KONGRA-GEL Info-Bulletin Nr. 3

 

Unterstützen Sie die Klage gegen die „Terrorliste“!

Aufruf an alle Freundinnen und Freunde des kurdischen Volkes

Am dritten April diesen Jahres setzte die Europäische Union KONGRA-GEL, den Volkskongress Kurdistan, auf die Liste der „terroristischen” Organisationen.
KONGRA-GEL ist eine neue Organisation, die im November 2003 mit dem Ziel gegründet wurde, die Rechte der Kurdinnen und Kurden wirksamer zu vertreten. KONGRA-GEL hat sich ausschließlich friedlichen Aktionsformen verschrieben und strebt einen demokratischen Prozess im Mittleren Osten und der Diaspora an, um seine Ziele zu erreichen, die von der kurdischen Gesellschaft und allen, die sich mit der Problematik ernsthaft beschäftigen, als legitim anerkannt werden. In seinem Programm ächtet der KONGRA-GEL den Gebrauch von Gewalt aus nationalistischen Motiven und präsentiert Vorschläge für eine gewaltfreie Lösung, die das Leben der Kurdinnen und Kurden im Mittleren Osten verändern soll.

Den KONGRA-GEL, der sich nie an militärischen Aktionen beteiligt hat und der ein breites Spektrum an politischen Strömungen zusammenbringt, auf die Liste der „terroristischen” Organisationen zu setzen, drückt ganz klar Unredlichkeit, Ignoranz und Inkompetenz auf Seiten der EU aus. Dieser Beschluss ist ein Schlag gegen die Demokratie und die Menschenrechte und beleidigt die Kurdinnen und Kurden.
Wie Leyla Zana in einem offenen Brief an Javier Solana vom 8. April erklärte, ist „dieser Beschluss der unglücklichste, den die EU in ihrer gesamten Geschichte gefällt hat.”
Die Tatsache, dass eine bedeutende kurdische Organisation in dieser Weise verurteilt werden kann, ohne ein einziges Argument und ohne eine überzeugende Begründung, ist ein deutlicher Ausdruck dafür, wie wenig die EU eine Lösung der kurdischen Frage insgesamt will.
Der Beschluss hat ernste Konsequenzen, da er alle Anstrengungen der Kurdinnen und Kurden für Menschenrechte und Demokratie negiert. Er ist schlicht inakzeptabel.
Europäische Verteidiger der Menschenrechte müssen darauf bestehen, dass die Europäische Justiz diese Verleumdung als üble Nachrede verurteilt. Die EU-Offiziellen, die dafür Verantwortung tragen, müssen vor europäische Gerichte.

Auf menschlicher Ebene ist es essentiell, dass alle, die sich in Europa für eine menschlichere Zukunft und dagegen kämpfen, dass im Namen von Sicherheit willkürliche Unterdrückung stattfindet, darauf bestehen, dass KONGRA-GEL wieder von der Liste der terroristischen Organisationen gestrichen wird.
Wir rufen all diejenigen, die auf den Weg des demokratischen Kampfs und des Respekts vor den Menschenrechten setzen, den die Kurdinnen und Kurden eingeschlagen haben, und auf alle diejenigen, deren Freundschaft zum kurdischen Volk unermüdlich ist, auf:

Treten sie dem KONGRA-GEL als Individuum oder als Gruppe bei,
Erklären sie Ihre Bereitschaft, sich dem KONGRA-GEL anzuschließen, wäre er nicht als terroristisch charakterisiert oder Schließen Sie sich der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nach §173 Absatz 4 an oder klagen sie selbst, um die Kommissionsentscheidung zu annullieren, die KONGRA-GEL als «terroristische Organisation» charakterisiert

Bitte senden sie ihren Namen, ihre Adresse und ihre berufliche Stellung sowie eine Protestbotschaft gegen den EU-Beschluss an die folgende E-Mailadressen:

Justice.for.kongragel@no-log.org und knkberlin@kongrakurdistan.com