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              zum Verbot der Zeitung Özgür Politika in Neu-Isenburg Am 5. September 2005 haben Beamte des Bundeskriminalamtes die Verlags- 
              und Redaktionsräume der in Neu-Isenburg bei Frankfurt am Main 
              mit einer Auflage von 10.000 Exemplaren erscheinenden türkisch- 
              und z.T. kurdischsprachigen Zeitung „Özgür Politika“ 
              durchsucht Die Zeitung selbst wurde laut einer Mitteilung von Bundesinnenminister 
              Otto Schily verboten.
 Ebenfalls durchsucht 
              wurden die Privatwohnungen leitender Mitarbeiter des Blattes. Laut 
              Polizeiangaben lautet der Grund für den Durchsuchungsbeschluss 
              „Verstöße gegen das Vereinsrecht“. In einer 
              Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums werden die Maßnahmen 
              mit einer angeblich nachweislichen Einbindung der Zeitung „in 
              die Gesamtorganisation der PKK“ begründet. Der Redaktion wird vorgeworfen, 
              sie habe die Anhänger der PKK in Europa mit Informationen und 
              Vorgaben der Führung der in Deutschland verbotenen Kurdenpartei 
              versorgt. Für die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union 
              (dju) in ver.di ist das eine fragwürdige Begründung. Die 
              Zeitung habe zwar politische Grundsatzpositionen der kurdischen 
              PKK dokumentiert. „Dies ist nicht gleichzusetzen mit der Einbindung 
              in eine Befehl- und Kommandostruktur“, sagte der hessische 
              dju-Geschäftsführer Manfred Moos. Es dränge sich 
              vielmehr die Frage auf, ob der Bundesinnenminister zwei Wochen vor 
              der Bundestagswahl noch einmal seinen Ruf als sicherheitspolitischer 
              Hardliner festigen wolle. Polizeiliche Aktionen 
              gegen eine Redaktion sind aus Sicht der dju besonders schwerwiegend. 
              Sie gefährden den Vertrauensschutz von Informanten gegenüber 
              der Presse und zugleich den grundgesetzlich garantierten Schutz 
              der Presse. Die dju hält die angeordnete Schließung der 
              Zeitung für völlig überzogen und fordert das Bundesinnenministerium 
              auf, bei allen Maßnahmen den hohen Rang der Pressefreiheit 
              zu beachten. Von der Schließung 
              der Zeitung sind nach dju-Informationen rd. 20 Beschäftigte 
              betroffen, die nun arbeitslos sind. Eine im selben Gebäude 
              in Neu-Isenburg ansässige kurdische Nachrichtenagentur, die 
              nicht von der Verbotsverfügung betroffen ist, kann derzeit 
              wegen der Sperrung des Gebäudes ihre Tätigkeit nicht ausüben. Die Verlagsleitung der 
              Zeitung Özgür Politika will gerichtlich gegen die Schließung 
              vorgehen. Dies sagte ein Sprecher auf Anfrage der dju. Zunächst gemeldete 
              Festnahmen im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Redaktionsräume 
              haben sich nicht bestätigt.
 
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