AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

31. März 2003

Prozesseröffnung gegen zwei kurdische Politiker vor dem OLG Celle

Am 1. April wird der Prozess gegen Ali K. und Hasan A. vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle eröffnet. Beiden Politikern wird Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) vorgeworfen. Sie sollen laut Generalbundesanwalt (GBA) „dem führenden Funktionärskörper der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehört“ und sich in diesem Rahmen in Deutschland politisch betätigt haben. Konkrete Tatvorwürfe gibt es in diesem Verfahren nicht.

Ali K. wurde aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofes am 14. Oktober 2003 an der deutsch-tschechischen Grenze festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Hasan A. befand sich bis zum 1. Februar 2003 auf freiem Fuß. Erst aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts (OLG ) Celle wurde er am 1. Februar 2003 in Köln auf dem Weg zu einer genehmigten Demonstration fest- und in Untersuchungshaft genommen. Das OLG hat in seiner Verfügung dem Kurden unterstellt, dass bei ihm Fluchtgefahr bestehe, obgleich laut Haftbeschwerde seines Verteidigers bei dem Angeschuldigten „keine Verhaltensänderungen“ und „keine Fluchtanzeichen erkennbar gewesen“ seien. Er habe vielmehr mit ihm in der Verfahrensentwicklung zusammen gearbeitet, in „festen sozialen Bedingungen mit seiner Familie gelebt und sei stets postalisch erreichbar“ gewesen. Deshalb sei der Haftgrund in „unzulässiger Weise mit Mutmaßungen und Befürchtungen begründet“. Sowohl das OLG Celle als auch der GBA wiesen die Beschwerde von Rechtsanwalt Johannes Pausch zurück, so dass sich Hasan A. seit dem 1. Februar in U-Haft befindet.

Auch dieser Prozess und die Vorwürfe gegen die beiden Politiker werden erneut deutlich machen, dass an einer Lösungsfindung nach wie vor kein Interesse besteht und statt dessen das Feindbild „Kurde/PKK“ aufrecht erhalten bleiben soll. Nicht die Suche nach Lösungen steht im Vordergrund, sondern auch nach 10 Jahren PKK-Verbot die strafrechtliche Verfolgung der politischen Betätigung kurdischer Menschen in diesem Land. Diese Haltung stellt ein Armutszeugnis und ein Versagen der in Deutschland verantwortlichen Politiker/innen dar, die derzeit so sehr darum bemüht sind, sich als Friedensfreunde zu profilieren. Zur einer friedenspolitischen Orientierung gehört allerdings auch die Bereitschaft, auf die Menschen der kurdischen Bewegung zuzugehen und mit ihnen in einen Dialog einzutreten.

Der Prozess findet statt:
am 1. April 2003, um 10.30 Uhr, vor dem Oberlandesgericht , Sitzungssaal 94, in Celle, Kanzleistraße




 
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