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ai Jahresbericht 2003


Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002
TÜRKEI


Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei
Staatsoberhaupt: Ahmet Necdet Sezer
Regierungschef: Abdullah Gül (löste im November Bülent Ecevit im Amt ab)
Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof: Statut nicht unterzeichnet

Rechtsreformen führten zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten und zu einigen Änderungen von Gesetzen, die die freie Meinungsäußerung eingeschränkt hatten. Dennoch wurden erneut zahlreiche gewaltlose politische Gefangene vor Gericht gestellt oder zu Freiheitsstrafen verurteilt, insbesondere wenn sie sich über die Kurdenfrage, die Hochsicherheitsgefängnisse des »Typs F« oder die Rolle des Islams geäußert hatten. Folterungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet und fanden in den Anti-Terror-Trakten von Polizeistationen im Südosten des Landes systematisch Anwendung. Die dafür Verantwortlichen wurden nur selten vor Gericht gestellt. Es trafen Meldungen über zahlreiche Tötungen durch die Sicherheitskräfte ein, bei denen es sich in einigen Fällen um extralegale Hinrichtungen gehandelt haben könnte.

Hintergrundinformationen

Die Koalitionsregierung unter Bülent Ecevit leitete Rechtsreformen ein mit dem Ziel, die Kriterien für den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union zu erfüllen. Im August wurde die Todesstrafe abgeschafft, außer für in Kriegszeiten oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr verübte Verbrechen. Im Februar, März und August verabschiedete das Parlament drei Gesetze, um türkische Rechtsvorschriften mit europäischen Menschenrechtsstandards in Einklang zu bringen. Abgesehen von der Abschaffung der Todesstrafe beinhalteten die Reformen eine Änderung der Inhaftierungsvorschriften und die Novellierung von Gesetzen, die in der Vergangenheit das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten hatten. Allerdings waren einige dieser Gesetzesänderungen weder eindeutig noch ausreichend, um ihr erklärtes Ziel der Verhinderung von Menschenrechtsverstößen wirklich zu erreichen. Außerdem wurden die Änderungen in der Praxis häufig nicht umgesetzt.

Im März erhielt amnesty international auf der Grundlage des Vereinsgesetzes die Genehmigung, ein Büro in der Türkei zu eröffnen.

Im überwiegend kurdischen Südosten der Türkei wurde der Ausnahmezustand in zwei Provinzen im Juli und in den übrigen zwei Provinzen im November aufgehoben.

Im November fanden vorgezogene Parlamentswahlen statt, nachdem mehrere Minister ihren Austritt aus der Regierung erklärt hatten, die sich aus der Demokratischen Linkspartei DSP des Ministerpräsidenten Bülent Ecevit, der Partei der Nationalistischen Bewegung MHP und der Mutterlandspartei ANAP zusammengesetzt hatte. Die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung AKP wurde mit absoluter Mehrheit in die Regierung gewählt, während von den übrigen politischen Parteien nur noch die Republikanische Volkspartei CHP Parlamentssitze erringen konnte. Der stellvertretende AKP-Vorsitzende Abdullah Gül wurde zum Ministerpräsidenten ernannt, nachdem der AKP-Vorsitzende Recep Tayyip Erdogan, ein ehemaliger gewaltloser politischer Gefangener, aufgrund seiner Vorstrafe nicht für das Parlament hatte kandidieren dürfen.

Im Dezember brachte die neue Regierung eine Reihe von Rechtsreformen auf den Weg, die zentrale Fragen wie Folterungen, Straflosigkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung betrafen.

Gewaltlose politische Gefangene

Zahlreiche Personen – darunter Schriftsteller, Journalisten, Gewerkschafter, Politiker, Religionsführer und Menschenrechtsverteidiger – wurden nach wie vor zu Freiheitsstrafen verurteilt oder vor Gericht gestellt, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt hatten.

