YASA - KURDISCHES ZENTRUM FÜR JURISTISCHE STUDIEN UND BERATUNGEN e.V.

PRESSEMITTEILUNG, Bonn, 31.08.2008


Rücknahmeabkommen mit Syrien ist eine unverantwortliche und gefährliche politische Fehlentscheidung. Yasa ruft Menschenrechtsgruppen, Flüchtlingsverbände, kurdische Parteien und Organisationen zu öffentlichem Protest auf.

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein syrischer Amtskollege Bassam Abdel Madschid haben am 14.07.2008, ein bilaterales Rücknahmeabkommen abgeschlossen. Ziel des Abkommens ist es die "Rückführung" ausreisepflichtiger Staatsangehöriger zu erleichtern. Hierzu erklärte der Bundesinnenminister:

"Auf der Grundlage dieses Abkommens wird es künftig möglich sein, nicht nur ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige, sondern auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose, wenn diese über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der syrischen Seite verfügen oder unmittelbar aus dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei rechtswidrig eingereist sind, dorthin zurückzuführen." Damit sei ein "wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration aus dem Nahen Osten" geleistet worden.

Durch das Verwaltungsabkommen wird faktisch eine schnelle und reibungslose Abschiebung ermöglicht. Die "Rückführung" kurdischer Flüchtlinge ist besonders bedenklich, da Syrien international als Folterstaat gilt, in dem elementare Menschenrechte nicht zählen und jede politische Opposition brutal unterdrückt wird. Die Berichte zahlreicher namenhafter Menschenrechtsorganisationen zur Lage der Menschenrechte in Syrien Sprechen eine deutliche Sprache. Erst kürzlich, am 15.08.2008, wurde der syrische Menschenrechtler Maschal Tamo von syrischen Sicherheitskräften festgenommen und galt zunächst als "verschwunden". Wie die Gesellschaft für bedrohte Völker jetzt berichtet, befindet sich Tamo in Untersuchungshaft und man befürchtet, dass er dort Misshandlungen und Folter ausgesetzt wird. Wer nach Syrien abgeschoben wird kann im günstigsten Fall mit Gefängnis und Folter rechnen, muss aber durchaus auch um sein Leben fürchten.

Besonders prekär ist der Artikel 2 des Abkommens, der auch die Rückführung ?Staatenloser? ermöglicht. Hiervon ist insbesondere die kurdische Minderheit betroffen, die in Syrien seit Jahrzehnten extremer staatlicher Repression ausgesetzt ist. In Folge einer Sondervolkszählung im Jahre 1962 wurde 150.000 Kurden die Staatsbürgerschaft entzogen. Diese Gruppe, welcher staatsbürgerliche- und politische Rechte (wie beispielsweise das Wahlrecht, das Recht auf Erwerb von Land und Immobilien oder das recht auf staatliche Anstellung) vorenthalten werden, umfasst nach Schätzungen von Menschenrechtsgruppen heute etwa 300.000 Personen.

In Deutschland leben 28.350 syrische Staatsangehörige. 7000 Personen gelten als ausreisepflichtig. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen sind Angehörige der kurdischen Minderheit. Sie sind wegen der Repressionen, denen sie Syrien ausgesetzt werden, aus ihrer Heimat geflohen. Ihnen droht durch eine Rückführung nach Syrien Gefahr für Leib und Leben.

Für Fragen steht Ihnen Herr Vindar Sido unter +49 (0)176 247 550 53 oder unter info@yasa-online.org zur Verfügung.

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