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Urgent Action


UA-Nr: UA-340/2002
AI-Index: EUR 44/055/2002
Datum: 25.11.2002

DROHENDES "VERSCHWINDENLASSEN"

Türkei: Siddik Kaya, Bauer

amnesty international ist um die Sicherheit von Siddik Kaya besorgt, der seit dem 20. November 2002 im Bezirk Varto der Provinz Mus im Südosten des Landes "verschwunden" ist.

Siddik Kaya ist Berichten zufolge am 20. November 2002 gegen 17:00 Uhr auf seinem Mobiltelefon angerufen worden, als er bei seiner Schwester in Varto zu Besuch war. Der Anrufer gab sich als Celal Sen, Unteroffizier der Gendarmerie in Varto, aus.

Siddik Kaya hat dann das Haus seiner Schwester verlassen, offenbar um sich mit Celal Sen an einer Brücke am Ortseingang zu treffen. Seine Familie hat seitdem nichts mehr von ihm gehört. Die Sorge um ihn wird noch durch die Tatsache verstärkt, dass Siddik Kaya in der Vergangenheit wiederholt von der Gendarmerie inhaftiert worden war. Der Türkische Menschenrechtsverein (IHD) hat sich inzwischen wegen des "Verschwindens" von Siddik Kaya an die Behörden gewandt und sich nach seinem Verbleib erkundigt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die in der türkischen Strafprozessordnung (CMUK) festgelegten Vorschriften zur schnellen und korrekten Registrierung von Häftlingen und zur Benachrichtigung der Angehörigen werden nach wie vor in den meisten Fällen nicht beachtet. Die Missachtung dieser Vorschriften ist nicht nur für die Familien der Opfer in hohem Maße besorgniserregend, sondern schafft auch die Bedingungen für "Verschwindenlassen" und Folterungen.

Wer im Verdacht steht, gegen die Antiterrorgesetze verstoßen zu haben, kann seit Januar 2002 bis zu 48 Stunden ohne Kontakt zu einem Rechtsanwalt in Polizeigewahrsam gehalten werden. Nach spätestens vier Tagen müssen Gefangene einem Richter vorgeführt werden. In den beiden Provinzen, die sich derzeit im Ausnahmezustand befinden, kann diese Frist um zehn Tage verlängert werden. Während der verlängerten Haftperiode muss den Inhaftierten zwar der Zugang zu einem Rechtsanwalt ermöglicht werden, was in der Praxis jedoch häufig nicht geschieht.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

sich um die Sicherheit von Siddik Kaya besorgt zeigen und darauf dringen, dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um seinen Aufenthaltsort zu ermitteln und seine Familie darüber zu unterrichten;
darauf dringen, dass Siddik Kaya, sollte er sich in Haft befinden, umgehend der Zugang zu einem Rechtsanwalt gewährt wird;
darauf dringen, dass er menschenwürdig behandelt und auf keinen Fall misshandelt oder gefoltert wird;
die türkischen Behörden an ihre Verpflichtung gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ("Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.") erinnern.

APPELLE AN:
Abdulkadir Aksu, Ministry of Interior, Içisleri Bakanligi, 06644 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI
(Innenminister – korrekte englische Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 418 1795

General Mehmet Sener Eruygur, Jandarma Kuvvetleri Komutanligi, Bakanliklar, 06100 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Oberkommandierender der Gendarmerie)
Telefax: (00 90) 312 418 9208

KOPIEN AN:

Ertugrul Yalçinbayir, Office of the Prime Minister, Baþbakanlýk, 06573 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI, (Minister und Beauftragter für Menschenrechtsfragen – korrekte englische Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 417 0476

Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei, Rungestr. 9, 10179 Berlin
(S. E. Herrn Osman Taney Korutürk)
Telefax: 030-2759 0915
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Januar 2002 keine Appelle mehr zu verschicken.