Initiative “Freiheit für Nuriye Kesbir“
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Amsterdam, 30. August 2002

 

- Kein Urteil im Kesbir-Auslieferungsverfahren

Heute fand im Amsterdamer Gericht im Auslieferungsverfahren von Frau Nuriye Kesbir die zweite Hauptverhandlung statt, die ca. 8 Stunden andauerte. Dem Gesuch der Anwälte auf Freilassung wurde nicht stattgegeben. Der nächste Verhandlungstermin wurde für in ca. zwei Monaten angesetzt.

Frau Kesbir gab eine Prozesserklärung ab, in der sie das Verfahren als ein politisches bezeichnete. Weiterhin wies sie daraufhin, dass die Begründung der Türkei für ihre Auslieferung unkonkret sei. Falls ihre Auslieferung einen Beitrag zu einer demokratischen Lösung der kurdischen Frage darstellen könnte, sei sie jederzeit bereit, freiwillig auszureisen.

Der Gerichtssaal reichte mit 70 Zuschauerplätzen bei weitem nicht aus. Hunderte von Kurdinnen und Kurden warteten vor dem Gerichtsgebäude auf den Ausgang des Verfahrens und drückten ihre Solidarität mit Parolen und Liedern aus.

Als Prozessbeobachterinnen waren aus Deutschland Vertreterinnen des Internationalen Menschenrechtsvereins Bremen, des FrauenRechtsBüros gegen sexuelle Folter und der Informationsstelle Kurdistan angereist. Desweiteren war eine Delegation des Kurdistan Nationalkongress, Kriegsversehrte aus Kurdistan, der Partei der Freien Frau (PJA) und vieler weiterer kurdischer Institutionen anwesend. Auch holländische Medien zeigten grosses Interesse an dem Prozess.

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