Solidarität mit der Informationsstelle Kurdistan (ISKU)

Schluss mit der Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung

Heute wurden die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan e.V. in Hamburg sowie in eine Privatwohnung in Berlin von der Polizei durchsucht. Begründet wurden die Durchsuchungen mit einem Ermittlungsverfahren wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Vereinsgesetz.

Am 26.11.1993 wurde die PKK in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt und gleichzeitig mehr als dreißig kurdische Vereine (darunter auch der Verein in Rendsburg) Gruppen, Organisationen und Medien ebenfalls mit einem Verbot belegt und geschlossen. In der Folge wurden Kurdinnen und Kurden in der BRD konsequent verfolgt und kriminalisiert. In diesem Zusammenhang wurden im Laufe der vergangenen Jahre Tausende wegen § 129a StGB oder § 20 des Vereinsgesetzes zu Haft- oder hohen Geldstrafen verurteilt. In dieser unendlichen Reihe von Repressionsmaßnahmen gegen Kurdinnen und Kurden und deren UnterstützerInnen stehen auch die heutigen Durchsuchungen in Hamburg und Berlin

Als Beleg dafür wird im Durchsuchungsbeschluß genannt, dass auf den "tatgegenständlichen Internetseiten" Bildnisse von Abdullah Öcalan, Embleme der kurdischen Organisationen *KADEK und Kongra-Gel, das Parteistatut des Kongra-Gel sowie der Aufruf, die Klage gegen die Aufnahme des *Kongra-Gel auf die "EUTerrorliste" zu unterstützen, zu finden seien. Auch die Veröffentlichung einer Unterschriftenliste mit dem Titel "Kurden fordern Gerechtigkeit, PKK von der Terrorliste streichen!" dient laut Richter Szebrowski dazu, den Kongra-Gel "als friedlich und demokratisch (anzupreisen)" und sei strafbar als Vergehen "gemäß §20 Abs.1 Ziffer 4, 18 Satz 2 Vereinsgesetz".

Das Verbot der PKK ist das Verbot des Friedens

Die kurdische Freiheitsbewegung hat in den letzten Jahren grundlegende Umstrukturierungen durchgeführt und ein umfangreiches Projekt zur Demokratisierung der Türkei entwickelt mit dem Ziel, eine friedliche Lösung des Kurdistan-Konflikts zu erreichen. Obgleich die kurdische Bewegung seit Jahren zahllose friedenspolitische Initiativen ergriffen und ihre Dialogbereitschaft bekundet hat, beharrt die deutsche Politik aus Rücksicht auf ihren NATO-Partner Türkei auf ihrem rückwärtsgewandten Standpunkt. Mit dieser Haltung stärkt sie die antikurdischen Kampagnen der türkischen Regierung, der faschistischen Kräfte, eines Großteils der Medien und des türkischen Militärs. In den letzten Wochen kam es zu umfangreichen Militäroperationen - auch auf irakischem Hoheitsgebiet - und gegen die prokurdische "Partei für eine demokratische Gesellschaft" (DTP) wurde ein Verbotsverfahren eingeleitet. So versucht der türkische Staat das Problem in Kurdistan zu lösen. Demgegenüber ist die kurdische Freiheitsbewegung friedlich und demokratisch. Die Absicht der deutschen Behörden, ihre Strafverfolgungspraxis unabhängig von den weit reichenden Veränderungen und den ernsthaften Bemühungen der kurdischen Organisation um politische Lösungen und demokratische Entwicklungen fortzusetzen, verdeutlichen die aktuellen Durchsuchungen in Hamburg und Berlin.
Mit den Durchsuchungen und dem Ermittlungsverfahren soll die Solidaritätsarbeit für die kurdische Freiheitsbewegung angegriffen werden und verhindert werden, offen und frei über die Situation in Kurdistan und der Türkei zu berichten.

Wir fordern als Netzwerk-Asyl Rendsburg die die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Informationsstelle Kurdistan e.V. und die Aufhebung des Verbots der PKK.

ÊDÎ BES E - Es Reicht - Enough is Enough - Ya Basta

Rendsburg, 13. März 2008

Netzwerk-Asyl Rendsburg

* KADEK: Freiheit und Demokratiekongress Kurdistans
Kongra-Gel: Volkskongress Kurdistans