Pressemitteilung des Kurdistan-Solidaritätskomitees Berlin

15 Jahre PKK-Verbot – Schluss mit der Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung

Vor 15 Jahren, am 26. November 1993, erließ das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und zahlreiche weitere kurdische Institutionen und Vereine in der Bundesrepublik. Vorangegangen war seit Ende der 80er Jahre der erfolglose Versuch, die PKK in einem Schauprozess gegen rund 20 kurdische Politiker und Politikerinnen in Düsseldorf als terroristische Vereinigung zu brandmarken.

Angesichts der Massenunterstützung, über die die kurdische Befreiungsbewegung seit Anfang der 90er Jahre auch unter der kurdischen Diaspora verfügte, hatte die türkische Regierung ein PKK-Verbot lange gefordert. Als Hauptverbotsgrund hieß es in der Verbotsverfügung dann auch, die Agitation der PKK schade außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik gegenüber dem NATO-Partner Türkei. Dass die türkische Armee 1993 systematisch kurdische Dörfer zerstörte, Städte bombardierte und die Zahl von Morden an kurdischen Politikern, Intellektuellen und Gewerkschaftern durch Todesschwadronen in die Hunderte ging, fand hingegen im Verbotsbescheid keine Erwähnung.

In den letzten 15 Jahren wurden aufgrund des PKK-Verbots Dutzende kurdische Vereine geschlossen, hunderte Demonstrationen, Versammlungen, selbst Fußballspiele und Hochzeiten verboten, eine Vielzahl von Vereinsräume und Privatwohnungen von der Polizei gestürmt, tausende Menschen wegen verbotener Parolen oder Symbole verurteilt. Hunderte kurdische Aktivistinnen und Aktivisten wurden und werden weiterhin zu Haftstrafen verurteilt. Das PKK-Verbot kostete in Deutschland mehrere Menschenleben. So wurde 1994 der 16-jährige Halim Dener in Hannover von einem Zivilpolizisten beim Kleben von Plakaten von hinten erschossen. Der Schütze blieb straffrei.

Seit der Gründung einer PKK-Koordination mehrerer europäischer Staaten, der Türkei und der USA im letzten Jahr verschärfte sich die Verfolgung erneut. So wurde im Sommer der Fernsehsender Roj TV verboten, der für viele der rund 800.000 kurdischstämmigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine wichtige muttersprachliche Nachrichtenquelle ist. Gleichzeitig gießt die Bundesregierung mit der Lieferung neuer Leopard-II-Panzer an die Türkei neues Öl ins Feuer.

Das PKK-Verbot diente von Anfang an als Schrittmacher zum Abbau demokratischer Grundrechte in Deutschland. Viele Schikanen und Repressionen, unter denen heute alle Flüchtlinge zu leiden haben, wurden zuerst gegen Kurdinnen und Kurden angewandt. Der jetzt von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderte Bundeswehreinsatz im Inneren wurde Mitte der 90er Jahre bereits auf einer Innenministerkonferenz gefordert, um gegen verbotene kurdische Großdemonstrationen vorzugehen. Selbst eine Maidemonstration des DGB wurde Mitte der 90er Jahre auf polizeilichen Druck abgesagt, da sich ja PKK-Anhänger beteiligen könnten…

Das Kurdistan-Solidaritätskomitee Berlin fordert ein Ende der Verfolgung und Kriminalisierung politisch aktiver Kurdinnen und Kurden in Deutschland!

Weg mit dem PKK-Verbot! Für die Streichung der Terrorparagraphen 129, 129a und 129b StGB! Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Kurdistan-Solidaritätskomitee Berlin