amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0
Telefax: 0228/63 00 36
E-mail: info@amnesty.de

Urgent Action

UA 134/03
ai-Index: EUR 44/015/2003
15. Mai 2003 - md

SORGE UM SICHERHEIT


Türkei: Frau K.Ö.

amnesty international fürchtet um die Sicherheit der Kurdin K.Ö., die wiederholt Morddrohungen erhalten hat, mit vorgehaltener Schusswaffe bedroht wurde und deren Wohnung von der Polizei durchsucht wurde. Seit ihrer Folterung und Vergewaltigung durch Polizisten am 19. November 1999 wird Frau K.Ö. (der vollständige Name ist amnesty international bekannt, wird zum Schutz der Person jedoch nicht genannt) immer wieder bedroht und drangsaliert, womit die Polizei offenbar erreichen will, dass sie ihren Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht weiterverfolgt.
Am 23. April 2003 durchsuchten Polizisten Berichten zufolge die Wohnung von Frau K.Ö. und drohten damit, sie zu töten, sollte sie ihre Beschwerde gegen die türkischen Behörden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht zurückziehen. Am 28. April 2003 ging Frau K.Ö. zum Büro des „Türkischen Menschenrechtsvereins“ (Insan Haklari Dernegi – IHD), der größten Menschenrechts-organisation des Landes, in Adana, um sich über diesen Polizeieinsatz zu beschweren. Auf ihrem Heimweg zwangen dieselben Polizeibeamten die Frau Berichten zufolge mit vorgehaltener Waffe, in ihren Wagen zu steigen, verbanden ihr die Augen und bedrohten sie erneut mit dem Tode. Als sie ihnen sagte, dass sie ihre Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nicht zurückziehen würde, warfen die Polizisten sie dem Vernehmen nach aus dem Wagen. Ihre Rechts-anwälte haben wegen der jüngsten Vorkommnisse Beschwerde beim Ankläger des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingelegt.
Seitdem Frau K.Ö ihren Angaben zufolge im Jahr 1999 in ihrer Wohnung vergewaltigt und auf auf andere Weise gefoltert wurde, ist sie wiederholt Angriffen, Hausdurchsuchungen und häufigen Drohungen ausgesetzt gewesen. Die Drangsalierungen hörten für einen kurzen Zeitraum auf, nach-dem amnesty international eine Eilaktion für sie gestartet hatte (UA 186/00 vom 29. Juni und 22. November 2000), aber im November 2000 kamen erneut Polizisten zu ihr nach Hause und schlugen sie dem Vernehmen nach, um sie dazu zu zwingen, ein Schriftstück zu unterzeichnen, das sie jedoch nicht lesen konnte, weil sie Analphabetin ist. Im April und Juni 2001 fanden offenbar weitere Haus-durchsuchungen statt, wobei die Polizei sie erneut aufforderte, ihre Beschwerde zurückzuziehen. Die türkischen Gerichte haben bislang alle Versuche von Frau K.Ö. abgewiesen, Strafanzeige gegen die betreffenden Polizisten zu erstatten. Daraufhin haben die Rechtsanwälte von Frau K.Ö. sich in dieser Angelegenheit an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gewandt.
Der türkische Staatsanwalt und das Gericht, welches ihre ursprüngliche Klage gegen die Polizisten zurückgewiesen hatte, weigerten sich auch, ein diesbezügliches psychiatrisches Gutachten entgegenzunehmen, das vom Psychosozialen Trauma-Zentrum der Medizinischen Fakultät Çapa der Universität Istanbul erstellt worden war. Darin heißt es, dass Frau K.Ö. an einem chronischen post-traumatischen Stresssyndrom leidet und aller Wahrscheinlichkeit nach, ein Trauma erlitten hatte.


EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie


- sich angesichts der von Frau K.Ö. gemeldeten Drohungen und Drangsalierungen besorgt zeigen;
- die türkischen Behörden auffordern, umgehend in Absprache mit Frau K.Ö. wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz einzuleiten;
- darum bitten, über die eingeleiteten Schutzmaßnahmen informiert zu werden;
- fordern, dass umfassende und unabhängige Untersuchungen der gemeldeten Bedrohung, Drangsa-lierung und Misshandlung von Frau K.Ö. eingeleitet, die Verantwortlichen ermittelt und vor Gericht gestellt werden;
- sich darüber besorgt zeigen, dass diese Übergriffe offenbar mit der in Kürze vor dem Europäi-schen Gerichtshof für Menschenrechte stattfindenden Verhandlung bezüglich der Vergewaltigung und Folterung von Frau K.Ö. zusammenhängen.


APPELLE AN:
Herrn Abdulkadir Aksu, Ministry of Interior, Içisleri Bakanligi, 06644 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Innenminister – korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 418 1795

Herrn Cemil Çiçek, Ministry of Justice, Adalet Bakanligi, 06659 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Justizminister – korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 418 5667

KOPIEN AN:
Herrn Abdullah Gül, Office of the Prime Minister, Basbakanlik, 06573 Ankara, TÜRKEI
(Minister und Beauftragter für Menschenrechtsfragen – korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 417 0476

Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei
Rungestr. 9, 10179 Berlin
(S. E. Herrn Osman Taney Korutürk)
Telefax: 030-2759 0915
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Juni 2003 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English, Turkish or your own language:
- expressing concern at the threats and ill-treatment reported by K.O.;
-calling for immediate steps be taken to guarantee her safety in accordance with her wishes;
- urging the authorities to conduct a full and impartial investigation into the threats and assaults, for the results to be made public and for those responsible to be brought to justice;
- expressing concern that the threats appear to be related to the forthcoming case at the European Court of Human Rights of those accused of raping and torturing K.O.