Erklärung der Partei für Freiheit und Solidarität –

Özgürlük ve Dayanisma Partisi (ÖDP) –

19.04.2011

(wörtliche Übersetzung aus dem Türkischen)

Die oberste Wahlkommission muss den Weg zu einer freien Wahl öffnen

Die Entscheidung der obersten Wahlkommission (YSK) bezüglich unserer Partei und der von der BDP unterstützten unabhängigen Kandidaten ist keine rechtliche, sondern eine politische Entscheidung. Diese Entscheidung stellt bereits jetzt die Legitimität der Wahlen am 12. Juni in Frage.

Als ob die 10% Hürde und die antidemokratische Wahlgesetze nicht ausreichen, werden unsere Partei und die unabhängigen Kandidaten der BDP von denen, die das Recht wie einen Degen in der Hand halten, in ihrem Recht auf Teilnahme an den Wahlen beraubt.

Aufgrund der tragikomischen Forderungen, wie geforderte Nachweise von weiblichen ÖDP-Kandidatinnen über geleisteten Militärdienst oder Vorhaltungen, wie einer Verurteilung aus dem Jahre 1973 bei BDP- Kandidaten, die wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz mit der Nr. 2911 erfolgt war, wird deutlich, dass diese Haltung, mit dem Recht nicht vereinbar, eine bewusste politische Entscheidung ist und einen Wahlstreich gegen die demokratischen Kräfte darstellt.

Unsere Partei wurde von der YSK mit der Begründung (fehlende) „Wiedereinsetzung in frühere Rechte“ und „Mangel an Militärdienstbescheinigungen“ abgelehnt. Dabei waren die Kandidaturen von 20 Genossen, die nach dem faschistischen Putsch vom 12. September verurteilt und inhaftiert worden waren, vorher bereits selektiert worden.

Die YSK ist für die Durchführung einer freien Wahl verantwortlich. Sie ist keine Militärbehörde. Weiterhin kann die YSK die Informationen hinsichtlich des Militärdienstes mit einem Knopfdruck jederzeit abrufen. Schließlich läuft die gesetzliche Frist zur Vervollständigung der Unterlagen um die besagten Militärbescheinigungen am 12. Juni ab. Die Militärbescheinigung ist gem. Art. 76 der Verfassung keine rechtlich unbedingt – innerhalb der Frist – vorzulegende Bescheinigung. In diesem Sinne gibt es bereits Entscheidungsfälle der YSK. Es gibt für jede Situation eine Lösung, solange man gewillt ist.

Neben der 10% Hürde werden mit solchen bürokratischen Hürden unter dem Vorwand der Durchführung einer rechtlichen Prüfung eine willkürliche Haltung von „keinem Menschen eine Rechenschaft schuldig zu sein“ eingenommen.

Diese Entscheidung ist ein Teil des Bestrebens, auf der einen Seite die Kurdenfrage gewaltsam zu lösen, auf der anderen Seite die Sozialisten einzuschüchtern und zu Illegalen auszurufen.

Die YSK muss den Weg für eine freie Wahl frei machen und die Entscheidung berichtigen.

Die ÖDP wird gegen diese Entscheidung mit der Beschwerde vorgehen und ihre Haltung zu den Wahlen am 23. April parteiintern beschließen.

Eine Demokratisierung der Türkei mit diesem Wahlgesetz ist unmöglich. Erneut ist klar geworden, dass der Kampf mit der Verfassung vom 12. September und ihren Einrichtungen einzig und allein die Angelegenheit von Friedens-, Freiheits- und Solidaritätskräften sein kann.

Alper Tas

Vorsitzender der ÖDP

19.04.2011