Mit den neu erlassenen Gesetzen wurden zwar Straftatbestände enger gefasst und Höchststrafen zum Teil herabgesetzt, dennoch blieben wegen des vagen Wortlauts der neuen Rechtsvorschriften Bedenken bestehen. Nach Verabschiedung der neuen Gesetze wurden mehrere Gerichtsverfahren eingestellt und bereits verhängte Urteile aufgehoben. Dennoch befanden sich viele gewaltlose politische Gefangene weiterhin in Haft, und politische Prozesse wurden fortgesetzt. Vertreter von Menschenrechtsorganisationen, politischen Parteien und Gewerkschaften, die sich gegen die Isolationshaft in Gefängnissen des »Typs F« wandten, wurden nach wie vor auf der Grundlage von Paragraph 169 des Strafgesetzbuchs der »Unterstützung illegaler bewaffneter Organisationen« angeklagt. Bei vielen von ihnen handelte es sich vermutlich um gewaltlose politische Gefangene.

Turgut Koçak, Hasan Yavas und Necmi Özyurda, Mitglieder der Sozialistischen Arbeiterpartei der Türkei TSIP, waren im Mai 2001 wegen »Unterstützung und Gewährung von Unterschlupf für Mitglieder bewaffneter Gruppen« zu Haftstrafen von jeweils 45 Monaten verurteilt worden, weil sie Proteste gegen die Gefängnisse des »Typs F« unterstützt hatten. Die Anklage bezog sich auf eine Demonstration außerhalb des TSIP-Büros im Dezember 2000. Im Rahmen einer darauf folgenden Durchsuchung waren in den TSIP-Büroräumen Plakate und Spruchbänder mit Texten zum Hungerstreik in den Gefängnissen des »Typs F« gefunden worden, wobei Turgut Koçak, Hasan Yavas und Necmi Özyurda aussagten, dass Dritte diese dort deponiert haben müssen. Das Urteil gegen die drei Männer wurde im November 2001 bestätigt. Turgut Koçak und Necmi Özyurda mussten ihre Strafe im März 2002 antreten, Hasan Yavas im Mai.

Folterungen und Misshandlungen

Es wurde weiterhin über Folterungen berichtet, wobei zunehmend Methoden Anwendung fanden, die keine sichtbaren Spuren am Körper hinterlassen. Häftlinge mussten Folterungen zum Beispiel in Form von Elektroschocks, dem Aufhängen an den Armen und der falaka (Schläge auf die Fußsohlen) ertragen. Weitere, laut Berichten regelmäßig angewandte Folter- und Misshandlungsmethoden bestanden in schweren Schlägen, dem sexuellen Missbrauch, dem Abspritzen mit kaltem Wasser aus Hochdruckstrahlern, dem Nacktausziehen während der Verhöre, Todes- und Vergewaltigungsdrohungen sowie sonstigen psychischen Folterungen wie Schlaf- und Nahrungsentzug und die Verweigerung des Toilettengangs. Nach vorliegenden Meldungen wurden inhaftierte Frauen und Mädchen häufig sexuell missbraucht oder es wurde ihnen die Vergewaltigung angedroht; in einigen Fällen blieb es nicht bei der Androhung.

Zu den Opfern zählten Bürger, die pro-kurdischer, islamistischer oder linksgerichteter Aktivitäten verdächtigt wurden oder die sich für die Aufnahme der kurdischen Sprache in die Lehrpläne einsetzten. Andere waren unter dem Verdacht strafbarer Handlungen oder allein aus dem Grund festgenommen worden, weil sie den Anordnungen der Sicherheitskräfte nicht Folge geleistet hatten. Unter dem Verdacht des Diebstahls oder des Einbruchs verhaftete Personen – darunter zahlreiche Kinder – sahen sich im Gewahrsam regelmäßig Schlägen ausgesetzt.

