AZADÎ RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

10. Dezember 2008

Teilerfolg im Revisionsverfahren von Muzaffer Ayata

BGH kritisiert zu hohe Strafzumessung / Verfahren muss neu verhandelt werden

In dem Revisionsverfahren des kurdischen Politikers Muzaffer Ayata kann die Verteidigung einen Teilerfolg verbuchen. Das gegen ihn am 10. April dieses Jahres vom OLG Frankfurt/M. verhängte Urteil zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben.

Die Richter führten in ihrem Beschluss u.a. aus, dass schon allein „die Erwägung, dass vor allem zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen sei, dass er Rädelsführer einer besonders gefährlichen kriminellen Vereinigung in einem Zeitraum von über einem Jahr gewesen sei“, im Hinblick auf die Strafzumessung auf Bedenken stoße. Für „nicht mehr hinnehmbar“ erachtete das Gericht hingegen, dass straferschwerend die „Selbstverständlichkeit ins Gewicht“ gefallen sei, „mit der der Angeklagte zur Erreichung seiner politischen Ziele bereit“ gewesen sei, „gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen“.
Diese angenommene „Selbstverständlichkeit“ sei weder „belegt“, noch lasse sich diese aus dem „Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe“ entnehmen. Die Sache muss nunmehr neu verhandelt und die Strafe neu zugemessen werden.

Muzaffer Ayata war am 8. August 2006 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er war angeklagt, in einem bestimmten Zeitraum als mutmaßlicher Funktionär der PKK/des KONGRA-GEL tätig gewesen zu sein. Vor Ende des Prozesses hatte die Türkei um die Auslieferung des Politikers ersucht. Über dieses Verfahren ist noch nicht entschieden.

Die Verteidigung wird nach der nun vorliegenden Entscheidung des BGH die Aufhebung des Haftbefehls von Muzaffer Ayata beantragen.

Aktenzeichen: 3 StR 425/08

Monika Morres AZADÎ e.V.


 

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