AZADÎ RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

20. März 2007

Prozesseröffnung gegen Riza E. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf

Zufall? Ausgerechnet zum Beginn von NEWROZ, des für Kurdinnen und Kurden so bedeutsamen Neujahrsfestes am 21. März, wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Politiker und Journalisten Riza E. vor dem OLG Düsseldorf eröffnet.
Die Anklage wirft ihm vor, „von August 2004 bis März 2006“ als hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) für den „Sektor Mitte“ (u. a. Köln, Bonn, Düsseldorf, Dortmund/Düsseldorf) tätig gewesen zu sein. Er habe damit als Verantwortlicher „typische Leitungsaufgaben“ erfüllt und sich als „Rädelsführer“ an einer in Deutschland als „kriminell“ eingestuften Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) beteiligt. Seine Aktivitäten hätten der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der Parteistrukturen sowie der Durchsetzung ihrer Ziele gedient.

Riza E., war in der Türkei für verschiedene Zeitungen journalistisch tätig und hat u.a. die prokurdische Zeitung „Özgür Halk“ (Freies Volk) herausgegeben. Wegen seines publizistischen Engagements hinsichtlich der „kurdischen Frage“ wurde Riza E. 1992 zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, von der er zwei Monate verbüßte. Danach folgten wegen „Separatismus-Propaganda“ mehrfache Verurteilungen zu Geldstrafen. Deshalb und weil er sich von Konterguerilla-Kräften bedroht sah, floh der Kurde 1993 nach Deutschland und beantragte politisches Asyl, das ihm wenige Monate später gewährt worden war.

Der 38-Jährige wurde aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes (BGH) am 9. August 2006 in Duisburg festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Die gegen Riza E. gerichteten Vorwürfe fallen in die Zeit nach Auflösung der PKK und Gründung des „Freiheits- und Demokratiekongresses“ (KADEK) im Jahre 2002 und des „Volkskongresses Kurdistans“ (KONGRA-GEL) im November 2003. Trotz einer grundlegenden Neuorientierung mit der klaren Schwerpunktsetzung auf innerorganisatorische Demokratisierung, ausschließlich politische Konfliktlösung, eine auf zivilgesellschaftliche Strukturen basierende Zukunftskonzeption, weigert sich die deutsche Politik konsequent, diese Veränderungen wahrzunehmen und anzuerkennen. Stattdessen weitete sie das PKK-Verbot auf KADEK und KONGRA-GEL aus, ohne sich der besonderen Mühe einer ernsthaften Analyse der Entwicklungen in den letzten Jahren zu unterziehen. Es ist höchste Zeit, das nachzuholen, damit Prozesse dieser Art und die Kriminalisierung von Kurden und ihren Aktivitäten endlich der Vergangenheit angehören können.

Die Eröffnung der Hauptverhandlung findet statt am 21. März 2007, um 10.30 Uhr, Saal 2, OLG Düsseldorf, Kapellweg 36

Die Prozesstermine sind vorerst bis 17. Juli festgelegt.


 
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