AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

25. November 2003

10 Jahre PKK-Verbot : Verbot oder Lösung ?

Nahezu aus dem Blick der Öffentlichkeit verschwunden, greift ein Datum auch nach 10 Jahren tief in das Leben von Kurdinnen und Kurden in Deutschland ein: Am 26. November 1993 erließ der damalige Bundesinnenminister Kanther das Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), gegen bestimmte kurdische Organisationen und Vereine. Dies geschah ausgerechnet in einer Zeit, als der Krieg des türkischen Staates gegen das kurdische Volk einen blutigen Höhepunkt erreicht hatte. Die Menschen in Kurdistan leisteten erbitterten Widerstand und kämpften – auch bewaffnet – gegen Unterdrückung, Zerstörung, Vertreibung, für ihre Befreiung und damals noch für einen eigenen Staat. Auch in Deutschland machten Kurdinnen und Kurden mit zum Teil spektakulären Aktionen auf ihre Situation aufmerksam und darauf, dass deutsche Waffen in Kurdistan gegen die Menschen zum Einsatz kamen. Sie brachten den türkisch-kurdischen Konflikt auf die internationale Tagesordnung. Dies und die breite Unterstützung der PKK durch die kurdische Bevölkerung beunruhigten den türkischen Staat. Das Regime forderte die damalige Bundesregierung auf, auch in Deutschland die PKK zu verbieten. Dies geschah und die Zeitung Hürriyet titelte „Danke, Herr Kohl.“

Das Verbot bedeutete in der Folge für Kurdinnen und Kurden, faktisch von Grundrechten wie denen auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit ausgeschlossen zu werden.

Seit fünf Jahren schweigen auf Initiative der kurdischen Freiheitsbewegung die Waffen im kurdisch-türkischen Konflikt. Ohne Gegenleistung beendete die PKK den Kriegszustand, um den Weg für friedliche Lösungen zu ebnen. Mittlerweile ist die PKK Geschichte. Mit ihrer Selbstauflösung gründete sich im April 2002 der Freiheits- und Demokratiekongress (KADEK), der die friedliche Konfliktlösung in sein Programm aufgenommen hat. Um den Prozess der Demokratisierung fortzuentwickeln, hat sich am 16. November der Kurdische Volkskongress gegründet. Auch Kurdinnen und Kurden in Deutschland wollen sich an diesem demokratischen Umwandlungsprozess aktiv beteiligen. Doch immer noch werden sie durch das PKK-Verbot an einer freien politischen Betätigung gehindert. Nach wie vor werden kurdische Politiker wegen ihrer früheren Zugehörigkeit zur PKK kriminalisiert und zu Haftstrafen verurteilt. Hierbei ist das Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB), in dem keine Einzelstraftat nachgewiesen werden muss, zum wichtigsten Unterdrückungsmittel gegen die Aktivist(inn)en der kurdischen Bewegung in Deutschland geworden. Auf der anderen Seite dient das Vereinsgesetz der Einschüchterung und Desorientierung ihrer einfachen Mitglieder und Sympathisant(inn)en.

Obwohl die Verbotsgründe von 1993 längst beseitigt sind, hält auch diese Bundesregierung an ihrer starren Haltung fest. Zu Recht fordert sie die Türkei zu Demokratisierung, zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Lösung des kurdischen Konflikts auf. Doch darf sie nicht gleichzeitig ihre eigenen Wertmaßstäbe mit Füßen treten. Die Aufrechterhaltung des PKK-Verbotes ermutigt jene militärischen und politischen Kreise in der Türkei, die auf eine Fortsetzung des Krieges drängen. Deshalb:

Das Verbot muss endlich aufgehoben werden !


 
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