Mittelstufe im soeben begonnenen neuen Schuljahr. Diese vom türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan als „historischer Schritt“ bezeichnete Reform ist reine Augenwischerei. Das bestätigten uns Vertreterinnen und Vertreter des Vereins für die kurdische Sprache Kurdi-Der und BDP. Die kurdischen Verbände empfinden es als Frechheit, dass die eigene Muttersprache nur als Wahlfach angeboten wird und fordern muttersprachlichen Schulunterricht für die kurdische Bevölkerung in der Türkei. Während der Staat im übrigen ohne die eine Verfassungsänderung erforderlichen rechtlichen Grundlagen kurdischsprachigen Wahlunterricht und einen kurdischsprachigen Sender anbietet, ist die kurdische Sprache im amtlichen und politischen Gebrauch weiterhin verboten. Kurdische Angeklagte dürfen sich vor Gericht nicht in ihrer Muttersprache verteidigen. In Diyarbakir erzwang kürzlich ein Gericht die Umbenennung von mehreren Stadtparks und dem nach dem Dichter Cegerxwin benannten Kulturzentrum. Die Namen entstammten einer anderen als der türkischen Sprache, sie enthielten die im türkischen Alphabet nicht vorhandenen Buchstaben X, Q und W und würden daher Separatismus fördern, lautete die Begründung des Gerichts.


Der Einsatz von Wasserwerfern und Reizgas gegen eine friedliche, zum großen Teil aus Kindern bestehende Demonstration zeigt, dass sich entgegen offizieller Verlautbarungen der AKP-Regierung an der Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung nichts geändert hat. Die Forderung der kurdischen Bevölkerung nach muttersprachlichen Unterricht von der ersten Klasse an ist legitim. Der Umgang mit der Meinungsfreiheit und dem Recht auf Muttersprache sind Gradmesser dafür, inwieweit überhaupt die Bereitschaft der türkischen Regierung zu demokratischen Reformen besteht.


Brigitte Kiechle, Rechtsanwältin (Karlsruhe)

Dr. Nick Brauns, Journalist / Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei MdB Ulla Jelpke (Berlin)

Güz Güzel, Journalistin und Dolmetscherin (Stuttgart)