Deutsch-Kurdische-Gesellschaft e.V.
c/o Rechtsanwältinnen Angelika Lex und Juliane Scheer

Landwehrstr. 55
80336 München
Tel. 089-54404434

 
Presseerklärung:

Aufhebung des PKK-Verbots statt Kriminalisierung

Gestern wurde von der Staatsanwaltschaft und Polizei in München ein kurdischer Verein sowie eine Vielzahl von Privatwohnungen durchsucht, Computer, Handys, Zeitungen, Bücher u.a. beschlagnahmt und auch 22 Personen vorübergehend festgenommen.

Vorwurf ist der Verstoß gegen das Vereinsgesetz.

Mit Verfügung des Bundesinnenministers vom November 1993 wurde die Betätigung für die PKK verboten. Dies geschah als Reaktion auf eine Reihe gewalttätiger Auseinandersetzungen, an denen KurdInnen beteiligt waren. In der Folge gab es eine Vielzahl von Durchsuchungen, Verhaftungen und auch Verurteilungen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Unterstützung der PKK.

Seit der völkerrechtswidrigen Verschleppung Abdullah Öcalans im Jahr 1999 und seiner Inhaftierung hat sich aufgrund seiner Initiative die Politik der PKK jedoch grundlegend geändert:

Er erklärte die Beendigung des bewaffneten Kampfes, im Vordergrund seiner politischen Bestrebungen steht nun die Friedensinitiative. Sämtliche bewaffneten Kämpfer wurden zurückgezogen. Auch in Deutschland gab es seither keinerlei Gewalttaten mehr. Dennoch hat sich an der Haltung der Bundesrepublik nichts geändert. Es gibt nicht nur keinerlei Bestrebungen, das Verbot aufzuheben, man weigert sich auch die massiven Veränderungen zur Kenntnis zu nehmen. Statt dessen wird unverändert die strafrechtliche Verfolgung von Kurdinnen und Kurden weiter betrieben, die hier nichts anderes tun, als sich mit einer friedlichen Lösung des Kurdistan-Konflikts zu befassen.

Die Vorwürfe gegen die KurdInnen lauten daher auch nicht, irgendwelche Gewalttaten begangen zu haben, sondern ausschließlich, sich mit den Inhalten der PKK, die jetzt seit Jahren rein friedenspolitischer Natur sind, zu beschäftigen.

Sogar in der Türkei gab es bereits vor einigen Jahren ein Amnestiegesetz, das gerade diese Delikte straffrei stellte, die Bundesrepublik Deutschland verfolgt jedoch ohne wenn und aber.

Angelika Lex, Rechtsanwältin, Vorstand der Deutsch-kurdischen-Gesellschaft: "Die Bundesrepublik ist den Entwicklungen um Jahre hinterher. Während die Türkei PKKler amnestiert, werden sie in der Bundesrepublik noch immer verfolgt und kriminalisert. Hier ist die BRD schlimmer als die Türkei. Seit der Richtungsänderung der PKK kommen von ihr ausschließlich Friedensinitiativen. Die BRD jedoch kriminalisiert nach wie vor die Menschen, die diese Friedensinitiativen unterstützen. Damit arbeitet die BRD mit an der Verhinderung einer friedlichen Lösung. Die BRD ist ein Teil des Problems und nicht Teil der Lösung."