Rote Hilfe e.V.
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Göttingen, den 17.3.2003

Presseerklärung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.

Rote Hilfe schickt Menschenrechtsdelegation nach Kurdistan

Anlässlich des kurdischen Newrozfestes wird eine Delegation der Roten Hilfe e.V. aus München in die kurdischen Gebiete der Türkei reisen. Die dreiköpfige Gruppe wird sich in Gesprächen mit Vertretern des Menschenrechtsvereins IHD, der Demokratischen Volkspartei DEHAP sowie der Demokratieplattform in den Städten Mardin und Diyarbakir über die Menschenrechtssituation in den kurdischen Landesteilen informieren. In Mardin wird die Rote-Hilfe-Delegation am 21. März an den Newrozfeierlichkeiten teilnehmen um zu beobachten, ob das Fest störungsfrei und friedlich gefeiert werden kann.
Newroz ist das traditionelle Neujahrsfest, das im Mittleren Osten von vielen Völkern am 21. März begangen wird. In Kurdistan gilt es als ein Tag des Widerstandes gegen Unterdrückung und ist in den letzten Jahren von Millionen von Menschen in Form von Friedenskundgebungen gefeiert worden. Kurdische Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass es während des diesjährigen Newrozfestes zu massiven Einschüchterungen, Verboten und Übergriffen durch Polizei und Militär kommt.
Die kurdischen Provinzen der Türkei dienen als Aufmarschgebiet der türkischen und der US-Armee für einen Überfall auf Südkurdistan und den Irak. Vor dem Hintergrund des drohenden Krieges ist es zu einer deutlichen Zunahme von Menschenrechtsverletzungen in der gesamten Türkei gekommen. Letzte Woche wurde die Demokratiepartei des Volkes HADEP, die in den kurdischen Gebieten die stärkste Partei darstellt und eine Vielzahl von Bürgermeistern stellt, vom Verfassungsgericht der Türkei verboten. Hunderte von Menschen, die gegen den Krieg und die Isolationshaft von Abdullah Öcalan demonstrierten, wurden in der letzten Zeit festgenommen und von der Polizei zum Teil schwer misshandelt.

Die Rote Hilfe e.V. ist eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt. Sie konzentriert sich auf politisch Verfolgte aus der BRD, bezieht aber auch nach Kräften Verfolgte aus anderen Ländern ein. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften, wegen Teilnahme an spontanen Streiks, wegen Widerstand gegen polizeiliche Übergriffe oder wegen Unterstützung der Zusammenlegungsforderung für politische Gefangene ihren Arbeitsplatz verlieren, vor Gericht gestellt, verurteilt werden. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.
In ihrer Satzung verpflichtet sie sich: "Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr." (aus §2 der Satzung der Roten Hilfe)