Pressemitteilung Ressort: Innenpolitik

Gemäß §129b inhaftierter kurdischer Politiker Ali Ihsan Kitay im Hungerstreik

Letzte Woche begab sich der in Hamburg inhaftierte Ali Ihsan Kitay für drei Tage in den Hungerstreik. Zum Einen solidarisiert sich Kitay mit seiner Aktion mit den 900 zur Zeit in der Türkei im Hungerstreik befindlichen politischen Gefangenen. Deren Forderungen sind ein Friedensdialog zur Lösung der kurdischen Frage und die Freilassung der seit 2009 mehr als 6500 inhaftierten PolitikerInnen - darunter 6 ParlamentarierInnen, 17 BürgermeisterInnen, unzählige GewerkschafterInnen, Frauenaktivistinnen und mehr als 100 JournalistInnen). Zum Anderen protestiert der seit dem 12. Oktober 2011 inhaftierte Kurde damit gegen seine inakzeptablen Haftbedingungen.

Ali Ihsan Kitay befindet sich in der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis. Durch die Isolationshaft und den damit verbundenen Reizentzug - u.a. wenig Tageslicht in der Zelle, sowie Ausschluss von der Möglichkeit zu Arbeiten, Sport zu treiben oder Deutschkurse zu besuchen, soll der politische Wille und die Integrität der Persönlichkeit von Gefangenen gebrochen werden (Deprivation). Das perfide im Fall von Ali Ihsan Kitay ist, das die Bundesanwaltschaft und der Ermittlungsrichter die Teilnahme an Sport, den Besuch von Gemeinschaftsveranstaltungen und den für den nicht deutschsprachigen Politiker notwendigen Deutschkursen, schon vor Monaten, ausdrücklich erlaubt hat. Die Verwaltung der Untersuchungshaftanstalt verweigert ihm diese Rechte, trotz der Intervention seiner AnwältInnen und von Bürgerschaftsabge-ordneten, jedoch weiterhin ohne nachvollziehbare Gründe. Somit verbringt der politische Gefangene 23 Stunden am Tag isoliert in seiner Zelle.

Ali Ihsan Kitay sitzt wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ gemäß § 129b in Haft. Er soll 2007-2008 in Hamburg und der nördlichen Region verantwortlicher Kader der PKK gewesen sein. Der kurdische Politiker saß bereits mehr als 18 Jahre in der Türkei im Gefängnis und wurde dort mehrfach gefoltert. Konkrete Straftaten oder Anschläge in Deutschland werden ihm nicht vorgeworfen. Die Generalbundesanwaltschaft (BAW) bewertet die PKK jedoch, ohne Beachtung der Realitäten in den kurdischen Provinzen der Türkei und die jahrelangen Friedensbemühungen der Organisation, als terroristische Vereinigung im Ausland.

Mit der Kriminalisierung von KurdInnen nach dem §129b verfolgen die herrschenden Eliten in der Bundesrepublik wirtschaftliche und strategische Ziele. Die Türkei wird als Energiedrehscheibe im Mittleren Osten gesehen. Die AKP dient zudem als „bestes Modell“ der Zusammenarbeit im Rahmen der Kontrolle der Ressourcen Öl und Gas im Mittleren Osten. Die Regierung Erdogan betreibt auf Weisung ihrer „Grauen Eminenz,“ dem Prediger Fethullah Gülen eine Vernichtungspolitik gegen die kurdische Bevölkerung sowie die emanzipatorische kurdische Bewegung. Das Militär verübt Kriegsverbrechen, es wird wieder auf offener Straße gefoltert, mehr als 6500 PolitikerInnen und AktivistInnen sitzen in Haft. Die Wirtschaft des Landes wird nach neoliberalen Kriterien zugerichtet, jegliche Opposition unterdrückt.

Mit der Kriminalisierung der KurdInnen nach 129b und Demonstrationsverboten sowie Rüstungsexporten beteiligt sich die Bundesregierung, ohne Rücksicht auf die Menschenrechte an einer aggressiven und unwürdigen Politik.

Als Solidaritätsbündnis fordern wir:

Weg mit den §129a und b, Freiheit für Ali Ihsan Kitay und die weiteren kurdischen Gefangenen; Weg mit dem PKK Verbot und der EU-Terrorliste. Wir solidarisieren uns mit den Forderungen von Ali Ihsan Kitay und engagieren uns gegen die menschenunwürdigen Haftbedingungen im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis. Unsere Solidarität gegen Ihre Repression.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter den Telefonnummern 0176 20705646 und 0176 48526776 oder der e-mail: solibuendnisaliihsan@googlemail.com zur Verfügung.