Hamdiye Aslan, eine 37-jährige Kurdin und Mutter von fünf Kindern, wurde im März des Berichtsjahres in Mardin in der Provinz Kiziltepe festgenommen und zwei Tage lang im Anti- Terror-Trakt der Polizeizentrale von Mardin in Haft gehalten. Berichten zufolge wurde sie entkleidet und mit einem Schlagstock anal vergewaltigt, wobei man ihr die Augen verbunden, sie bedroht und verhöhnt hat, als sie die Täter anflehte, von ihrem Tun abzulassen. Hamdiye Aslan blieb im Mardiner Gefängnis knapp drei Monate lang inhaftiert, bis die Behörden sie für die Dauer des Prozesses auf freien Fuß setzten. Medizinische Gutachten bestätigten ihre Foltervorwürfe. Der Staatsanwalt von Mardin leitete eine Untersuchung gegen fünf Polizeibeamte ein, die Hamdiye Aslan gefoltert haben sollen, und die türkische Ärztekammer strengte ein Verfahren gegen zwei Ärzte an, die zuvor ausgesagt hatten, dass die Frau nicht gefoltert worden sei.

Am 3. April wurde Tekin Demir zusammen mit seinem Sohn um 5 Uhr morgens unter dem Verdacht der Unterstützung einer illegalen Organisation in der Wohnung der Familie festgenommen und zwei Tage lang im Anti-Terror-Trakt der Polizeizentrale von Ankara in Gewahrsam gehalten. Während der Haft wurden Tekin Demir Berichten zufolge die Augen verbunden, er wurde nackt ausgezogen und mit Elektroschocks gefoltert, mit kaltem Wasser abgespritzt, geschlagen und bedroht. Seine Peiniger rissen ihm Kopfhaare und den Schnurrbart aus, verbrühten seine Finger mit heißem Wasser und stellten sich auf seine Hände, während er am Boden lag. Als ihn ein Arzt am Ende der Haft untersuchte, wurden seine Verletzungen nicht notiert. Nachdem Tekin Demir jedoch offiziell Beschwerde eingereicht hatte, wurden bei einer gerichtsmedizinischen Untersuchung zahlreiche Verletzungen und sonstige körperliche Beschwerden diagnostiziert.

Lang andauernde Polizeihaft ohne Kontakt zur Außenwelt

Nach einer Verfassungsänderung im Oktober 2001 billigte das Parlament im Februar 2002 ein Gesetz, das die maximal zulässige Frist, die festgenommene Personen im Gewahrsam der Polizei oder Gendarmerie festgehalten werden dürfen, bevor sie einem Richter vorgeführt werden müssen, auf vier Tage verkürzte. Die neuen Rechtsvorschriften sahen zudem eine Verkürzung der Dauer der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt von vier Tagen auf maximal 48 Stunden für Personen vor, denen Straftaten vorgeworfen werden, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsgerichte fallen. Diese Änderungen bewirkten jedoch keine Beendigung der weit verbreiteten Folterungen und Misshandlungen, die vor allem in den ersten 24 Stunden nach der Festnahme stattfinden.

Straflosigkeit

Folteropfer, die versuchten, ihre Beschwerden vor Gericht zu bringen, mussten nach wie vor viele Hürden nehmen. Häftlingen wurden häufig die Augen verbunden, so dass die Täter unerkannt blieben. Medizinische Beweise für Folterungen wurden oft unterschlagen. Ärzte, die Folterungen dokumentierten, sahen sich vielfach Schikanen ausgesetzt. Die Einschüchterung von Opfern und Zeugen und ein allgemeines Klima der Angst trugen ebenso wie das zögerliche Verhalten von Staatsanwälten, gegen Angehörige der Sicherheitskräfte zu ermitteln, zur Fortdauer der Straflosigkeit bei. Es wurden Aussagen, die Berichten zufolge unter Folterungen zustande gekommen waren, in die Gerichtsakten aufgenommen. Richter weigerten sich häufig, Foltervorwürfen nachzugehen.

Erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der strafrechtlichen Verfolgung von Folterhandlungen führten in mehreren Fällen dazu, dass die Täter straffrei ausgingen. Angeklagte Polizeibeamte erschienen nicht zur Anhörung. In manchen Fällen legten ihre Anwälte die Vertretung nieder oder händigten angeforderte Unterlagen nicht aus.

Die zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilte Gülderen Baran war 1995 im Anti-Terror-Trakt der Polizeizentrale in Istanbul gefoltert worden. Durch wiederholtes Aufhängen an den Armen hat sie an beiden Armen Lähmungen davongetragen. Fünf Polizeibeamte, die für die Folterungen als verantwortlich galten, wurden vor Gericht gestellt. Trotz der Eingeständnisse eines Hauptkommissars und eines Polizeibeamten während des laufenden Verfahrens, dass sie Gewalt angewandt und Gülderen Baran Schläge versetzt hätten, wurde der Prozess am 12. März wegen Verjährung eingestellt. Die vor Gericht angeklagten Beamten waren während des gegen sie anhängigen Verfahrens nicht vom Dienst suspendiert worden. Einer von ihnen wurde später in eine führende Position befördert.

Am 16. Oktober verurteilte ein Gericht zehn Polizisten, die angeklagt waren, 1996 in Manisa 15 Jugendliche und einen Lehrer gefoltert zu haben, zu Gefängnisstrafen zwischen fünf und elf Jahren.

Hochsicherheitsgefängnisse

Das Thema Isolationshaft wurde weiterhin heftig diskutiert. Die Behörden errichteten weitere elf Gefängnisse des »Typs F« und ließen neue Trakte an bestehende Gefängnisse anbauen, in denen Gemeinschaftsschlafsäle durch kleinere Zellen ersetzt wurden. Tausende Insassen der sechs bereits existierenden Gefängnisse des »Typs F« wurden über lange Zeiträume hinweg in Einzelhaft oder in »Kleinstgruppenisolation« gehalten, was möglicherweise grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkam. Erneute Hungerstreiks der Insassen forderten im Berichtsjahr 21 Menschenleben, womit sich die Zahl der Todesfälle aufgrund von Hungerstreiks auf mindestens 57 erhöhte. Obwohl der Justizminister im Oktober die Bedingung aufhob, dass Gefangene sich nur zu privaten Gesprächen treffen dürfen, wenn sie an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, wurden diese Treffen auf fünf Stunden pro Woche begrenzt und damit anders lautenden Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter keine Rechnung getragen. Es gingen zahlreiche Berichte über Misshandlungen an Insassen der Gefängnisse des »Typs F« ein, die sich allerdings wegen des eingeschränkten Zugangs zu diesen Hafteinrichtungen nur schwer überprüfen ließen.

Rechte von Minderheiten

Im September ratifizierte die Türkei das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.

Ungeachtet von Rechtsreformen, mit denen eine Lockerung der Einschränkungen für die öffentliche Kundgabe kurdischer Identität erzielt werden sollte, konnten Beobachter in der Praxis keine wesentlichen Verbesserungen erkennen. Im August erfolgte eine Gesetzesänderung, mit der Sprachkurse und Radio- und Fernsehsendungen in Sprachen erlaubt wurden, die »traditionsgemäß von türkischen Bürgern im täglichen Leben verwandt und gesprochen werden«. Eine Woche nach Verabschiedung dieses Gesetzes wurde jedoch der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft in Diyarbakir vom Erziehungsministerium von seinem Lehrerposten entbunden, weil er Berichten zufolge in einer Rede Sendungen in der »ersten Sprache« befürwortet hatte. Offensichtlich genehmigten die Behörden keine Kurse in kurdischer Sprache. Zudem wurden Tausende Personen verhaftet, weil sie Petitionen unterschrieben hatten, in denen sie das Recht einforderten, in kurdischer Sprache unterrichtet zu werden. Mehrere der Festgenommenen sollen gefoltert oder misshandelt worden sein, gegen einige erhoben die Behörden wegen Unterstützung der bewaffneten Oppositionsgruppe PKK oder ihrer Nachfolgeorganisation KADEK Anklage. Nach den Gesetzesänderungen wurden Berichten zufolge einige der Angeklagten freigesprochen, während gegen andere weiterhin Verfahren anhängig waren.

