50 Sozialstunden für von Polizeirepression betroffenen kurdischen Jugendlichen

Am 19.11.08 fand der erste Prozess am Amtsgericht Berlin Tiergarten gegen einen Teilnehmer der kurdischen Jugenddemonstration am 20.04.08 statt. Dem Jugendlichen aus Hamburg wurde Beleidigung eines Polizisten vorgeworfen.
Der Angeklagte schilderte deutlich, das schon bei der Anreise schikanöse und provokative Verhalten der Polizei. Er berichtete, dass ihr aus Hamburg kommender Bus auf ein Polizeikasernengelände eskortiert wurde. Alle InsassInnen des Busses mussten die Hände auf die Sitze legen und wurde einzeln nach draußen geführt. Draußen mussten sie sich auf den Boden setzen und wurden von den PolizistInnen mit Hunden bedroht. Einige von ihnen wurden sofort in Gewahrsam genommen, vor allem wegen des Mitführens von Symbolen der kurdischen Freiheitsbewegung.
Nach kurzer Verhandlung und Rücksprache mit dem als Hardliner bekannten Staatsschutzstaatsanwalt Anselmann wurde das Verfahren gegen 50 Sozialstunden eingestellt, ein ungewöhnlich scharfes Urteil für einen Beleidigungsprozess.
Auf der Demonstration selbst kam es zu schweren Übergriffen seitens der Polizei. Die Polizei versucht ihr Verhalten dadurch zu rechtfertigen, indem sie die Angegriffenen zu TäterInnen stilisiert. Der nächste Prozess gegen einen Teilnehmer findet am 10.12.08 um 10.00 im Amtsgericht Tiergarten, Saal 627 statt.
(20.11.2008)