Initiative zur Rettung von Hasankeyf
Batman-Diyarbakir / Türkei

Pressemitteilung, 12.02.2010

Enteignungen bei Hasankeyf gestoppt – Erfolg für Bewohner

Diyarbakir/Hasankeyf: Heute wurde die Enteignung von Land für Neu-Hasankeyf vom Verwaltungsgericht in Diyarbakir für ungültig erklärt. Die Dorfbewohner von Kesmeköprü III (Dorf gegenüber Hasankeyf) hatten geklagt, weil der Staat schnell und ohne auf ihre Forderungen einzugehen enteignet hatte. Als Begründung für den jetzigen Beschluss diente ein Urteil vom 13. Jan. 2010, dass der verantwortliche Denkmalschutzrat keinen Beschluss über die kulturellen Güter in Hasankeyf in Zusammenhang mit dem Ilisu-Staudammprojekt gefasst hatte. Jetzt muss neu verhandelt werden. Das ist ein Erfolg für die betroffenen Landwirte.

Zum Hintergrund: Am 12. Juli 2006 wurden die Enteignungen für das geplante Neu-Hasankeyf und den geplanten angrenzenden Archäologiepark beschlossen. Der Entscheid berief sich auf ein Gesetz, das nur im Falle eines Ausnahmezustandes oder eines Krieges zur Anwendung kommen soll. Damit wurde ein regulärer Enteignungsprozess umgangen. Anfang Septenber 2006 reichten vier Landwirte aus Kesmeköprü III Klage gegen dieses Vorgehen ein, sie wurden durch Anwälte der Anwaltskammer in Diyarbakir vertreten und von unserer Initiative beraten. 2008 erging ein Beschluss des verantwortlichen Ministeriums, dass die Enteignungen dem allgemeinen Interesse dienlich seien, woraufhin die Enteignung durchgeführt und die Bewohner nur unzureichend entschädigt wurden.

Mit diesem Beschluss können die geplanten Bauarbeiten für den neuen Siedlungsort von Hasankeyf - im Falle der Umsiedlung - erst einmal nicht beginnen, was ein weiteres Hindernis für die Realisierung des Projekts ist. Denn ein normaler Enteigungsprozess benötigt meistens eins bis zwei Jahre. Und ob der verantwortliche Denkmalschutzrat je einen Beschluss fassen kann, ist ungewiß. Denn die Diskussion darum wird seit fünf Jahren geführt.

Ercan Ayboga
Initiative zur Rettung von Hasankeyf
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