Im Laufe des Jahres 2002 wurden mehrere Prozesse gegen Eltern eröffnet, die für ihre Kinder kurdische Namen eintragen lassen wollten.

Abdullah Yagan wurde im Juli vom Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir zu einer Haftstrafe von 45 Monaten verurteilt, weil er in seinem Minibus Passagieren kurdische Musik vorgespielt hatte.

Im Juli strengte die Staatsanwaltschaft in Siirt ein Gerichtsverfahren gegen Eltern an, um sie zu zwingen, die kurdischen Namen ihrer Kinder abzuändern. In diesem Fall ging es um die Kinder von 19 Familien, die in der Zeit zwischen dem 10. Juli 1997 und dem 19. März 2002 geboren worden waren.

Elf Lehrer und Lehrerinnen und ein Ingenieur wurden am 10. Mai in Gewahrsam genommen und Berichten zufolge von der Polizei gefoltert und misshandelt, wobei sie unter anderem mit in kurdischer Sprache geschriebenen Büchern geschlagen worden sein sollen. Das Staatssicherheitsgericht sprach sie am 5. September von der Anklage der Unterstützung einer illegalen Organisation frei. Allerdings wurden nach einer internen Untersuchung durch das Erziehungsministerium zehn der Lehrer und Lehrerinnen in andere Regionen des Landes versetzt, weil »in ihren Wohnungen kurdische Bücher gefunden worden waren«.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger mussten weiterhin Schikanen, Einschüchterungsmaßnahmen und Strafverfolgungen hinnehmen.

Im Zusammenhang mit ihren Menschenrechtsaktivitäten stellten die Behörden Osman Baydemir, den Leiter des Menschenrechtsvereins IHD in Diyarbakir, und Eren Keskin, Leiterin des IHD-Büros in Istanbul, unter Anklage. Der Vorsitzende des IHD-Büros in Bingöl, Ridvan Kizgin, wurde im Januar festgenommen, nachdem er an einer Gedenkfeier für zwei Vertreter der legalen pro-kurdischen Demokratischen Volkspartei HADEP teilgenommen hatte, die im Januar 2001 dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen waren. Ridvan Kizgin kam im März für die Dauer seines Prozesses vorläufig aus der Haft frei.

Nach einer Razzia im September 2001 im Büro der Türkischen Menschenrechtsstiftung in Diyarbakir wurde der Leiter des Büros, der Anwalt Sezgin Tanrikulu, angeklagt, ohne Genehmigung ein Gesundheitszentrum eröffnet zu haben. Im April 2002 sprach ihn ein Gericht von dieser Anklage frei. Im Oktober 2002 wurde jedoch ein neuer Prozess gegen Sezgin Tanrikulu und auch gegen Eren Keskin eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft legte beiden zur Last, die türkischen Streitkräfte und die Sicherheitsdienste beleidigt zu haben, weil sie auf einem Menschenrechtssymposium, das vom IHD-Büro in Diyarbakir im Dezember 2001 organisiert worden war, erklärt hatten, dass in der Türkei nach wie vor systematisch gefoltert werde.


Berichte und Missionen von amnesty international

Berichte

Turkey: Constitutional amendments – Still a long way to go (ai-Index: EUR 44/007/2002)

Turkey: Torture and prolonged detention in the Region under State of Emergency (ai-Index: EUR 44/010/2002)

Turkey: Systematic torture continues in 2002 (ai-Index: EUR 44/040/2002)


Missionen

Im März, Mai, Juni und September besuchten Delegierte von amnesty international die Türkei, um vor Ort die Menschenrechtssituation zu recherchieren und um als Prozessbeobachter an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen.

Im Internet ist der gesamte Jahresbericht einzusehen und auch zu bestellen