AZADÎ RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

18. März: Tag der politischen Gefangenen

Für die Freiheit der Gefangenen - gegen die anhaltende Verbotspraxis – für eine freie politische Betätigung

Auch im 13. Jahr des Betätigungsverbots für die PKK sind weit und breit keine Bemühungen der politisch Verantwortlichen sichtbar, die Kriminalisierungs- und Strafverfolgungspolitik gegenüber einem großen Teil der in der Bundesrepublik lebenden kurdischen Bevölkerung zu beenden. Vielmehr dient die fortdauernde Repression offensichtlich dem Ziel, eine unabhängige emanzipative Bewegung zu zerschlagen und die Organisierung von Menschen für ihre berechtigten politischen, kulturellen und sozialen Anliegen zu verhindern. Die Ausweitung des
Verbots auf KADEK oder heute KONGRA-GEL zementiert diese Haltung. So sehen sich Kurden aufgrund ihrer politischen Aktivitäten nach wie vor mit der Anklage wegen angeblicher „Mitgliedschaft“ oder „Rädelsführerschaft“ in einer „kriminellen Vereinigung“ (§129 Strafgesetzbuch) konfrontiert. Diese hat in der Regel Freiheitsstrafen mit anschließender mehrjähriger Bewährungszeit, der Aberkennung des Asylstatus und drohender Abschiebung nach der Haftentlassung zur Folge.
Es gehört zum Charakter dieses undemokratischen aus der Wilhelminischen Zeit stammenden §129, dass zu einer Verurteilung die Begehung konkreter Straftaten nicht erforderlich ist. Zudem können die Strafverfolgungsbehörden den Umfang und die Ranghöhe dieser postulierten „kriminellen Vereinigung“ ändern, um sie je nach Interessenslage an das gewünschte Ausmaß der Strafverfolgung anzupassen.

Durchsuchungen kurdischer Vereine und Privatwohnungen von Vorstands- oder Vereinsmitgliedern, Beschlagnahmungen von Publikationen und Arbeitsmaterialien, vorübergehende Festnahmen und erkennungsdienstliche Behandlungen gehören immer noch zum Alltag zahlreicher Kurdinnen und Kurden. Begründet werden diese Unterdrückungsmaßnahmen mit angeblichen Verstößen gegen das Vereinsgesetz, worunter die Strafverfolgungsbehörden u.a. das Spenden und Spendensammeln für PKK/KONGRA-GEL zählen. Diese würden dazu beigetragen, die „Struktur der Organisation und deren Kampf aufrechtzuerhalten“.
Außerdem ist seit Monaten verstärkt festzustellen, dass Kurdinnen und Kurden mit Hinweis auf ihre politische und kulturelle Betätigung in der kurdischen Demokratiebewegung eine Einbürgerung verweigert oder das Asyl widerrufen wird. Dies führt nicht selten dazu, dass Betroffene aufgrund ihrer Unterstützung der Freiheitsbewegung in der Türkei hier zwar politisches Asyl erhielten, aber aus dem gleichen Grund die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit abgelehnt wird.

Die kurdische Bewegung hat durch ihre jahrelangen Bemühungen um eine friedlich-politische Lösung der Konflikte erhebliche Vorleistungen erbracht. Jetzt sind andere gefragt.
AZADÎ fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Einstellung aller politischen Verfahren gegen Kurdinnen und Kurden sowie eine längst überfällige Beendigung der Kriminalisierungs- und Strafverfolgungspraxis zugunsten einer freien politischen Betätigung.


 
AZADΠ Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Lindenthalgürtel 102, 50935 Köln 
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