YEK-KOM, Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland e.V.
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8 Jahre PKK-Verbot sind genug !

Am 26. November jährt sich zum achten Mal das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther erlassene Betätigungsverbot für die PKK.


In der Folgezeit wurden zahlreiche Kurdinnen und Kurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) angeklagt und zu Haftstrafen verurteilt. Die Strafverfolgungsbehörden ermittelten massenhaft gegen Aktivist(inn)en der PKK, die Grundrechte der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit wurden faktisch außer Kraft gesetzt und es kam zu weiteren Verschärfungen des Ausländerrechts.

Eine beispiellose, von der Politik, Justiz, Polizei und einem Großteil der Medien betriebene Hetze gegen die kurdische Bevölkerung führte dazu, dass in der Öffentlichkeit das Bild des "terroristischen Kurden" dominierte.

Die Bundesregierung aus Sozialdemokraten und Bündnisgrünen setzt die Repressionspolitik ihrer Vorgängerin nahtlos fort. Sie ignoriert den umfassenden Strategiewandel, den die kurdische Bewegung vor drei Jahren mit der einseitigen Beendigung des bewaffneten Kampfes vollzogen hat. Um den historischen Konflikt mit friedlichen politischen Mitteln zu lösen, hat die PKK mit ihrem grundlegenden Schritt beachtenswürdige Vorleistungen erbracht. Sie hat letzten Endes die immer wieder gestellten Bedingungen für eine Aufhebung des PKK-Verbots, nämlich den bewaffneten Kampf einzustellen und auf Gewaltanwendung zu verzichten, erfüllt.

Was also will die Bundesregierung ?

Offenbar im Einvernehmen mit der Türkei die vollständige Unterwerfung der PKK.
Jüngste Beispiele hierfür sind die Verhaftung des kurdischen Politikers Sahin Engizek, der Ende Oktober wegen seiner offenen diplomatischen Arbeit verhaftet wurde sowie die Durchsuchung des "Vereins Kurdischer Arbeitgeber e.V." und der Wohnungen von sechs Vorstandsmitgliedern am 21. November in Frankfurt.

Warum werden die Verbote kurdischer Organisationen und das Betätigungsverbot für die PKK aufrecht erhalten und nach wie vor rigoros umgesetzt, wo sich doch die Kurdinnen und Kurden seit langem in Deutschland friedlich verhalten und die PKK seit 1999 sich für eine friedliche Lösung der Kurdenfrage in der Türkei den bewaffneten Kampf aufgegeben hat, ihre Kämpferinnen und Kämpfer zurückgezogen und allein auf eine friedliche und demokratische Lösung setzt ?

Warum schafft es die SPD/ Bündnisgrüne Regierung nicht, über den Schatten von Manfred Kanther zu springen und ein in erster Linie politische motiviertes Verbot, das geradezu unmenschliche Auswirkungen auf Zehntausende von kurdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern hat, endlich aufzuheben ?

Wir sprechen nicht für die PKK, aber wir sprechen für die in unseren Vereinen organisierten Kurdinnen und Kurden, die unter den Folgen des " PKK-Verbots" zu leiden haben und fordern, dass diese Gefällgkeit einer CDU/CSU/FDP- Regierung gegenüber der damaligen türkischen Ministerpräsidentin Tansu Ciller endlich rückgängig gemacht wird.

Wir forden:

1. Die Aufhebung des " PKK-Verbots", weil dieses Verbot seit acht jahren die Ursachen und Quelle der Kriminalisierung der Kurdinnen und Kurden in Deutschland ist.
2. Eine Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge, vor allem für diejenigen mit erkennbarer exilpolitischer Betätigung
3. Die Anerkennung der Kurdinnen und Kurden als eigenständiger Migrantengruppe mit allen daraus abzuleitenden Rechten. Sie müssen als Angehörige ihres Volkes und nicht länger nur nach ihrer Staatszugehörigkeit wahrgenommen werden

YEK-KOM
Düsseldorf, November 2001