Durchsuchungen bei der ISKU

Am Morgen des 13. März 2008 drangen Polizeibeamte in die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan e.V. in Hamburg sowie in eine Privatwohnung in Berlin ein. Hintergrund der Aktion ist die Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung und ihrer UnterstützerInnen, die seit dem vom damaligen Innenminister Manfred Kanther 1993 erlassenen "PKK-Verbot" u.a. mit Hilfe des Vereinsgesetzes durchgeführt wird.

Das Amtsgericht Hamburg in Person von Richter Dr. Szebrowski verdächtigt "unbekannte Täter", gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben, in dem auf den Webseiten www.nadir.org/nadir/initiativ/isku "positiv über die ´kurdische Freiheitsbewegung´ berichtet" wird. Als Beleg dafür wird im Durchsuchungsbeschluß genannt, dass auf den "tatgegenständlichen Internetseiten" Bildnisse von Abdullah Öcalan, Embleme der kurdischen Organisationen KADEK und Kongra-Gel, das Parteistatut des Kongra-Gel sowie der Aufruf, die Klage gegen die Aufnahme des Kongra-Gel auf die "EU-Terrorliste" zu unterstützen, zu finden seien. Auch die Veröffentlichung einer Unterschriftenliste mit dem Titel "Kurden fordern Gerechtigkeit, PKK von der Terrorliste streichen!" dient laut Richter Szebrowski dazu, den Kongra-Gel "als friedlich und demokratisch (anzupreisen)" und sei strafbar als Vergehen "gemäß §20 Abs.1 Ziffer 4, 18 Satz 2 Vereinsgesetz".
Die Durchsuchungen dauerten ca vier Stunden. In Berlin wurden dabei Computer, sämtliche Datenträger sowie schriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Im Hamburger Büro kopierten die Beamten die Festplatten der dortigen Computer.

ÊDÎ BES E - Es Reicht - Enough is Enough - Ya Basta

ISKU – Informationsstelle Kurdistan e.V.