Recht auf Widerstand

Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots

Jahrelang hat es kaum Solidarität der deutschen Linken mit dem kurdischen Befreiungskampf gegeben. Seit einiger Zeit gibt es erfreulicherweise wieder Veranstaltungen und Demonstrationen auch in Düsseldorf, die besonders bei jungen Menschen Interesse geweckt haben. Wir nehmen dies zum Anlass, zu dem seit 17 Jahren bestehenden PKK-Verbot Stellung zu nehmen.
Rückblick

Nach dem Militärputsch am 12. September 1980 rief die PKK zum Aufstand gegen die Diktatur auf. Am 15. August 1984 begann der bewaffnete Kampf in den kurdischen Gebieten der Türkei. Die Kurdischen Befreiungskräfte (HRK) attackierten an diesem Tag die staatlichen Institutionen in Dörfern der Kreise Eruh, Provinz Siirt, und Semdinli, Provinz Hakkari, und gaben damit das Signal für einen breit angelegten Guerillakampf in den kurdischen Gebieten der Türkei.

Der türkische Staat reagierte fortan mit verschärfter Repression. 4.000 kurdische Dörfer wurden vom türkischen Militär zerstört - u.a. mit Hilfe von tausenden durch die Bundesregierung aus Beständen der ehemaligen NVA geschenkten Panzerwagen und Infanteriewaffen. Mehrere 100.000 Menschen wurden in die Flucht getrieben, bis zu 40.000 Menschen fielen dem Krieg zum Opfer. Die Türkei ist mit 15,2% (2004 bis 2008) noch immer wichtigster Abnehmer deutscher Rüstungsexporte.
Repression in Deutschland

Je erfolgreicher sich die PKK zu einer Massenbewegung entwickelte, umso stärker wurde die Hetzkampagne. Sie wurde zum "Hauptfeind der inneren Sicherheit" ausgerufen. Einigen ist sicherlich noch der "Düsseldorfer Prozess" in unguter Erinnerung, der 1989 mit über zwanzig Angeklagten begann, verurteilt wurden 1994 lediglich vier.

Am 23. November 1993 erfolgte dann das Verbot der PKK durch den damaligen Bundesinnenminister Kanther. Zum Anlass genommen wurden die Anschläge auf türkische Vertretungen, Reisebüros usw., die in der Folge der Bombardierung der kurdischen Stadt Lice in der Provinz Diyarbakir am 22. Oktober 1993 verübt wurden.

Tausende von Ermittlungsverfahren gegen KurdInnen wurden wegen Unterstützung der PKK und ERNK (Nationale Befreiungsfront Kurdistans) nach §20 Vereinsgesetz eingeleitet. Weit über 100 mutmaßliche PKK-FunktionärInnen wurden angeklagt, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung (§129a StGB), ab 1998 "nur noch" in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) zu sein. Trotz mehrfacher einseitiger Waffenstillstände, trotz Neuausrichtung der PKK im Jahre 2002 und der Gründung des Kongresses für Frieden und Demokratie in Kurdistan (KADEK), trotz Weiterentwicklung des friedenspolitischen Kurses durch den Kongra-Gel und der KCK (Union der Gemeinschaft Kurdistans), welche einen gesellschaftlichen Neuaufbau in Form von Basisorganisierung der Bevölkerung auf Grundlage eines Rätesystems anstreben, besteht das PKK-Verbot weiter.

Die kurdische Bewegung lässt sich nicht verbieten

Warum gehen tausende junge Männer und Frauen in die Berge und schließen sich der Guerilla an oder unterstützen anderweitig den Befreiungskampf? Wie würden wir entscheiden? Sie kämpfen gegen Unterdrückung, Ausbeutung und für eine gerechte, selbstbestimmte Gesellschaft und sind Teil eines weltweiten Widerstands. Die kurdischen Frauen haben es geschafft, patriarchalische Strukturen zu durchbrechen und eigene Organisationen durchzusetzen.

Trotz der massiven Verfolgung durch den türkischen Staat - allein seit April 2009 wurden 2.000 KurdInnen verhaftet - weiten sich die in den letzten Jahren gebildeten Volks- und Stadträte aus.

Weder die kurdische Guerilla noch das türkische Militär können diesen Krieg gewinnen. Der türkische Staat muss seine Verleugnungs- und Vernichtungspolitik aufgeben, die Kriminalisierung der KurdInnen in Deutschland muss aufhören.

SEE RED! - LINKE INITIATIVE DÜSSELDORF
ORG. IM ANTIFA-KOK



 
ISKU | Informationsstelle Kurdistan