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Berlin, den 1. Juni 2004

Presseerklärung

Redaktionen Inland, Ausland

Hungerstreik Nuriye Kesbirs in der vierten Woche

Kundgebung gegen die Auslieferung der kurdischen Politikerin

Der Hungerstreik der kurdisch-ezidischen Politikerin Nuriye Kesbir ist in die vierte Woche gegangen. Kesbir protestiert mit diesem Hungerstreik gegen die Entscheidung des obersten Gerichtshofs in Den Haag, ihre Auslieferung an die Türkei sei rechtens, sofern die Türkei glaubwürdig ein faires Verfahren und die Nichtanwendung von Folter garantiere. Der niederländische Justizminister prüft nun, ob die Auslieferung möglich ist.

Kesbir ist seit dem 7. Mai in ihrer Zelle im unbefristeten Hungerstreik. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich zusehends.

Die international rennomierte Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat den niederländischen Justizminister aufgefordert, der Auslieferung nicht zuzustimmen. In einem Gutachten stellt Human Rights Watch zusammenfassend fest:

"Human Rights Watch erklärt hochachtungsvoll, dass die Auslieferung Frau Kesbirs an die Türkei sie dem realen Risiko von Folter oder Misshandlung aussetzen würde. Diplomatische Zusicherungen durch die türkische Regierung, dass nicht gefoltert wird und dass nach der Rückkehr ein faires Verfahren stattfindet, können nicht als verlässlich angesehen werden und stellen keinen Schutz im Sinne der absoluten Verpflichtung der Niederlande dar, niemanden zurückzuschicken, dem Folter droht.“

Tatsächlich ist die Annahme, den Zusicherungen der Türkei könne in der gegenwärtigen Situation Glauben geschenkt werden, absurd. Folter, unfaire Strafprozesse und sexuelle Misshandlungen von politisch aktiven Frauen durch Sicherheitskräfte halten nach Angaben sämtlicher Menschenrechtsorganisationen an. Es gibt keinen Zweifel, dass Kesbir in der Türkei allerhöchste Gefahr droht.

Auch Prominenz schützt keineswegs vor unmenschlicher Behandlung. Sowohl im Fall Leyla Zana als auch im Fall Abdullah Öcalan hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geurteilt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt wurde.

Der Kurdistan Nationalkongress (KNK) protestiert erneut in aller Schärfe gegen das niederländische Urteil und fordert den niederländischen Justizminister Donner auf, der Auslieferung nicht zuzustimmen.

Um die drohende Auslieferung von Nuriye Kesbir zu verhindern, rufen der KNK und andere kurdische Organisationen, Vereine und Verbände zu einer Protestkundgebung auf. Die Protestkundgebung wird am Donnerstag, den 3. Juni, um 15 Uhr vor der niederländischen Botschaft in Berlin, Klosterstraße 50, stattfinden.

Hintergrund:
Nuryie Kesbir ist Kurdin und Angehörige der ezidischen Religion, die eine verfolgte Minderheit in der Türkei darstellt. Als Politikerin setzt sie sich seit Jahren für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage ein. In dieser Funktion ist sie auch Mitglied im KNK.

Der Kurdistan Nationalkongress (KNK) ist ein Zusammenschluss von über 30 kurdischen Organisationen und 300 kurdischen Persönlichkeiten verschiedener politischer Strömungen und Religionen aus allen Teilen Kurdistans.