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Urgent Action

UA-Nr: UA-022/2005-2
AI-Index: MDE 24/026/2005
Datum: 17.05.2005

DROHENDE FOLTER / HAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT

Weitere Informationen zu UA 22/05 (MDE 24/005/2005, 26. Januar 2005, und MDE 24/019/2005,
18. April 2005)

Syrien / USA / Niederlande: 'Abd al-Rahman al-Musa, 41 Jahre alt

'Abd al-Rahman al-Musa durfte im April einmal seine Familie sehen. Dies war der erste Familienbesuch seit mehreren Wochen. amnesty international hat weiterhin keine Kenntnis über seinen Haftort, sodass die Gefahr besteht, er könnte misshandelt oder gefoltert werden. Des weiteren beanstandet die Menschenrechtsorganisation, dass der Häftling keinen Zugang zu einem Rechtsanwalt hat und er bislang weder angeklagt noch einem Richter vorgeführt worden ist.

Im April 2005 wurde ‘Abd al-Rahman al-Musa dem Vernehmen nach aus der Hafteinrichtung des politischen Sicherheitsdienstes in Hama im Westen des Landes an einen unbekannten Ort gebracht. Er war nach seiner Abschiebung aus den USA im Januar dieses Jahres zunächst dort festgehalten worden und hatte dort Familienbesuche empfangen dürfen. Seit seiner Verlegung hat seine Familie keinen Kontakt mehr zu ihm.

‘Abd al-Rahman al-Musa unterhielt Kontakte zur verbotenen „Moslembruderschaft“. Er hatte Syrien 1982 verlassen, nachdem es in dem Ort Hama zu schweren Zusammenstößen zwischen den Sicherheitskräften und Mitgliedern der „Moslembruderschaft“ gekommen war, bei denen Tausende Menschen getötet worden waren, darunter Berichten zufolge auch Familienangehörige von ihm. Seit etwa 1991 lebte er in den USA, heiratete dort und ist Vater von zwei Kindern. Im März 2004 wurde sein Asylantrag endgültig abgelehnt und er über die Niederlande nach Syrien abgeschoben. Die niederländische Sektion von amnesty international hatte sich an die Einwanderungs- und Grenzbehörden des Landes gewandt und auf die Situation von 'Abd al-Rahman al-Musa und seine bevorstehende Landung in den Niederlanden hingewiesen. Die angesprochenen Behörden unternahmen jedoch nichts. Während seines Aufenthalts auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol wurde 'Abd al-Rahman al-Musa offenbar entgegen internationalen Menschenrechtsstandards das Recht vorenthalten, einen Asylantrag zu stellen.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe an die syrischen Behörden, in denen Sie

* die Meldung begrüßen, wonach 'Abd al-Rahman al-Musa Familienbesuche empfangen durfte und fordern, dass sie ihm auch weiterhin gewährt werden;

* verlangen, dass er menschenwürdig behandelt und weder misshandelt noch gefoltert wird;

* die sofortige Freilassung von 'Abd al-Rahman al-Musa fordern, sofern er keiner erkennbar strafbaren Handlung angeklagt wird und ohne Verzug einen fairen Prozess erhält;

* fordern, dass ihm der Zugang zu einem Rechtsanwalt seiner Wahl sowie die erforderliche medizinische Versorgung gestattet werden.

APPELLE AN:

His Excellency President Bashar al-Assad, President of the Republic, Presidential Palace, Abu Rummaneh, Al-Rashid Street, Damascus, SYRIEN (Staatspräsident – korrekte englische Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 963) 11-332 3410

His Excellency General Ghazi Kan'an, Minister of Interior, Ministry of Interior, Merjeh Circle, Damascus, SYRIEN (Innenminister – korrekte englische Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 963) 11-222 3428
E-Mail: mi@net.sy oder admin@civilaffair-moi.gov.sy

KOPIEN AN:

Kanzlei der Botschaft der Arabischen Republik Syrien
S.E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Telefax: 030-5017 7311

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Juni 2005 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English, Arabic, French or your own language or your own language:

- welcoming the news that ‘Abd al-Rahman al-Musa has been reportedly allowed visits from his family;

- seeking assurances that he is not being subjected to torture or ill-treatment;

- calling for his release unless he is to be charged with a recognizable criminal offence and given a fair and prompt trial;

- urging the authorities to ensure that ‘Abd al-Rahman al-Musa is allowed access to a lawyer of his choice, and any medical care he may require.

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: info@amnesty.de
Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00